Mittwoch, 29. Dezember 2010

Deutsch-französische Grenzgänger-Rentner werden doppelt gerupft

Renter-Ehepaare, die sowohl deutsche wie französische Renten beziehen, werden neuerdings vom Finanzamt in Neubrandenburg als "beschränkt steuerpflichtig" eingestuft und auch in Deutschland zur Kasse gebeten, und das auch rückwirkend ab dem Steuerjahr 2005.


Gerhard Franz: Stärkere Besteuerung von Grenzgänger-Renten - Rentner schlagen Krach. Saarbrücker Zeitung, 29.12.2010.

Sonntag, 26. Dezember 2010

Die Trottoirs hochgeklappt. Immobile, besinnliche Weihnachten

Winter2010

Es geht in Luxemburg zu Weihnachten 2010 zu wie in "De Superjhemp géint de Kriseriis" (S. 31):

"... wou mettlerweil d'Trottoiren erofgeklappt gouffen..."

Das Streusalz ist alle. "Nur noch die Verkehrshauptachsen" werden geräumt. Auf den Nebenstrecken, wo die Leute wohnen, heißt es "Route barrée" (Straße gesperrt", "pas de salage" (kein Streusalzung), "Attention verglas" (Achtung: Glatteis). Der Kreativität der Luxemburger Behörden, die für die Straßenbeschilderung zuständig sind, erhebt sich frei über allen schnöden Vorschriften des Code de la Route. Sogar Handgemaltes findet sich. Auch Umdeutungen oder Reinterpretationen sind hierbei zugelassen, so wie statt Glatteisgefahr ein Schild herhalten muss mit der Aufschrift: "Vorsicht Baustelle".

Über der Eisschicht von gefrorenem Regen und Tauwasser befindet sich, so der Autofahrer Glück hat, eine platt gewalzte Schneeschicht von ca. 3-4 cm.

Wer meint, sich über Weihnachten jenseits von Autobahnen bewegen zu müssen, ist also selber schuld. Nun müssen aber manche Menschen über die Feiertage arbeiten und sich dazu zu ihrem Arbeitsplatz bewegen. Diese sind durch das Zusammenstreichen der öffentlichen Nahverkehrsverbindungen zusätzlich gestraft. Während einige sich Sorgen um ihren Skiurlaub oder Flugreise nach dem Süden machen, werden gerade Billigjobs auch gerne an Grenzgänger vergeben, die von weither an ihren Arbeitsplatz anreisen müssen. Sie dürfen sich verhöhnt fühlen, wenn sie dann zu Weihnachten erleben, dass ihre bezahlte Arbeitszeit gnädigerweise auch noch reduziert wird. Mitunter heißt das dann, aus Lothringen oder aus der Eifel nach Luxemburg anreisen zu dürfen, um für vielleicht vier Stunden Arbeit bezahlt zu werden, vielleicht eine sog. "Notbesetzung" im Unternehmen aufrechtzuerhalten, den meist sowieso selten jemand über die Feiertage braucht.

Donnerstag, 23. Dezember 2010

Im Rheinlandpfalztakt nach Koblenz




 




Tagtäglich passieren 55.000 Menschen den Hauptbahnhof Luxemburg. Rein technisch betrachtet: rund 600 Züge fahren in den Bahnhof hinein oder heraus.

2009 wurden 19 Millionen Passagiere befördert. Im Jahre 2010 geht man von einem Wachstum der Passagierzahlen von 2% aus.

Mit Esch-Belval wurde der erste Bahnhof in Luxemburg durch die CFL selbst gebaut.

Weitere Ausbauprojekte
Das Viadukt Pulvermühle (unser Bild) soll durch eine zweite Brücke ergänzt werden, da an diesem Engpass vor dem Tunnel zum Hauptbahnhof zwei Linien aufeinandertreffen, die nach Lüttich und die nach Trier.

Die Strecke Luxemburg - Petingen soll zweigleisig ausgebaut werden und sodann im 30-Minuten-Takt bedient werden.

Die Strecke nach Kleinbettingen ist Luxemburgs Verbindung nach Brüssel und soll dementsprechend modernisiert werden.

Sally Scholer: „CFL ist für die Zukunft gewappnet“. Luxemburger Wort, 23.12.2010.

Eisenbahnnetz Luxemburg 2011.
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Hartz-Bescheiden ab 1.1.2011 widersprechen, weil sie nicht durch das Grundgesetz gedeckt sind

Das Bundesverfassungsgericht hatte den deutschen Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 spätestens die Leistungen nach dem SGB II in Einklang mit den Anforderungen des deutschen Grundgesetzes zu bringen.

Da der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat gescheitert ist, gilt für die Hartz-Bescheide des neuen Jahres nichts weiter als die alte Rechtsgrundlage, die laut Verfassungsgericht nicht verfassungsgemäß ist.

Der DGB empfiehlt daher, den Bescheiden nach dem Erhalt zu widersprechen.

DGB: Rechtsgrundlage für Hartz-Bescheide ab 1. Januar 2011 verfassungwidrig.

Ungültige Tarifverträge durch die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften


Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften hat jahrelang Niedriglohnstandards in der Leiharbeitsbranche gesetzt. Nun hat das
Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen.

Nach dem Urteil können Nachforderungen in Milliardenhöhe gestellt werden.

Der DGB stellt hierfür Merkblätter und Formulare für die betroffenen LeiharbeiterInnen bereit.


http://www.dgb.de/-/qGt

wiso: Tarifverträge geplatzt. Recht auf gleichen Lohn. 20.12.2010.

Wie das Fernsehmagazin frontal21 zur Sendung am 08.03.2011, 21.00 Uhr im ZDF mitteilt, hat die Artos-Unternehmensgruppe mit Sitz in Dortmund den Christlichen
Gewerkschaften jahrelang Leiharbeiter als Mitglieder zugeführt, und das häufig ohne Wissen der davon Betroffenen. Den Leiharbeitern wurde bei ihrer Arbeitsvertragsunterzeichnung einfach dreist Beitrittserklärungen zu dieser Gewerkschaft untergeschoben, so dass sie von ihrer Mitgliedschaft in der Regel überhaupt nichts ahnten. Der Gewerkschaftsbeitrag wurde vom gezahlten Minigehalt direkt einbehalten, und zwar "GB Sachbezug" kodiert, so dass er den wenigsten auffiel.

"Nach Einschätzung des Fachanwalts für Strafrecht, Professor Tido Park aus
Dortmund, besteht der Verdacht des „gewerbsmäßigen Betrugs“ seitens des
Zeitarbeitsunternehmens. „Und Gewerkschaftsfunktionäre, die sich wissentlich daran
beteiligen, begehen eine Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug“, so Park gegenüber
Frontal21."

PRESSEMITTEILUNG zur Sendung am 08.03.2011, 21.00 Uhr im ZDF

Generelle Anmerkung:
Interessierte Leser von ZDF-Veröffentlichungen seien daran erinnert, dass derartige ZDF-Aufklärung nur zeitlich befristet zu haben ist. Nicht nur dass die macher von solchen Sendungen unter politischen Druck geraten: Internetpublikationen des deutschen öffentlichen Fernsehens wurden per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Archive turnusmäßig zu löschen. Dies Gesetz wurde auf Wunsch der Verlegerkonzerne verabschiedet. Die praktische Quintessenz: Man sollte sofort auf den eigenen Rechner downloaden, was einem auf Dauer wichtig erscheint.

Whistleblower nach Ablauf von fünf Jahren ohne gesetzlichen Schutz

Nach herkömmlichen Vorurteil, insbesondere im europäischen Ausland gepflegt, sind alle Luxemburger eine verschworene Mauschelgemeinde, was noch dadurch begünstigt wird, dass alle Luxemburger dieselbe Geheimsprache sprechen sowie dass es über die wesentlichsten Dinge des Lebens keinerlei öffentlich zugänglichen Informationsquellen gibt.

Wer solchem Glauben anhängt, wird nicht überrascht sein zu hören, dass der Staatsrat ein neues Gesetz ablehnt, weil es, obwohl dazu gedacht, Whistleblower zu schützen, deren Schutz vielmehr verringert respektive auf die Dauer von 5 Jahre befristet. Anscheinend unter dem Druck von Arbeitgeberverbänden hat die Regierung so ihren eigenen Gesetzesvorschlag vermasselt.

Wichtiger ist demzufolge der Luxemburger Regierung der Schutz derjenigen, die Korruption begehen, noch vor demjenigen der Personen, die selbige zur Anzeige bringen. - Wenn das nicht ins Bild passt, das man im Ausland von Luxemburg hat!

Le premier amendement vise ensuite à modifier le paragraphe 2 de l’article L. 271-1 en limitant la durée de protection du salarié à cinq ans après la signalisation du fait. Cette modification vise encore à rencontrer des réserves émises dans l’avis de la Chambre de commerce et de la Chambre des métiers.
Le Conseil d’Etat ne comprend pas la pertinence de l’amendement. Il ne s’agit pas d’assurer au salarié une protection illimitée dans le temps quoi qu’il fasse, mais de lui assurer une protection particulière s’il a signalé un fait de corruption, de prise illégale d’intérêts ou de trafic d’influence ou s’il en a témoigné. La protection est limitée à ces faits, mais pour ces faits elle doit être définitive et ne saurait logiquement prendre fin après cinq ans. Le texte, tel qu’amendé, signifie que le salarié qui a agi de bonne foi peut faire l’objet d’un licenciement pour ses actes une fois le délai de cinq ans écoulé. D’après le Conseil d’Etat, l’introduction de ce délai met sérieusement en cause le mécanisme de protection et n’est manifestement pas compatible avec l’objectif même du projet de loi.
Dans ces conditions, le Conseil d’Etat estime que la cohérence des textes et la finalité de la loi en projet ne sont plus assurées et s’oppose en conséquence formellement à l’amendement sous examen.


Deuxième avis complémentaire 48.669 du 17 décembre 2010
sur le projet de loi concernant le renforcement des moyens de lutte contre la corruption


Projet de loi renforçant les moyens de lutte contre la corruption et portant modification

1) du Code du Travail

2) de la loi modifiée du 16 avril 1979 fixant le statut général des fonctionnaires de l'Etat

3) de la loi modifiée du 24 décembre 1985 fixant le statut général des fonctionnaires communaux

4) du Code d'instruction criminelle et

5) du Code pénal.

Numéro de l'avis : 48.669
Date de l'avis : 16-12-2010
Numéro de document parlementaire : 6104

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Das Positionspapier des ISM-Vorstands zum Thema Wikileaks wurde am Montag (20.12.2010) mit Jakob Augstein (Verleger und Herausgeber der Wochenzeitung der Freitag), Dr. Dieter Deiseroth (Bundesverwaltungsrichter und Experte für Whistleblowing) und Rudolf Dressler, ehem. Botschafter Deutschlands in Israel und Kuratoriumsmitglied des ISM, diskutiert. Unsere Mitglieder konnten sich in die Telefonkonferenz einbringen.

