Dienstag, 13. Oktober 2009

Ab November wird in Luxemburg kontrolliert, ob die Kfzsteuer-Vignette gültig ist

Von Stau auf der Autobahn von Trier nach Luxemburg

2007 ist die Kfz-Steuer kräftig erhöht worden. Wer sein Gefährt über den Winter abmeldet, bekommt die gezahlte Steuer anteilig erstattet. Er darf dann aber mit seinem Gefährt nicht mehr auf öffentlichen Wegen unterwegs sein. Dass dies nicht der Fall ist, wird ab November von der Steuer- und Zollbehörde (Administration des douanes et accises) kontrolliert.

In Luxemburg zugelassene Fahrzeuge müssen also die gültige Steuervignette vorweisen können. Wer diese nicht hat, etwa weil er nicht rechtzeitig bezahlt hat, so dass er diese noch nicht per Post zugesandt erhalten hat, muss sich vom Bureau Recette Autos unter Vorlage einer Einzahlquittung provisorisch bescheinigen lassen, dass er schon mal gezahlt hat.

Nicht zu vergessen: Auch die Société Nationale de Contrôle Technique (SNCT) macht keine technische Kontrolluntersuchung, ohne dass die Zahlung der Kfz-Steuer belegt worden ist!

Action de contrôle de la taxe sur les véhicules routiers

Dienstag, 3. Februar 2009

Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr 2008

Von euroLuxembourg


Die Formulare (Mod. 100 D) für die Einkommensteuererklärung betreffend das Steuerjahr 2008 sind online verfügbar. Sie können unter signature manuscriteheruntergeladen geladen, ausgefüllt, ausgedruckt und der Steuerverwaltung zugesandt werden.

Seit 2.2.2009 ist es jedoch auch möglich, die Luxemburger Einkommensteuererklärung online, also ganz ohne Papierkrieg, abzugegeben. Voraussetzung für das Online-Verfahren ist, dass der erklärende Steuerpflichtige über eine elektronische Signatur von Luxtrust verfügt (USB-Stick, Smartcard, Handy-Code,...). Luxtrust wird ab sofort auch von den meisten Luxemburger Banken für das elektronische Banking bzw. Homebanking verwendet. Ebenso hat die Familienleistungskasse (CNPF) begonnen, die Kindergeldakten auch auf diesem Wege führen zu können. Zur Anleitung wird auch ein Video angeboten.

Ab dem Steuerjahr 2008 gibt es nur noch ein einziges Formular, sowohl für ansässige wie auch für nicht ansässige Steuerpflichtige (Grenzgänger).

Zur Verfahrensvereinfachung gilt außerdem:

Es ist ab sofort nur noch zwingend erforderlich, folgende Belege beizufügen:

1. die Gehaltsbescheinigung bzw. Rentenbescheinigung(en);
2. ggf. die Bescheinigung über gezahlte Hypothekenzinsen.
3. die Partnerschaftserklärung, wenn Lebenspartner zum ersten Male ihre gemeinsame Veranlagung beantragen.

Unbeachtlich desssen ist jedoch die Steuerverwaltung immer in der Lage, zusätzliche Belegstücke anzufordern, soweit sie das für nötig hält.

Samstag, 3. Januar 2009

Luxemburgs Bankenaufsicht sucht Luxemburgs Anteil am Madoff-Betrug herauszufinden



Luxemburgs Bankenaufsicht CSSF untersucht weiterhin, ob Finanzanlagen, die bei Bernard L. Madoff Investment Securities LLC gemacht worden sind, mit der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht erfolgt sind und wer für eventuelle Fehler gerade zu stehen hat. Madoff persönlich war am 12. Dezember 2008 in New York in Haft genommen worden.
 

Luxemburger Depotbanken unterliegen Luxemburger Recht, welches sich orientiert an der EU-Direktive 85/611/EEC zur Koordinierung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsverfahren betreffend Unternehmen, die kollektive Investitionen in übertragbare Sicherheiten vornehmen.

Das bedeutet, dass die Depotbank, die bei einem Dritten Geld anlegt, für die Überwachung dieser Anlagen verantwortlich ist. Die Depotbank muss jederzeit wissen, wie diese Gelder angelegt sind und wie diese Gelder wiederum verfügbar sind, ungeachtet, dass die Depotbank damit einen Dritten beauftragt hat.

Nach Auffassung der CSSF ist damit eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Anlegerschutz gegeben. Die Untersuchungen der Bankenaufsicht werden in diesem Zusammenhang nicht auf die Sorgfaltspflichten der Depotbanken beschränkt bleiben.



CSSF: The Madoff Case, 2.1.2009
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