Die Telefonkonferenz dauerte ca. 1 Stunde. Sie steht zum Download (mp3-Datei, ca. 10 MB) bereit.

Link:
http://www.solidarische-moderne.de/de/article/125.telefonkonferenz-zu-wikileaks.html

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Resistenzmuseum Esch




Das Musée National de la Résistance in Esch-sur-Alzette zeigt derzeit eine Ausstellung zum Gedenken an die luxemburgischen Réfractaires.

Jörg Ahrens: Verstaubt, nicht vergessen. woxx | 2010-12-16 | Nr 1089.

Das Museum befindet sich im Stadtzentrum von Esch-sur-Alzette, in einem Monumentalbau aus dem Jahre 1956. Es erinnert an die Geschichte Luxemburgs in den Jahren 1940 bis 1945, und damit an die Besetzung durch Nazideutschland und die Reaktionen durch die Bevölkerung Luxemburgs, der passive und aktive Widerstand gegen die Unterdrückung durch das Naziregime, die Zwangsrekrutierung und die Deserteure, den Streik sowie das Schicksal von Luxemburgern im Untergrund und in den alliierten Armeen. Diese Vergangenheit wird lebendig gemacht durch Fotos, Erinnerungsstücke und Kunstwerke. Ein weiterer Teil der ständigen Ausstellung betrifft die Konzentrationslager und das Schicksal der in Luxemburg beheimateten Juden.

Geöffnet ist das Museum mittwochs bis sonntages, 14 Uhr bis 18 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Der Förderverein des Museums (Amis du Musée de la Resistance Esch-sur-Alzette) unterstützt die öffentlichen erzieherischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten des Museums und organisiert dementsprechende Veranstaltungen.

IAB-Direktor Möller für Mindestlohn vor Mai 2011

Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Joachim Möller befürchtet ab Mai 2011 eine Lohn-Abwärtsspirale. Diese drohe insbesondere in den Teilen des Dienstleistungssektors, in denen bereits jetzt niedrige Löhne gezahlt werden.

Zum 1. Mai 2011 enden die Übergangsfristen für die 2004 zur EU hinzugekommenen Länder, darunter Polen und die baltischen Staaten.

IAB-Presseinformation

Dienstag, 21. Dezember 2010

Unterhaltsanspruch im EU-Ausland durchsetzen

Der Rat der Luxemburger Regierung hat zur Umsetzung eines EU-Reglements in nationales Recht ein Gesetzesprojekt beschlossen, das zur Erleichterung der EU-weiten Zusammenarbeit bei der Erleichterung der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Luxemburgs Zivilprozessrecht sowie das Luxemburger Anwaltsgesetz abändert.

Samstag, 18. Dezember 2010

Universität der Großregion (UGR)

Studierende, Doktoranden, Lehrende und Forscher in der Großregion können sich über den Launch des Internetportals der UGR freuen: Das grenzüberschreitende Projekt „Universität der Großregion“ (UGR) hat ein dreisprachiges Internetportal (deutsch, französisch, englisch) aufgebaut, auf dem eine Fülle von Informationen rund ums Studieren, Promovieren, Forschen, Lehren, Arbeiten und Leben in der Großregion zu finden sind. Die Adresse lautet Universität der Großregion (UGR).

Das Internetportal stellt die sieben Partneruniversitäten (Universität des Saarlandes, Universität Lüttich, Universität Luxemburg, Universität Paul-Verlaine Metz, die Universitäten von Nancy, Technische Universität Kaiserslautern, Universität Trier) vor und gibt einen Überblick über die jeweiligen Semesterzeiten.

In einem eigenen Kalender der UGR findet man zusätzlich alle Semesterzeiten auf einen Blick. Des Weiteren gibt es Informationen über die Einschreibemodalitäten, die Fördermöglichkeiten und einen Überblick über die grenzüberschreitenden Studiengänge in der Großregion.

Das Internetportal liefert außerdem Informationen über die Städte und Regionen, in denen sich die Partneruniversitäten befinden, sowie praktische Hinweise, um in der Großregion sich zu bewegen.

Unterschriften werden gesammelt für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer

Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, SJ (Nell-Breuning-Institut), Prof. Dr. Rudolf Hickel (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik), Detlev von Larcher (Attac), Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten), Nicola Liebert (Tax Justice Network), Wolfgang Pieper (ver.di, Leiter Grundsatz und Vorstandssekretär) und Ernst Prost (Geschäftsführer der Liqui Moly GmbH) haben einen Aufruf zur Besteuerung großer Vermögen initiiert.

Zu den Erstunterzeichner/innen gehören neben DGB-Chef Michael Sommer und den Parteivorsitzenden von SPD und LINKEN, Sigmar Gabriel und Klaus Ernst, auch die Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder des Institut Solidarische Moderne, Klaus Dörre, Sven Giegold, Katja Kipping, Birgit Mahnkopf und Axel Troost. Auch Sie können sich für eine Vermögensteuer stark machen, indem auch Sie den Aufruf unterzeichnen.

Wieso und wie kassiert Luxemburgs Handelskammer Beiträge?

Zur rechtlichen Grundlage des Beitragsverfahrens der Chambre de Commerce und wie die Steuerbehörde darin impliziert ist, ist am 12. November 2010 ein Newsletter ergangen.

Er bezieht sich auf die Artikel 16, 17, 18, 19 et 20 des Gesetzes vom 26. Oktober 2010 über die Reorganisation der Chambre de Commerce (Mémorial A – N° 191 du 29 octobre 2010, page 3160).

Universität Luxemburg schloss Austauschabkommen mit Universität Bamako (Mali)



Bei der Unterzeichnung des Abkommens: Rektor Rolf Tarrach und der Rektor der Universität von Bamako, Amadou Diallo
(c) Michel Brumat / Universität Luxemburg

Luxemburg, den 15. November 2010 – Die Universität Luxemburg hat am 11. November eine Partnerschaft mit der Universität von Bamako besiegelt. Das Abkommen wurde von Luxemburger Seite von Rektor Rolf Tarrach und dem Präsidenten des Aufsichtsrats, Raymond Kirsch, sowie von afrikanischer Seite vom Rektor der Universität Bamako, Amadou Diallo, unterzeichnet.

Nach der Universität von KapVerde ist die Universität Bamako in der westafrikanischen Republik Mali die zweite Hochschule in einem Zielland der Luxemburger Entwicklungshilfe, mit der die Universität Luxemburg zusammenarbeitet. Das Abkommen ermöglicht den Austausch von Studierenden und Dozenten sowie gemeinsame Forschungsprojekte. Zwei Professoren der Universität Luxemburg, der Wirtschaftswissenschaftler Arnaud Bourgain und der Rechtswissenschaftler David Hiez, haben bei einem Besuch in Bamako bereits eine Zusammenarbeit in den Fachbereichen Jura und Wirtschaft vorbereitet: So wird die Universität Luxemburg zwei Professoren nach Afrika entsenden, die dort Studierende in den Fächern Regionale Wirtschaftsintegration, Wirtschaftswissenschaften für Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Wirtschaft und Entwicklungshilfe unterrichten werden. Im Gegenzug soll ein Professor aus Bamako in Luxemburg lehren . In den Rechtswissenschaften ist ein Professoren-Austausch für die Lehre in Fächern wie zum Beispiel Gesellschaftsrecht oder Schuldrecht geplant.

„Wir freuen uns sehr, die Kooperation mit Bamako starten zu können“, unterstrich Franck Leprévost, Vizerektor für Internationale Beziehungen. „Die beiden Universitäten stehen seit langem in Kontakt miteinander, um gemeinsame Projekte zu entwickeln. Jetzt können wir die Kooperation in Jura und Wirtschaftswissenschaften konkret umsetzen und wenn alles gut verläuft, werden wir diese Hochschulpartnerschaft weiter ausbauen.“

Die im Jahr 1996 gegründete Universität Bamako zählt rund 75.000 Studierende. Die Hochschule umfasst fünf Fakultäten sowie zwei Forschungsinstitute.

In Luxemburger Stellenanzeigen ist das Beherrschen von Französisch am meisten gefragt

Französisch ist mit 61,1 Prozent die meistgefragte Sprache in den Stellenanzeigen des „Luxemburger Wort“.

Die erstaunlichste Entwicklung aber zeigt die Luxemburgisch, was in den Stellenanzeigen auch immer öfter eingefordert wird.

Das ist eines der Ergebnisse einer Studie der Universität Luxemburg. Die Studie kann auf dem Blog des Laboratoire de linguistique et de littératures luxembourgeoises der Universität Luxemburg heruntergeladen werden, Adresse : http://engelmann.uni.lu/wordpress.

Luxemburg, den 10. Dezember 2010 – Wer in Luxemburg arbeiten möchte, aber unsicher ist, ob er über die auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügt, dem wird eine neue wissenschaftliche Veröffentlichung der Universität Luxemburg weiterhelfen:

Die Studie „Die Sprachen in den Stellenanzeigen des Luxemburger Wort“ von Isabelle Pigeron-Piroth und Fernand Fehlen wurde im Jahr 2009 nun zum zweiten Mal aktualisiert und erscheint in der Serie der "Working Papers" des Laboratoire de linguistique et de littératures luxembourgeoises.

Die Studie verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will untersuchen, welche Sprachkenntnisse in den Stellenanzeigen verlangt werden und zugleich prüfen, ob diese Sprachen sich je nach Arbeitssektor unterscheiden. Das Hauptaugenmerk der Studie liegt zwar auf den Stellenanzeigen des Luxemburger Wort, jedoch haben die Autoren in einer Zusatzstudie auch das Gratisblatt L’Essentiel untersucht. So wollten die Forscher den Veränderungen in der Luxemburger Presselandschaft Rechnung tragen und die Trends in den beiden Medien vergleichen.


Französisch ist die meistgefragte Sprache, aber Mehrsprachigkeit nimmt ebenfalls zu

Die Autoren der Studie konnten interessante Entwicklungen im Vergleich zu den Vorjahren feststellen. So ist binnen 25 Jahren die Zahl der Stellenanzeigen, die ausdrücklich Sprachkompetenzen als notwendig für den Posten fordern, deutlich gestiegen: Im Jahr 1983 wurden Sprachanforderungen nur in der Hälfte der Anzeigen explizit genannt, im Jahr 2009 ist dies in sieben von zehn Anzeigen der Fall. Daneben wird aber auch die Mehrsprachigkeit immer wichtiger – im Allgemeinen werden immer mehr Fremdsprachenkenntnisse gefragt. Nach Ansicht der Autoren spiegelt dies die mit den Jahren komplexer gewordene Sprachensituation wieder. Früher wurden als selbstverständlich angesehene Sprachkompetenzen nicht systematisch in den Stellenanzeigen genannt.

Französisch ist mit 61,1 Prozent die meistgefragte Sprache in den Stellenanzeigen des Luxemburger Wort. Die erstaunlichste Entwicklung zeigt die Luxemburger Sprache, die auch in den Stellenanzeigen immer öfter eingefordert wird. Englisch dagegen wird seit 1999 immer weniger verlangt. Das ist aber weniger ein Zeichen für nachlassendes Interesse am Englischen als ein Indiz dafür, dass die Englisch verlangenden Branchen über andere Kanäle als die nationalen Medien rekrutieren.

Im Fall des L’Essentiel zeigt sich ein etwas anderes Bild. In 35,7 Prozent aller in dieser Tageszeitung veröffentlichten Stellenanzeigen wurden keine Sprachkenntnisse formuliert, und wenn doch, dann werden eher zwei als drei Sprachen verlangt.

Im zweiten Teil der Studie analysieren die Autoren den Inhalt der Stellenanzeigen eher qualitativ. Anhand einiger Beispiele wird gezeigt, dass die Anzeigen selbst mehrsprachig sein können (so kann ein und dieselbe Stellenanzeige auf Luxemburgisch, Französisch und Deutsch verfasst sein).

Auβerdem werden die verschiedenen Strategien der Arbeitgeber derselben Branche untersucht, um Mitarbeiter mit ähnlichem Sprachprofil zu finden.

Quelle: Pressemitteilung der Universität Luxemburg.

Hebesätze 2011: Luxemburgs Grundsteuer, Gewerbesteuer

Per Großherzoglichen Erlass wurden für die einzelnen Gemeinden Luxemburgs die jeweiligen Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer festgesetzt.

Taux multiplicateurs 2011 en matière d'impôt foncier et d'impôt commercial

Arrêté grand-ducal du 3 décembre 2010 portant approbation des délibérations des conseils communaux aux termes desquelles ceux-ci ont fixé les nouveaux taux multiplicateurs à appliquer pour l’année d’imposition 2011 en matière d’impôt foncier et en matière d'impôt commercial (Mémorial B – N° 108 du 15 décembre 2010, page 1688).

Freitag, 17. Dezember 2010

Wintereinbruch: Deutsche Bahn schaltet kostenlose Service-Nummer

Aufgrund des erneuten Wintereinbruchs in weiten Teilen Deutschlands hat die Deutsche Bahn Maßnahmen zur Kundeninformation und zur Stabilisierung des Betriebs ergriffen. Ab sofort erhalten Reisende unter der kostenlosen Service-Nummer 08000 99 66 33 rund um die Uhr aktuelle Informationen zur Betriebslage. Reisende können sich auch auf www.bahn.de/aktuell informieren. Nutzer mobiler Endgeräte erhalten aktuelle Reiseinformationen über m.bahn.de/ris.

Aktuelle Informationen zum Fahrplan erhalten Sie hier.

Übrigens: Seit dem 12. Dezember gilt in ganz Europa ein neuer Bahnfahrplan.

Dienstag, 14. Dezember 2010

Alle Jahre wieder: Arbeitgeberverbände wollen den Sozialabbau

Die Handelskammer und die Handwerkskammer verstehen sich als "chambres professionnelles", also als "Handels- a Beruffschamberen", wie rtl mehr oder minder unglücklich übersetzt.

In Luxemburg sind es demnach also Unternehmer und Handwerksarbeitgeber, die die Arbeit machen. Daher beklagen sie sich darüber, dass der zu enge Unterschied zwischen Mindestlohn und RMG die Arbeitsmotivation senken würde. Sie würden, zugespitzt gesagt, lieber für ein Ehepaar das RMG zu 1.877,91€ beziehen, als dass einer des Paares zum Mindestlohn von 1.757,56€ arbeiten ginge.

Für Arbeitgeber ist dies also eine rein rechnerisch zu lösende Buchhaltungsaufgabe. Sie waren wohl nie in der lage, RMG zu beantragen, und kenne daher auch nicht in der Praxis die entsprechende Gesetze und Verfahren. Zum Beispiel, dass RMG zurückgezahlt werden muss, und dass ein arbeitsfähiger RMG-Empfänger einen Eingliederungsvertrag unterschreiben muss, ansonsten er kein Geld erhält.

Die angeblichen Berufskammern tun so, als ob Luxemburgs Arbeitgeber darauf brennen, RMG-Empfänger einzustellen, ja aus Wettbewerbsgründen auf deren Arbeitsleistungen angewiesen seien. Sie fürchten um die Arbeitsmotivation, was ein guter Chef wohl wirklich tun sollte.

Aber nicht deswegen wird das Leistungsprinzip öffentlich kompromittiert, sondern durch die Bonuszahlungen für Bankdirektoren oder goldene Handschläge für Unternehmer, nachdem sie die Unternehmen, wofür sie angeblich Verantwortung getragen haben, abgewirtschaftet haben. Das sind "Automatismen", die keinerlei gesetzliche Grundlage haben (im Gegensatz zum parlamentarisch beschlossenen RMG-Gesetz), sondern nur die Machtgrundlage derjenigen, die an der Quelle sitzen und sich selbst bedienen können, ohne dass sie jemand daran hindern kann.

Handels- a Beruffschamberen: Aarbecht gëtt devaloriséiert. rtl, 13.12.2010.

Relèvement du SSM et du RMG au 1er janvier 2011: opposition formelle des Chambres professionnelles. paperjam, 13.12.2010.

Zu der Korrelation von Bonuszahlungen und ökonomischer Performanz siehe
William Wright: The inconvenient truth about bonuses. The New York Times, 13. Dezember 2010.

Montag, 13. Dezember 2010

Areler Knipchen wird instandgesetzt

 


Inmitten von Arlon befindet sich das "Areler Knipchen". Aus 450 m Höhe über dem Meeresspiegel hat man bei gutem Wetter einen ausgezeichneten Ausblick auf das Areler Land.

Die Region Wallonien hat jetzt einen Zuschuss zur Renovierung dieses Aussichtshügels zugesagt, der von einer Kapelle besetzt ist, zu der ein Kreuzweg geführt wurde.

Neues von der Areler Knipchen. Tageblatt, 11.12.2010.
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CCT SAS: Convention collective de travail du secteur d’aide et de soins et du secteur social

Am 23. November 2010 hat die Regierung ihre offizielle Zusage für die Ausbezahlung der Prämien gegeben.

All die Arbeitnehmer, die nicht mehr im SAS Bereich arbeiten oder die im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben, müssen bis spätestens Ende März 2011 anhand eines vorgedruckten Formulars eine schriftliche Anforderung über die Nachzahlung der geschuldeten Prämien an ihren ehemaligen Arbeitgeber richten.

Car-e-Prämie und Cool-Prämie verlängert

Wer in Luxemburg wohnt und sich ein neues Auto kauft, kann einen Staatszuschuss bekommen, wenn er sich für den Erwerb eines Neuwagens mit niedrigem CO2-Ausstoß entscheidet. Je nach den Grenzwert beträgt die sog. Car-e-Prämie 750€ bzw. 1500€. Ein Elektroauto bzw. ein Auto mit einem CO2-Wert unter 60g/km wird mit 3000€ bezuschusst.

Mit der sog. Cool-Prämie wird der Erwerb von Kühlschränken oder Gefriergeräten für Haushalte der Energieverbrauchsstufe A++ bezuschusst.

Die Regierung hat die Fortführung der Prämienregelungen über den 31.12.2010 hinaus beschlossen. Ab 1. August 2011 gilt dann jedoch für die geförderten Neuwagen ein verschärfter Grenzwert.

Montag, 6. Dezember 2010

OGBL gegen die Krisensteuer

Die OGBL-Exekutive stellt fest, dass das Sparpaket der Regierung beträchtlich ausgedünnt wurde. Die Kilometerpauschale, die Zinsbonifikation, der Steuerkredit „Bëllegen Akt“ wurden herausgenommen und der OGBL begrüßt dieses Einlenken seitens der Regierung ausdrücklich.

Anderseits sollen jetzt die Betriebe Steuererleichterungen erhalten und von der so genannten „Soparfi-Finanzsektorsteuer“ wird nicht mehr gesprochen. Dies mit dem Ergebnis, dass die Unternehmen fast nichts zur Staatshaushaltssanierung beitragen. Für die Arbeitnehmer und Rentner bleiben allerdings die Krisensteuer, die Solidaritätssteuer, diverse Taxenerhöhungen sowie eine erhöhte Eigenbeteiligung bei den Leistungen des Gesundheitssystems.

OGBL-Exekutive: Sparpaket, Gesundheitsreform, Pflegeversicherung, Rentenajustement, Studienbeihilfen ... 30.11.2010.

Chambre des députés: adoption des mesures fiscales relatives à la crise financière et économique. 03.12.2010.

Sonntag, 5. Dezember 2010

Firmenkontaktmesse „meet@uni.lu“ für Studierende und Absolventen am 16. Dezember

Luxemburg, den 30. November 2010.

Für Donnerstag, den 16. Dezember 2010 lädt die Universität Luxemburg wieder zur hochschuleigenen Firmenkontaktmesse „meet@uni.lu“.

Mit 55 gegenüber 50 rekrutierenden Unternehmen aus allen Branchen liegt die sechste Firmenkontaktmesse der Universität leicht über dem Vorjahresniveau und bleibt die gröβte Messe dieser Art in der Groβregion. Das Ausstellerfeld ist wieder bunt gemischt mit Banken, Kanzleien sowie Unternehmen aus dem Industriesektor. Mit Rotarex S.A. und John Zink International Luxembourg Sarl konnten zudem neue Aussteller aus der Industrie hinzu gewonnen werden. Außerdem sind als Neukunden die Luxemburger Bahn (CFL) und die belgische Firma Tri ICT Belux dabei.

Die „meet@uni.lu“ bietet Studierenden und Absolventen der Universität Luxemburg sowie anderer Hochschulen die Möglichkeit, erste Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern zu knüpfen, sich professionell vorzustellen oder einen Termin zum Bewerbungsgespräch mit einem interessierten Unternehmen auszumachen. Erwartet werden wie im Vorjahr rund 2000 Studierende und Absolventen aus Luxemburg, Deutschland, Frankreich und Belgien.

Die Firmenkontaktmesse ist Teil des „Career Service“ der Universität Luxemburg, die ihren Absolventen so den Übergang ins Berufsleben erleichtern will. Wie in vergangenen Jahren, haben zahlreiche junge Menschen die Möglichkeit genutzt, den Firmen ihr Bewerberprofil schon vor der Messe online zuzustellen. Dies ist noch bis zum 13. Dezember um 18 Uhr möglich.

Wie im Vorjahr bietet die meet@uni.lu den Besuchern ein Rahmenprogramm. Die „ESA - European Space Agency“ präsentiert in einem Vortrag mit dem Titel "Careers at ESA - Do you have the right stuff?" Einstiegsmöglichkeiten für Absolventen. Beginn ist um 11 Uhr in der LUXEXPO.

Die meet@uni.lu 2010 findet von 10-16 Uhr in den zentral gelegenen LUXEXPO-Messehallen (10, circuit de la Foire Internationale) in Luxemburg-Kirchberg statt. Aktuelle Informationen zur Messe und die Liste der Aussteller sind abrufbar im Internet unter www.uni.lu/meet.

Kurzfristig interessierte Firmen können sich melden bei der IQB Career Services AG, Frau Coletta Drabke, Tel.: +49 69 79 40 95 34, E-Mail: cd@iqb.de

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Soirée spectacle de chants et de danses



Samstag, den 11. Dezember, ab 20 Uhr
Festsaal Maison du peuple, (Restaurant Bairrada),
Esch-sur-Alzette, Boulevard J. F. Kennedy Nr. 62 (schräg gegenüber Hauptbahnhof Esch)

Moreno Pizzoni, ein italienischer Sänger, mit Liedern von Eros Ramazotti und Andrea Boccelli sowie mit weiteren französischen und englischen Liedern

Maria, Sängerin aus Albanien, mit Liedern aus Albanien

Astrid Mastrangelo, mit Liedern von Laura Pausini

Volkstänze, dargeboten vom Club de danses populaires des institutions européennes


Veranstalter: OGBL, Départment des Immigrés, Sektion Esch-Düdelingen.

Eintritt frei.

Voranmeldung bis 6. Dezember erbeten, Tel. 621 172 886 (José), Tel. 54 98 82 (Claude), Tel. 621 287 046 (M.Th.)

Was ist ein Winterreifen?







Seit dem 1. Dezember 2010 gilt in Deutschland per Gesetz eine Winterreifen-Pflicht. Aufgrund dieser Neuregelung der Straßenverkehrsordnung dürfen Kfz bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Wer dieser Regel zuwider handelt, wird mit einem Ordnungsgeld von 40€ bestraft. Wenn dabei noch der übrige Verkehr behindert wird, wird das Strafgeld auf 80€ erhöht und es kommt ein Strafpunkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei hinzu. Strafbar macht sich dabei der Fahrer und nicht der Halter des Kfz.

Das Bundesverkehrsministerium hat präzisiert, welche Reifen als "Winterreifen" gelten. Gemeint sind damit die "M+S-Reifen". "M+S" steht für "Matsch und Schnee". Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 Millimeter betragen. Kritiker wenden dennoch ein, dass die Anforderungen an einen "Winterreifen" weder technisch noch juristisch hinreichend genau definiert sowie amtlich überwacht seien.

Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sieht die Verordnung nicht vor. Das hängt vielmehr von den Witterungsverhältnissen ab. Schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lastwagen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.

In Luxemburg werden Winterreifen zwar wärmstens empfohlen. Dem Beispiel Deutschland will man zunächst aber nicht folgen, solange in Frankreich und Belgien andere Rechtsvorschriften gelten. Man wünscht sich vielmehr eine einheitliche europäische Regelung.

Winterreifen sind jetzt Pflicht. mdr, 01.12.2010.

Sechs gute Gründe, Winterreifen aufzulegen. Police Grand-Ducale Luxembourg.

Winterreifen: Luxemburg wartet auf europäische Regelung. tageblatt, 01.12.2010.

Dienstag, 30. November 2010

Wasser: bis zu 7€ pro m³



Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wurde in Luxemburg durch ein nationales Wassergesetz umgesetzt. Es schreibt den Gemeinden des Landes vor, ab 1.1.2011 einen kostendeckenden Abgabepreis zu verlangen.

Das bedeutete für einige Landgemeinden mit einem kostenungünstigen Verteilernetz einen Wasserpreis bis zu 15€ pro Kubikmeter.

Der zuständige Innenminister hat jetzt in in einem Rundschreiben den Höchstpreis auf 7€ festgesetzt.

Innenminister deckelt kommunale Wasserpreise bei 7 Euro. Lëtzebuerger Journal, 30.11.2010.

Wikileaks: Luxemburgs Nachbarn lagern jeweils 20 Atombomben


Auf dem Fliegerhorst Büchel im Hunsrück lagern zwanzig Atomsprengköpfe. Derzeit ist dort auch das deutsche Jagdbombergeschwader 33 stationiert.

Ebenfalls 20 Atombomben werden den Berichten zufolge in Belgien in Kleine Brogel, nördlich von Hasselt aufbewahrt und zwanzig weitere in Volkel in den Niederlanden, nördlich von Eindhoven.

WikiLeaks-Welle rollt weiter:
20 Atombomben nahe der Luxemburger Grenze? Luxemburger Wort, 30. November 2010.

Freitag, 19. November 2010

Büchertage in Walferdingen



Samstag, 20. November 2010

10h30-19h00
Centre Prince Henri (Rez-de-chaussée)
Animation et présentation par Radio 100,7

10h30 Die Bücher- und Ausstellungsstände werden der Öffentlichkeit geöffnet.

10h30-19h00 Service Bar/Snacks Schnékert Traiteur

10h30-19h00 Filmprojektion, Thema "Musik", 1. Etage

11h00-11h15 Offizielle Eröffnung des Musikmarktes

16h00-18h00 Retransmission en direct du Museksmaart sur Radio 100,7



STAGE ACTS :
14h00-14h15 CLAUDINE MUNO & STUDENTS


15h00-15h15 ZERO POINT 5


16h15-16h30 DANIEL BALTHASAR


17h10-17h25 LIQUIDBASS


17h35-17h50 MELLOWMATIC


18h15-18h30 CICO & DAMIANO



Sonntag, 21. November 2010

11h00-18h00
Centre Prince Henri (Rez-de-chaussée)
Animation et présentation par Radio 100,7

11h00 Ouverture des stands au public

11h00-18h00 Service Bar/Snacks Schnékert Traiteur

11h00-18h00 Projection de films sur le thème de la musique
Salle de projection 1er étage

18h00 Offizieller Veranstaltungsschluss

STAGE ACTS :


11h30-11h45 KARIN MELCHERT


12h15-12h30 UNITED INSTRUMENTS OF LUCILIN


13h15-13h30 AGP DRUM SCHOOL


14h00-14h15 THE SIGNIES


14h45-15h00 TONIC MUSIC


15h30-15h45 CAVEM


16h15-16h30 LUKE HAAS


17h00-17h15 SERGE TONNAR

Wie Sie den Büchermarkt erreichen können

„Bëllegen Akt“

„de facto“-Abschaffung des „Bëllegen Akt“ steht in krassem Widerspruch zu einer wohlverstandenen und zukunftsorientierten Wohnungspolitik

Eine Maßnahme, die aufgrund der verbesserten Finanzsituation des Staates mit Sicherheit keine Berechtigung mehr habe, sei die Quasi-Abschaffung des „Bëllegen Akt“ beim Hauserwerb, die insbesondere junge Haushalte schwer treffe. Hierbei gehe es schlicht und ergreifend um Sozialabbau. Und aus diesem Grunde wolle die CGFP, sollte der entsprechende Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung in die Abgeordnetenkammer kommen, am Tag der Debatte vor dem Abgeordnetenhaus demonstrieren.

Die geplante Änderung der Zugangsbestimmungen zum „Bëllegen Akt“ war ein zentrales Thema des jüngsten CGFP-Nationalvorstandes, der am Mittwoch, dem 17. November 2010, am Hauptsitz der CGFP tagte. Dabei wurde vor allem eins klar, und zwar dass die Steuerlast insgesamt immer mehr auf die Schultern der privaten Haushalte abgewälzt werde, was durch das jüngste Bipartite-Abkommen zwischen Regierung und Patronat noch beschleunigt würde. Vor allem aber leite man von dieser Vereinbarung ab, dass die finanzielle Lage des Staates weitaus besser sein müsse als bislang behauptet.

Sei die Regierungspolitik einst darauf ausgerichtet gewesen, den Zugang zum Eigenheim einfacher zu gestalten, geschehe durch die „de facto“-Abschaffung des „Bëllegen Akt“ nun genau das Gegenteil, bedauerte der CGFP-Nationalvorstand. Schwer getroffen von dieser Maßnahme würden insbesondere junge Leute (siehe Fallbeispiel unten), die erst einmal ein paar Jahre berufstätig sein müssten, bevor sie sich ein Eigenheim leisten könnten. Die CGFP jedenfalls könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diese Weise diejenigen Einnahmen, die durch die Abschaffung des „droit d’apport“ bei Betrieben verlorengegangen seien, wieder wettgemacht werden sollen. Außerdem seien alle anderen Kriterien, die noch vor der neuen Regelung ab 2002 in Betracht gezogen worden seien und durch die zumindest ein Teil soziale Gerechtigkeit gewährleistet worden sei, außen vor gelassen worden. Mit einer wohlverstandenen und zukunftsorientierten Wohnungspolitik stehe diese Maßnahme jedenfalls in krassem Widerspruch. Erstaunlich sei auch die Tatsache, dass sich der Wohnungsbauminister in dieser Frage – trotz mehrfacher Kritik – noch nicht geäußert habe. Die CGFP appelliert dann auch eindringlich an den zuständigen Ressortminister, in dieser Angelegenheit endlich Stellung zu beziehen, und sagt sich selbst bereit, ihre Argumente zum Erhalt des „Bëllegen Akt“ in der Öffentlichkeit mit dem Wohnungsbauminister auszutauschen.

Die Forderung des CGFP-Nationalvorstandes lässt sich dann auch in wenigen Worten zusammenfassen: „Die Bestimmungen, die den ,Bëllegen Akt’ betreffen, müssen aus dem Gesetzesentwurf entfernt werden“, so die unmissverständliche Botschaft an die Adresse der Politik. Sollte dieser Forderung nicht Rechnung getragen werden, rufe die CGFP, wie eingangs erwähnt, zu einer Protestaktion vor der Abgeordnetenkammer auf und appelliere an alle, die ihre Haltung teilten, sich ihr anzuschließen.

Gehälterreform: Keine Äpfel mit Birnen vergleichen

Was nun die Gehälterrevision für den öffentlichen Dienst betrifft, so steht die CGFP voll und ganz hinter der mehr als berechtigten Forderung der CGFP-Fachverbände, einzeln von den für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortministern zu ihren sektoriellen Anliegen gehört zu werden. Alles andere käme nach Darstellung der CGFP „einem falsch verstandenen Sozialdialog“ gleich.

Die nun vorliegende Vergleichsstudie der Gehälter aus dem öffentlichen Dienst mit denjenigen aus der Privatwirtschaft wertet die CGFP als „unvollständig und wenig aussagekräftig“, und das „weil hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.“ So räumten selbst die Verfasser der Studie bereits in ihrem Vorwort ein, dass sie nicht über alle erforderlichen Daten aus der Privatwirtschaft für einen verlässlichen Vergleich verfügt hätten. Im Banken- und Versicherungssektor etwa hätten lediglich die Gehälter der unter den Tarifvertrag fallenden Beschäftigten in Betracht gezogen werden können und nicht die weitaus höheren Gehälter der Führungskräfte, weil die entsprechenden Informationen einfach gefehlt hätten. Während auf der einen Seite, nämlich im öffentlichen Dienst, absolute Transparenz gespielt habe, seien die Angaben zu den Gehältern in der freien Wirtschaft mehr als lückenhaft, was einen glaubwürdigen Vergleich unmöglich mache.

Aufgrund einer solch fragwürdigen Analyse nun die Anfangsgehälter im öffentlichen Dienst senken zu wollen, sei unverständlich und komme mit der CGFP nicht in Frage. Das jüngste, rund 120 Millionen Euro schwere mit den Arbeitgebervertretern vereinbarte Abkommen habe nicht zuletzt gezeigt, dass die Finanzsituation des Staates weitaus besser sein müsse als bislang zugegeben. Allein schon aus diesem Grunde müsse die Idee, die Einstiegsgehälter beim Staat senken zu wollen – eine Maßnahme, die im Übrigen wieder einmal die junge Generation voll treffen würde – sofort vom Verhandlungstisch, so die CGFP-Delegierten mit Nachdruck.

Der Ball liege demnach im Regierungslager. Die CGFP jedenfalls, so ein Fazit aus dem jüngsten CGFP-Nationalvorststand, sei bereit, sich mit aller Entschlossenheit und allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen jedweden Sozialabbau im öffentlichen Dienst zur Wehr zu setzen.


Fallbeispiel Steuerkredit (« Bëllegen Akt »)

Ankauf einer Immobilie eines Wertes von 300.000 €

und

einem besteuerbaren Einkommen des Käufers von 40.000 €:

Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren („droits d’enregistrement et de transcription“):

300.000 zu 7%: 21.000 €
Abziehbarer Steuerkredit: - 20.000 €

Nach heutiger gesetzlicher Lage zu zahlender Betrag: 1.000 €



Bei neuer Gesetzeslage ab 1. Januar 2011 im Falle einer vorgesehenen Obergrenze an besteuerbarem Einkommen von 35.000 € bei einer Person:

Einkommensüberschuss: 40.000 – 35.000 = 5.000 €

Dieser Überschuss ist mit drei zu multiplizieren: 5.000 x 3 = 15.000

Bleibt zu zahlen ab 1. Januar: 1.000 + 15.000 = 16.000 €


Bei neuer Gesetzgebung zahlt der Ankäufer also ab 1. Januar im beschriebenen Fall 15.000 € mehr.

In Anspruch genommener Steuerkredit: 21.000 – 16.000 = 5.000 €

Verbleibender Steuerkredit: 15.000 €

Anmerkungen:

• Im Falle eines erneuten Erwerbs durch denselben Ankäufer muss aufgrund seines dann höheren besteuerbaren Einkommens davon ausgegangen werden, dass der verbleibende Steuerkredit, in diesem Falle von 15.000 €, nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

• Bei einem besteuerbaren Einkommen von 42.000 € hätte der Ankäufer laut den vorgesehenen Bestimmungen den vollen Tarif zu zahlen und würde gar nicht vom Steuerkredit profitieren.

Quelle:
CGFP-Nationalvorstand: „Bëllegen Akt“: CGFP ruft zum Protest auf 18.11.2010

Sonntag, 14. November 2010

Schienenersatzverkehr wg. Gleisbauarbeiten

 


KBS 692 Trier - (Metz Ville)

Schienenersatzverkehr Trier Hbf <> Wincheringen/Perl

an mehreren Terminen
- am Freitag, 19. November, 20:15 - 23:30 Uhr
- am Sonntag, 21. November, ganztägig

- Die Züge werden zwischen Trier Hbf und Wincheringen bzw. Perl durch Busse ersetzt. Die Busse erreichen Wincheringen 17 - 18 min später und Perl 26 min später. In der Gegenrichtung verkehren die Ersatzbusse ab Perl 25 - 37 min früher. Die Busse von Wincheringen bis Trier Hbf fahren in Wincheringen 16 min früher als die
ausfallenden Züge ab.
Ausnahme: Für RB 12304 (planmäßig 6:08 Uhr ab Trier Hbf) verkehrt ein zusätzlicher Bus mit 16 min früherer Abfahrtszeit ab Trier Hbf.

- Die Ersatzbusse für die Regional-Express-Züge zwischen Trier und Metz Ville verkehren ab Trier Hbf 8 - 11 min früher. In der Gegenrichtung erreichen die Busse Trier Hbf 13 - 18 min später.
Die Ersatzbusse fahren Konz Mitte nicht an. Reisende von Konz Mitte fahren mit dem Bus der Gegenrichtung nach Trier Hbf und steigen dort in den Bus nach Perl um. In Perl besteht Anschluss an den Zug nach Metz Ville. In der Gegenrichtung fahren Reisende nach Konz Mitte bis Trier Hbf und steigen dort in den Bus der Gegenrichtung um, der
Konz Mitte bedient.

- Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie ggf. eine frühere Verbindung, um alle Anschlüsse
sicherzustellen.

Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen.

- Die genauen Reisemöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Sonderinformationen zu dieser Strecke.

Das Dokument finden Sie unter folgender URL:
http://bauarbeiten.bahn.de/docs/2010/rheinland-pfalz/692.pdf

"Ersatzfahrplan (SEV Trier Hbf - Perl) 19.11. - 21.11.2010"

Grund: Weichen- und Gleisarbeiten


KBS 693 Luxemburg - Trier

- Schienenersatzverkehr Trier Hbf <> Wasserbillig

- spätere Fahrzeit Wasserbillig > Luxemburg

an mehreren Terminen
- in der Nacht Freitag/Samstag, 19./20. November, 21:15 - 1:00 Uhr
- von Samstag, 20. November, 23:30 Uhr bis Sonntag, 21. November, 9:15 Uhr

- Die Züge dieser Strecke werden zwischen Trier Hbf und Wasserbillig durch Busse ersetzt. Die Ersatzbusse fahren die Unterwegshalte Karthaus und Kreuz Konz nicht an. Für Reisende von/zu diesen Halten werden Großraumtaxis zwischen Kreuz Konz und Trier Hbf eingesetzt. Bitte beachten Sie die veränderten (früheren und späteren) Fahrzeiten der
Ersatzbusse und Großraumtaxis.

- RB 5208, RE 5236 und 5238 (planmäßige Ankunft 8:09 Uhr, 23:41 Uhr und 0:41 Uhr in Luxemburg) verkehren ab Wasserbillig 11 - 15 min später nach Luxembourg.

- Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie ggf. eine frühere Verbindung, um alle Anschlüsse
sicherzustellen.

Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen.

- Die genauen Reisemöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Sonderinformationen zu dieser Strecke.

Grund: Weichen- und Gleisarbeiten

Das Dokument finden Sie unter folgender URL:
http://bauarbeiten.bahn.de/docs/2010/rheinland-pfalz/693.pdf(Dateigröße: 73 KB)

"Ersatzfahrplan (SEV Trier Hbf - Wasserbillig) 19.11. - 21.11.2010"

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Freitag, 12. November 2010

Gesundheitskasse ab 1.1.2011 teurer

 

Ab 1. Januar 2011 wird der Krankenkassenbeitrag, der auf die Finanzierung der medizinischen Beterung entfällt, jeweils für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber um 0,1% angehoben.

Damit erhöht sich der Beitrag für die Krankenversicherung für medizinische Betreuung von 2,7% Ihrer sozialversicherungspflichtigen Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit auf 2,8% derselben. Ihr Beitrag für Sachleistungen beträgt unverändert 0,25%.

Außerdem werden für eine ganze Reihe von medizinischen und anderen Leistungen der Gesundheitskasse die Grenzen der Selbstbeteiligung der Patienten angehoben. So wird etwa das Sterbegeld (indemnité funéraire) von 1.260€ auf 935,80€ heruntergesetzt.

Die Versichertenvertreter hatten sich zuvor gegen die Erhöhung der Selbstbeiteiligungen ausgesprochen; die Vertreter der Arbeitgeber hingegen gegen die Heraufsetzung der Beiträge.

Die Gewerkschaft OGBL fordert die völlige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei dem 5fachen des SSM, also bei 8.624,04€ liegt. Das heißt, nach der derzeit geltenden Regelung ist ein Versicherter, der im Monat mehr als diesen Betrag verdient, nur bis zu dieser Betragshöhe beitragspflichtig und somit abgesichert.
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Donnerstag, 4. November 2010

Heiner Flassbeck am 15. November an der Uni Trier


Von Universität Trier

Heiner Flassbeck wird an der Universität (Hörsaal 9, E-Gebäude) zur Wirtschaft des 21. Jahrhunderts einen Vortrag halten.

Die Veranstaltung findet am 15. November um 18 Uhr im E-Gebäude,Hörsaal 9, statt.

Seit 2003 ist Dr. Heiner Flassbeck Chefökonom der UNCTAD, der UNO-Organisation für Welthandel und Entwicklung.

Chefökonom der UNO referiert an der Uni. TV, 4.11.2010.

Freitag, 29. Oktober 2010

Internationaler Rentenberatungstag, Trier 7.12.2010

Haben Sie Fragen zum grenzübergreifenden Rentenrecht?

Internationaler Beratungstag Frankreich/Luxemburg in Trier

Wann?
07.12.2010
Dauer: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Wo?
Veranstaltungsort ist die
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
Herzogenbuscher Str. 54, D-54292 Trier


Anmeldung und Terminvergabe:

Telefon
aus D: 0651 14550- 0
aus F, L: 0049 651 14550- 0

Fax
aus D: 0651 14550- 50
aus F, L: 0049 651 14550- 50

Wer berät?
Folgende Institutionen sind mit Berater präsent:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz
Caisse Régionale d' Assurance Vieillesse (CRAV)
Caisse Nationale d'Assurance Pension (CNAP)

Zu dieser Veranstaltung gibt es einen Flyer.

Die Effizienz der Justiz, und was das kostet

Die Commission européenne pour l’efficacité de la justice (CEPEJ), initiiert 2002 vom Europarat in Straßburg hat seinen Bericht zur Situation im Jahre 2010 veröffentlicht.

Genauer gesagt: Die statischen Daten des Jahres 2008 wurden 2009 gesammelt und ausgewertet und in diesem Jahr jetzt veröffentlicht. Allein Deutschland sowie Liechtenstein (!) sahen sich nicht in der Lage, die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

Doch auch Luxemburg verfügt noch nicht auf allen Gebieten über die erforderlichen Strukturen, die über die Nutzung des Justizwesens gewünschten Daten zu erheben und auszuwerten.

Im internationalen Vergleich fällt auf, dass in Gegensatz zu stagnierenden Tendenzen in anderen Staaten in Luxemburg nicht nur die Ausgaben für die Justiz sich auf einem hohen Niveau bewegen, sondern die Rekrutierung von Personal zugenommen hat.

Luxemburg erscheint als das "Land der Advokaten", zumindest was die Anzahl der Rechtsanwälte pro Zahl der Einwohner betrifft.

Edition 2010 du rapport de la Commission européenne pour l’efficacité de la justice (CEPEJ). Communiqué 25-10-2010.

Rentenanpassung zum 1.1.2011 sowie 2012

Im Conseil de Gouvernement der luxemburgischen Regierung vom 22. Oktober 2010 wurde beschlossen, dass entsprechend Art. 225 des Code de la Sécurité sociale die Renten in ihrer Höhe der seither stattgefundenen Entwicklung von Löhnen und Gehältern angepasst werden.

Aus diesem Gesetz und der daraus abgeleiteten statistischen Berechnungen ergibt sich, dass die Gehälter und Bezüge sich in den Jahren 2008 und 2009 um 1,9% erhöht haben. Daher soll der Rentenanpassungsfaktor zum 1. Januar 2011 um 0,95% erhöht werden, und um dieselbe Prozentzahl zum 1. Januar 2012.

Der Anpassungskoeffizient nach Art. 220 wurde ebenso neu festgesetzt. Dieser Koeffizient reflektiert die Gehaltsentwicklung bis dato ab dem Referenzjahr 1984. Zuletzt betrug dieser Koeffizient 0,719. Nach dem jetzt beschlossenen Reglement wird er 0,713 betragen und angewandt werden auf die Gehälter ab dem 1. Januar 2009.

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Les membres du gouvernement ont approuvé le projet de loi portant ajustement des pensions et rentes accident au niveau de vie de 2009.

Le projet de loi a pour objet de procéder à l’ajustement des pensions et rentes accident au niveau de vie de 2009, cela en application de l’article 225 du Code de la Sécurité sociale qui prévoit dans son quatrième paragraphe que le gouvernement examine, tous les deux ans, s'il y a lieu de procéder ou non à la révision du facteur d'ajustement par la voie législative.

Au vu de l’augmentation du niveau moyen des salaires et traitements pendant les années 2008 et 2009 qui s’élève à 1,9 %, il est proposé de relever le facteur d’ajustement de 0,95 % au 1er janvier 2011 et ensuite d’une valeur identique au 1er janvier 2012, cela conformément à la dernière déclaration sur l’état de la Nation.

Le coût de l’adaptation du facteur d'ajustement des pensions s'élèvera pour l'exercice 2011 à € 28 millions et pour l’exercice 2012 à € 30 millions. Le coût supplémentaire de l’ajustement au niveau des pensions des fonctionnaires s’élèvera à € 5,3 millions en 2011 et à € 5,8 millions en 2012. Le coût de l’adaptation du facteur d’ajustement pour les rentes accident sera de 1,3 millions d’euros pour l’exercice 2011 et de € 1,4 million pour l’exercice 2012.

A été adopté le projet de règlement grand-ducal fixant les coefficients d'ajustement prévus à l'article 220 du Code de la Sécurité sociale.

Le projet de règlement grand-ducal a pour objet de fixer le coefficient d’ajustement applicable aux salaires, traitements ou revenus cotisables en vue de leur ajustement au niveau de vie de l’année de base servant de référence pour le calcul des pensions. Le projet de règlement grand-ducal est pris en exécution de l'article 220 du Code de la Sécurité sociale qui prévoit que le calcul des pensions s'effectue au niveau de vie d'une année de base qui est l'année 1984.

La population de référence, prise en compte pour le calcul du coefficient, est constituée par tous les salariés, y compris ceux qui jouissent d'un statut public, et à l'exception des 20% des salariés qui touchent les salaires les plus faibles et des 5% des salariés qui touchent les salaires les plus élevés. Le salaire pris en considération est le salaire annuel régulier y compris toutes les rémunérations accessoires telles les gratifications ou les pécules de vacances.

L’indicateur est obtenu en divisant la masse des salaires de la population de référence par la somme des heures de travail de cette même population. L'indicateur accuse une progression de 0,9% entre 2008 et 2009. Le dernier coefficient d'ajustement, qui reflète l'évolution des salaires jusqu'en 2008, est égal à 0,719. Le coefficient d'ajustement applicable à partir de l'entrée en vigueur du présent règlement aux salaires postérieurs au 1er janvier 2009 est dès lors de 0,713.

Conseil de gouvernement: Résumé des travaux du 22 octobre 2010. 22-10-2010.

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Nussfest in Vianden



Vianden hat die Burg und Victor Hugo, die Our und im Herbst viele Walnüsse.

Es ist ein althergebrachter Brauch, da landwirtschaftliche Erzeugnisse meist nur einmal im Jahr anfallen, dafür aber in rauen Mengen, die nicht sofort verbraucht werden können, diesen oft nur schwer lagerfähigen Überfluss mit Nachbarn und Freunden zu teilen. Daraus wird unter Stimmungsvollen ganz schnell ein herrliches Fest.

So geschieht es jedes Jahr in Vianden mit den Walnüssen, die hier herrlich gedeihen. Und der Erfindungsreichtum der Viandener kennt keine Grenzen, was alles aus den Nüssen an Gaumenfreuden hergestellt werden kann.

So trifft es sich, dass nachdem die Schobermesse geendet hat, ganz Luxemburg in Vianden die helle Wiedersehensfreude genießt. In den engen Gassen des Städtchens kann man endlich wieder zwischen Currywürsten, Nussschnäpsen und Wahnsinnslärm, der als Musik gehandelt wird, das lang vermisste Bauch-an-Bauch-gefühl wiedererleben.

Marché aux noix

Sonntag, 10. Oktober 2010

Neue Loks, aber keine Lokführer


 



Sehr positiv, ab 12. Dezember 2010 verkehren auf der Strecke Luxemburg – Bettemburg – Esch/Alzette – Differdingen – Rodange die Züge statt halb­stündlich sogar viertelstündlich, wobei abwechselnd nach Athus (bisher stündlich) und Longwy (bisher über die Strecke Luxemburg – Dippach – Petingen) verlängert wird.


Der dicke Wermutstropfen: Der CFL fehlt das Bedienungspersonal. Die bereits aktiv beschäftigten Mécaniciens (Lokführer bzw. Maschinisten) haben heute schon im Schnitt einen Monat Überstunden abzufeiern.

Die vorgesehene Lösung: Die CFL leiht sich die Lokführer für die neuen Züge in Frankreich aus. Die dürfen dann in Luxemburg arbeiten, aber zu französischen Gehältern.

Ähnliches scheint sich ebenso anzubahnen ab 2014 auf der Strecke Luxemburg-Koblenz, womit die CFL selbst die Anbindung Luxemburgs an den Fernverkehr gewährleisten will, nachdem die deutsche Bahn hier blockiert. Es wurden acht dreiteilige Doppelstocktriebzüge bei der Firma Stadler in der Schweiz bestellt. Doch wer soll sie fahren?


jmj, Mehr Züge ab 12.12. – aber mit ausgeliehenen Lokführern. Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek, 9. Oktober 2010.
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Arztkosten: Taktlos Kopien berechnet

Ein Augenarzt hat seinem Kunden für die Kopie eines Rezeptes 13,50€ in Rechnung gestellt.

Der DP-Abgeordnete Carlo Wagner wollte nun vom Gesundheitsminister nach Recht und Gesetz in diesen Dingen wissen.

In der Nomenklatur der abrechenbaren Leistungen einer Arztpraxis ist ein Kopienpreis nicht enthalten. Die Preise für ärztliche Leistungen enthalten nach dem Recht der Krankenversicherung auch die Sekretariatskosten.

Gemäß Art. 65 des Code de déontologie médicale sind Ärzte jedoch gehalten,. Leistungen, die nicht in der Nomenklatur enthalten sind, zu berechnen « avec tact et mesure ».

Leider kann man Taktgefühl jedoch nicht verordnen ...

A facturer «avec tact et mesure» Lëtzebuerger Journal, 9. Oktober 2010

Samstag, 9. Oktober 2010

Wechselseitige Anerkennung von Schulabschüssen

Luxemburg und Rheinland-Pfalz haben eine Erklärung unterzeichnet, wodurch man sich auf die wechselseitige Gleichwertigkeit von bestimmten Schulabschlüssen aus dem jeweiligen Land einigt.

Diese Frage ist von grundlegender Bedeutung für die grenzüberschreitende Mobilität von Schülern.

Das letzte Wort bei der Anerkennung hat jedoch in jedem Fall die jeweils zuständige nationale Stelle.

Le Luxembourg et le Land de Rhénanie-Palatinat signent une déclaration commune sur la reconnaissance des équivalences de diplômes et de niveaux d'enseignement 1. Oktober 2010.

Liste indicative des équivalences de nivaux d'enseignement

École Supérieure du Travail, Beginn der Abendkurse




Die Abendkurse umfassen 3 Jahreszyklen,
jeweils 21 Abende à 2 Stunden, donnerstags, 19.15 - 21.00 Uhr.

1. Jahr: Sozialversicherung (Altersrente, Unfallrente, Pflegeversicherung, Krankenversicherung)

2. Jahr: Arbeitsrecht, Verfassungsrecht

3. Jahr: Wirtschaft (Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft)


Zugang für jeden Interessierten, kostenfrei.

Unterrichtssprache ist Luxemburgisch.

Programm des 1. Jahres:
in Esch-sur-Alzette, Kommunalverwaltung, Rathausplatz
Eintragung der Teilnehmer am ersten Abend am 11. November, 19.15 Uhr,
oder schriftlich

Programm des 2. Jahres:
in Luxemburg, Athenäum, Boulevard Pierre Dupong 24
Eintragung der Teilnehmer am ersten Abend am 14. Oktober, 19.15 Uhr,
oder schriftlich.

Programm des 3. Jahres:
in Düdelingen, Kommunalverwaltung, Rathausplatz
Eintragung der Teilnehmer am ersten Abend am 21. Oktober, 19.15 Uhr,
oder schriftlich





École Supérieure du Travail
3, Rue des Primeurs, Strassen
Postanschrift:
B.P. 376
L-2013 Luxembourg
Tel. 247-86132, -86133, -86200
Fax: 247-86131
E-Mail: estinfo@est.etat.lu

Freitag, 8. Oktober 2010

Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall


Gerichtsurteil bestätigt die Forderung des OGBL

Seit der Einführung des Einheitsstatuts am 1. Januar 2009 verweigern verschiedene Arbeitgeber den Arbeitnehmern im Krankheitsfall die Zahlung der Zuschüsse für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Allerdings ist das Gesetz in diesem Punkt eindeutig und Artikel L.121-6 legt fest, dass „der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anrecht auf seinen integralen Lohn und andere sich aus seinem Arbeitsvertrag ergebende Vergünstigungen hat …“. Auf zahlreiche Anfragen bei den zuständigen Ressortministern, beim Minister für Soziale Sicherheit und beim Arbeitsminister also, haben die angesprochenen Regierungsmitglieder bestätigt, dass der OGBL mit seiner Forderung nach der Auszahlung des integralen Lohns im Krankheitsfall Recht hat, d.h. dass der Arbeitnehmer genau so entlohnt werden muss, wie wenn er normal weitergearbeitet hätte.
Trotz dieser Erläuterungen seitens der zuständigen Minister, rieten die Patronatsorganisationen wie etwa die Fedil ihren Mitgliedsunternehmen die Zuschüsse für Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im Krankheitsfall ab Inkrafttreten des Einheitsstatuts (Abschaffung der Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern) nicht mehr zu zahlen.
Der OGBL zeigt sich erfreut über die Tatsache, dass das Escher Arbeitsgericht zur selben Schlussfolgerung im Rahmen eines Urteils vom 15. September 2010 gelangt ist (Rép. N°2082/10).
Ein seit dem 12. März 1990 im gleichen Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer, der vom 15. Oktober bis zum 20. Dezember 2009 krankgemeldet war und während dieser Krankheitsphase normalerweise verschiedene Nacht- und Sonntagschichten gearbeitet hätte, stieß auf die Weigerung seines Arbeitgebers ihm die Zuschüsse für Nacht- und Sonntagsarbeit, insgesamt den Betrag von 1.385,92 Euro, zu zahlen. Angesichts dieser Weigerung hatte der Arbeitnehmer den Präsidenten des Escher Arbeitsgerichts mit der Angelegenheit befasst, der den Arbeitgeber zur Zahlung der geforderten Summe zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und einer Prozesskostenentschädigung von 750 Euro verurteilte.

Mitgeteilt vom OGBL am 6. Oktober 2010

Sonntag, 3. Oktober 2010

Kriege um Rohstoff

Der Kompromiss im Hinblick auf Luxemburgs Krisenpaket macht niemand so recht glücklich. Hauptergebnis ist wohl vor allem, dass die Regierungskoalition sich über den Zwist hinweggerettet hat, zumindest um einiges glücklicher als ihr Pendant in Berlin.

Umweltbewusste Politiker beklagen, dass die Aufrechterhaltung der Kilometerpauschale der falsche Weg ist in Richtung auf den erforderlichen ökologischen Umbau der Gesellschaft.

Doch wenn ein solcher Umbau nicht auf sozialverträglichem Wege erfolgt, so werden sich Luxemburgs Gewerkschaften mit Recht dagegen zur Wehr setzen. Immerhin ist die vereinbarte Indexmanipulation nicht neutral gegenüber einer Ölpreiserhöhung in der kommenden Berechnungszeit.

Raymond Klein: Kuhhandel statt Tripartite. WOXX, 30.09.2010.

Luxemburg hat sich die die USA vom Auto und vom Erdöl abhängig gemacht, was die Ölscheichs reich macht. Unter Präsident Bush haben die USA wegen dieser Erdölabhängigkeit Kriege geführt. Relikte dieses "Großen Spiels" der Militärstrategen sind heute noch in Bunkerform im Hunsrück (Morbach) zu bewundern.

Nostalgische Fußgängerbrücke abgerissen


 


Sie machte vielen einen lebensgefährlichen Eindruck. Nun ist sie nicht mehr, sondern nur noch historische Erinnerung: die Fußgängerbrücke über den Hauptbahnhof Luxemburg, geradewegs vom Personenaufzug neben dem ehemaligen Pavillon des Großherzogs und dem bevökerungsreichen Stadteil Bonneweg mit seinem Casino syndical, das der Eisenbahnergewerkschaft gehört.

Die Brücke, die das Nostalgieteil ersetzt, wurde aus Esch-Belval bezogen, wo sie wegen des neu errichteten, supermodernen Bahnhofs nicht mehr gebraucht wurde.


Sisyphus-Arbeit in der Dunkelheit. Luxemburger Wort, 2. Oktober 2010.
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Donnerstag, 30. September 2010

Wie schnell kommt ein Luxemburger an seinen Arbeitsplatz?


 



Der Arbeitsweg ist für Siedlungssoziologen und Raumplaner wie für Wirtschaftsgeographen und natürlich Verkehrsplaner ein wesentliches Faktum. Für das Beispiel Luxemburg liegt neuerdings eine aktuelle Studie vor, die interessante Einsichten erbringt.

David Epstein: L'évolution de la vitesse de déplacement domicile-travail au Luxembourg de 1960 à nos jours. Les Cahiers du CEPS/INSTEAD. GEODE, no. 2010-17, September 2010.

Vor allem zeigt diese Studie, wie abhängig Luxemburg, und mit ihm seine Einwohner, sein Verkehr und seine Wirtschaft, abhängig geworden sind vom privaten Kfz-Verkehr, und wie stark diese Art von Verkehr die Topografie des Landes und seine Besiedlung in nach unterschiedlichen Lebensfunktionen aufgeteilten Sektoren des alltäglichen Lebens seiner Einwohner geprägt hat.

Und sie weist schließlich durch die Periodisierung der verfügbaren Daten nach, wie diese Erfolgsgeschichte des Autoverkehrs in Luxemburg seine Sättigungsgrenze schon überschritten hat und heutzutage langsam zum Stillstand, wenn nicht sogar Rückgang, kommt.

Siehe mehr dazu unter

Autoland Luxemburg: Der Verkehr frisst seine Kinder
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Erste Verhandlungsergebnisse Gewerkschaften - Regierung


Von PlaceClairefontaine20100916


Die Indexierung der Gehälter bleibt erhalten; die früheste nächste Indexierung wird aber unbeachtet der tatsächlichen Preisentwicklung erst zum 1. Oktober 2011 wirksam.

Die laut dem Sparpaket von der Regierung geplante Kürzung der Kilometerpauschale wird fallengelassen.

Die Einführung der für 2011 vorgesehene sog. "Krisensteuer" bleibt. Nach Ablauf des Jahres soll sie jedoch überprüft werden.

Die ursprünglich für den Herbst geplante Tripartite findet nicht statt.

Nächste Indextranche in einem Jahr. Luxemburger Wort, 30.09.2010.

Tom Wenandy: „A la luxembourgeoise“. Tageblatt 30.09.2010.

Mittwoch, 29. September 2010

Kann man zuviel denken?

Öffentliche Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Claus Vögele am 7. Oktober

Luxemburg, den 29. September 2010 – Cogito ergo sum - ich denke, also bin ich. Dieser Satz gehört zum festen Bestandteil unseres Selbstverständnisses: Wir definieren uns in unserem Menschsein über die Fähigkeit zum Nachdenken über uns selbst, andere und die Welt. Aber kann ich auch zuviel denken? Und hat das möglicherweise negative Folgen?

Am Donnerstag, den 7. Oktober wird Prof. Dr. Claus Vögele von der Universität Luxemburg in der Salle Tavenas eine Antrittsvorlesung zu diesem Thema halten (in deutscher Sprache).

Kann man also überhaupt zu viel denken? Wenn ja, was sind die psychischen und körperlichen Konsequenzen? Kann man etwas gegen das übermäßige Denken tun? Diese Fragen diskutiert Professor Claus Vögele in seiner Vorlesung vor dem Hintergrund der fließenden Übergänge zwischen Gesundheit und Krankheit.

Claus Vögele ist approbierter Psychologischer Psychotherapeut und Gesundheitspsychologe. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Klinische Psychophysiologie, Emotionsregulation, Essstörungen, Angststörungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Adipositas bei Erwachsenen und Kindern, HIV/Aids bei Kindern sowie Motivation zur sportlichen Lebensgestaltung. Seit Februar 2010 ist Claus Vögele Professor für Gesundheitspsychologie an der Universität Luxemburg.

Seine Vorlesung beginnt um 18 Uhr und findet statt in der Salle Tavenas in Luxemburg-Limpertsberg, 102a, avenue Pasteur.

Prof. Dr. Michel Margue, Dekan der geisteswissenschaftlichen Fakultät, wird die Vorlesung eröffnen. Die Veranstaltung richtet sich an ein breites Publikum. Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Mehr Infos unter communication@uni.lu

Schon wieder eine Seele vom Alkohol gerettetet!





Während Bänker, wie jeder weiß, ihre Boni allgemeinwohl-verträglich in den schönsten Dingen des Lebens anlegen, nur so damit spielen oder als Mäzene verjubeln, so ist das Laster der Volksmassen leider allzu notorisch. Kaum ist das Monatsende erreicht, geht man in die Kneipe, mögen Frau und Kinder zu Hause noch so jammern, das ganze Geld wird versoffen.

Vergeblich stemmen sich besonnene Politiker in Deutschland wie in Luxemburg gegen diese Volksseuche. Nachdem der HartzIV-Regelsatz gar um satte 5€ erhöht werden soll, mussten Tabak und Alkohol aus dem Warenkorb der notwendigen Lebensmittel gestrichen werden. Erstens sind letztere keine Lebensmittel, sondern Genussmittel, und wer genießen will, sollte sehen, wo die Kohle dafür herkommt. Zweitens soll HartzIV ja keine Existenzgrundlage darstellen. Wer sich nicht selbst ernähren kann, ist schließlich von der Natur dazu auserkoren, von hienieden zu scheiden.

Dieser guten altbewährten pietistischen Moral nach Gutsherrenart eingedenk ist auch (oder schon immer) die Luxemburger Krankenkasse, die sich heutzutage "Gesundheitskasse" nennt. Wer so pflichtvergessen ist und auf Kosten seiner Sozialversicherungsbeiträge (und seiner Steuern) krank feiert, der darf die ersten fünf Tage die Wohnung nicht verlassen (es sei denn, er muss zur Kontrolle. Denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, wie schon Lenin wusste.). Verboten ist ebenfalls der Kneipenbesuch. Und außerdem all das, was den Menschen für gewöhnlich fit hält. Denn: Sport ist Mord! So sind eben mal die alt bewährten Zeiten mit ihrer Pastorenmoral à la Malthus.


Waren das doch herrliche Zeiten, als deutsche Arbeiter noch so richtig malochten und feine Leute anständige Pietisten waren!


"Ein frisches, tüchtiges Volksleben, wie es fast überall in Deutschland existiert, ist hier gar nicht zu spüren; auf den ersten Anblick scheint es freilich anders, denn man hört jeden Abend die lustigen Gesellen durch die Straßen ziehen und ihre Lieder singen, aber es sind die gemeinsten Zotenlieder, die je über branntweinentflammte Lippen gekommen sind; nie hört man eins jener Volkslieder, die sonst in ganz Deutschland bekannt sind und auf die wir wohl stolz sein dürfen. Alle Kneipen sind, besonders Sonnabend und Sonntag, überfüllt, und abends um elf Uhr, wenn sie geschlossen werden, entströmen ihnen die Betrunkenen und schlafen ihren Rausch meistens im Chausseegraben aus. Die gemeinsten unter diesen sind die sogenannten Karrenbinder, ein gänzlich demoralisiertes Volk, ohne Obdach und sichern Erwerb, die mit Tagesanbruch aus ihren Schlupfwinkeln, Heuböden, Ställen etc. hervorkriechen, wenn sie nicht auf Düngerhaufen oder den Treppen der Häuser die Nacht überstanden hatten. Durch Beschränkung ihrer früher unbestimmten Zahl ist diesem Wesen von der Obrigkeit jetzt einigermaßen ein Ziel gesetzt worden.

Die Gründe dieses Treibens liegen auf der Hand. Zuvörderst trägt das Fabrikarbeiten sehr viel dazu bei. Das Arbeiten in den niedrigen Räumen, wo die Leute mehr Kohlendampf und Staub einatmen als Stühle in ihren Häusern haben, sitzen vom Morgen bis in die Nacht gebückt dabei und lassen sich vom heißen Ofen das Rückenmark ausdörren. Was von diesen Leuten dem Mystizismus nicht in die Hände gerät, verfällt ins Branntweintrinken. Dieser Mystizismus muß in der frechen und widerwärtigen Gestalt, wie er dort herrscht, notwendig das entgegengesetzte Extrem hervorrufen, und daher kommt es hauptsächlich, daß das Volk dort nur aus »Feinen« (so heißen die Mystiker) und liederlichem Gesindel besteht.

Schon diese Spaltung in zwei feindselige Parteien wäre, abgesehn von der Beschaffenheit derselben, allein imstande, die Entwicklung alles Volksgeistes zu zerstören, und was ist da zu hoffen, wo auch das Verschwinden der einen Partei nichts helfen würde, weil beide gleich schwindsüchtig sind? Die wenigen kräftigen Gestalten, die man dort sieht, sind fast nur Schreiner oder andre Handwerker, die alle aus fremden Gegenden her sind; unter den eingebornen Gerbern sieht man auch kräftige Leute, aber drei Jahre ihres Lebens reichen hin, sie körperlich und geistig zu vernichten; von fünf Menschen sterben drei an der Schwindsucht, und alles das kommt vom Branntweintrinken. Dies aber hätte wahrlich nicht auf eine so furchtbare Weise überhandgenommen, wenn nicht der Betrieb der Fabriken auf eine so unsinnige Weise von den Inhabern gehandhabt würde, und wenn der Mystizismus nicht in der Art bestände, wie er besteht, und wie er immer mehr um sich zu greifen droht. Aber es herrscht ein schreckliches Elend unter den niedern Klassen, besonders den Fabrikarbeitern im Wuppertal; syphilitische und Brustkrankheiten herrschen in einer Ausdehnung, die kaum zu glauben ist; in Elberfeld allein werden von 2500 schulpflichtigen Kindern 1200 dem Unterricht entzogen und wachsen in den
Fabriken auf, bloß damit der Fabrikherr nicht einem Erwachsenen, dessen Stelle sie vertreten, das Doppelte des Lohnes zu geben nötig hat, das er einem Kinde gibt. Die reichen Fabrikanten aber haben ein weites Gewissen, und ein Kind mehr oder weniger verkommen zu lassen, bringt keine Pietistenseele in die Hölle, besonders wenn sie alle Sonntage zweimal in die Kirche geht. Denn das ist ausgemacht, daß unter den Fabrikanten die Pietisten am schlechtesten mit ihren Arbeitern umgehen, ihnen den Lohn auf alle mögliche Weise verringern, unter dem Vorwande, ihnen Gelegenheit zum Trinken zu nehmen, ja bei Predigerwahlen immer die ersten sind, die ihre Leute
bestechen."

Friedrich Engels: Briefe aus dem Wuppertal, 1839. S. 8. Digitale Bibliothek Band 11: Marx/Engels, S. 9736 (vgl. MEW Bd. 1, S. 417f)


Deutschland:
Zu guter Letzt (keine Satire!): Frau von der Leyens Flüssigkeitsbedarfrechnung


Luxemburg:
Was dürfen und was müssen Sie, wenn Sie arbeitsunfähig sind?

Dienstag, 28. September 2010

OGBL verklagt Luxemburg bei EU wg. Grenzgänger-Diskriminierung


 



Dass Luxemburgs Studenten künftig vom Luxemburger Staat kein Kindergeld mehr erhalten sollen, sondern ein speziell auf ansässige zugeschnittenes Stipendium bzw. Studiendarlehen, ist ein durchschaubares Manöver, um Luxemburgs Staatskasse auf Kosten der im Lande beschäftigten Grenzgänger zu entlasten.

Dabei verstößt dieser Winkelzug gegen eindeutige EU-Bestimmungen, welche alle in einem Beschäftigungsland Beschäftigten ungeachtet ihres jeweiligen Wohnlandes die gleiche steuerliche und sozialrechtliche Behandlung zusichert (Freizügigkeit).

Konsequenterweise hat die größte Luxemburger Gewerkschaft OGBL vor der EU-Kommission gegen diese Verletzung des EU-Rechts durch den Mitgliedstaat Luxemburg Klage eingereicht. So wie ein Großteil der Beschäftigten Luxemburgs Grenzgänger sind, so sind diese auch zahlreich als Mitglieder in der Gewerkschaft vertreten.


Der OGBL klagt gegen das diskriminierende Gesetz vom 26. Juli 2010! Mitgeteilt vom OGBL
am 17. September 2010.

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Mittwoch, 22. September 2010

25 Jahre Départment des Immigrés


 




Diese Abteilung des OGBL ist 1985 entstanden, um innerhalb der unabhängigen Gewerkschaft für die Interessen der nach Luxemburg eingewanderten Beschäftigten zu kämpfen. Wie die Situation heute aussieht, stammt die Mehrzahl dieser Immigranten heutzutage aus Portugal. Und der am meisten vertretene Wirtschaftszweig ist die Baubranche. Doch das ist nicht die ganze Wirklichkeit, sondern nur ein herausstechender Zug.

Mit ihrer starken Beteiligung an der neulichen Kundgebung am 16. September auf dem Platz Clairefontaine haben die eingewanderten Beschäftigten bewiesen, dass sie nicht hinnehmen wollen, dass auf dem Hintergrund der Bankenkrise allerorten ein Sozialabbau auf Kosten derjenigen durchgeführt werden soll, die indes die Krise keineswegs verursacht haben: "Wir zahlen nicht für eure Krise!"

Das geht aus der Resolution 2010 hervor, die die Generalversammlung der Abteilung gestimmt hat, die am 18. September im CEFOS in Remich durchgeführt wurde.

Die Resolution spricht sich gegen die Diskriminierung von besonderen Gruppen der Beschäftigten im Bereich der Familienleistungen und Studienbeihilfen aus. Die von der Regierung ins Auge gefassten Maßnahmen laufen insbesondere auf eine Benachteiligung der Grenzgänger hinaus; aber nicht nur dieser. Doch auch an den ansässigen Familien soll gespart werden. Die Resolution spricht sich dafür aus, den Erlass der Enregistrementgebühren und der Staatsbeihilfen bei Wohnungen für kinderreiche Familien nicht aufzuheben, sondern fortzusetzen. Ebenso werden die Änderungen des Einkommensteuerrechts, wie die Kürzung der absetzbaren Fahrtkosten sowie die Einführung der Solidaritätssteuer abgelehnt.

Außerdem werden verschiedene Aspekte der Gewährung und der Beendung einer Arbeitserlaubnis als änderungsbedürftig angemahnt. Die Wartezeit bis zur Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sollte auf fünf Jahre gesenkt werden.

Im Falle von Reklassierung eines Beschäftigten, weil dieser auf dem alten Arbeitsplatz gesundheitsbedingt nicht mehr eingesetzt werden kann, sollte an Stelle des Kontrollarztes eine unabhängige Kommission entscheiden. Die Zu- und Aberkennung des Wartegeldes kann in manchen Fällen kontraproduktiv wirken, zum Beispiel, wenn der Beschäftigte, der eine neue Arbeitsstelle akzeptiert, nach Verlust derselben sich hinterher schlechter stellt als während des Bezugs von Wartegeld.

Arbeits- und Beschäftigungsminister Nicolas Schmit, der qua Amt auch für die ADEM verantwortlich ist, gab den Delegierten eine Übersicht über die neuen Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Sein Geburtstagfest feiert das Départment des Immigrés nochmals ganz speziell mit Künstlern aus Portugal am 16. Oktober 2010 im Saalbau in Cessingen (Cessange).

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Dienstag, 21. September 2010

Für Lehrbeauftragte keine Indexerhöhung?!


 


Es gibt in Luxemburg eindeutige Bestimmungen des Arbeitsrechts, die vom Staat selbst als Arbeitgeber nicht immer strikt eingehalten werden.

Besonders schlimm dran sind hierbei immer wieder die sog. Chargé de Cours, d.h. Lehrbeauftragten, die als Ersatz für fehlende bzw. nicht eingestellte Lehrer zum Beispiel in den Grundschulen eingesetzt werden.

Nicht nur dass sie ihre befristeten Arbeitsverträge oft über zwei Jahre hinaus befristet verlängert bekamen, obwohl nach zwei Jahren im demselben Beschäftigungsverhältnis automatisch ins unbefristete Vertragsverhältnis wechseln müssten.

Jetzt hat man bei ihnen zum Teil auch die Indexerhöhung übergangen, die für alle Beschäftigten Luxemburgs am 1. Juli 2010 fällig gewesen war.

André Hoffmann (Déi Lénk): Question parlementaire urgente concernant l’indexation des indemnités de remplacement

Landesverband (Fédération Nationale des Cheminots, Travailleurs du Transport, Fonctionnaires et Employés Luxembourgeois): Indexstopp für das Ersatzpersonal der Schulen?!
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Freitag, 17. September 2010

Staatsgegner probieren Erpressungstaktik



Eine radikalisierte Republikanische Partei versucht die Regierung zu erpressen. Entweder Steuersenkungen für die obersten Zehntausend - oder Steuererhöhungen für alle übrigen.

Dies ist wieder ein Musterfall, wie von dieser Partei, die vor Kurzem noch in den USA die Regierung gestellt hatte, Sonderinteressen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe über die Interessen der Gesamtwirtschaft, des Staates und der Nation gestellt werden. Es beweist auch, dass es diesen Politikern gar nicht um die Reduzierung der Staatsschulden, geschweige denn um die Sicherung von Beschäftigung geht.

Es geht hierbei ganz klar um die Ausbeutung der Allgemeinheit zugunsten einer verschwindenden Minderheit. Das eigene Bankkonto ist ihnen allemal näher als das Staatsinteresse oder das Interesse der Wähler an einer funktionierenden Wirtschaft.

Paul Krugman: The Tax-Cut Racket. The New York Times, 16. September 2010.

Donnerstag, 16. September 2010

Luxemburg zeigt Fahnen

Gemeinsam hatten die Luxemburger Gewerkschaften OGBL, LCGB, ALEBA, FNCTTFEL und SYPROLUX zu einer Kundgebung am 16. September 2010 vor dem Amtssitz des Staatsministers auf dem Clairefontaine-Platz in der Hauptstadt eingeladen. Die Gewerkschaften der Staatsbeamten sowie der Kommunalbeschäftigten hatten der Versammlung Grußadressen geschickt.

Die Redner auf der Kundgebung, allen voran OGBL-Generalsekretär André Roeltgen, haben mit Nachdruck unterstrichen, dass soziale Gerechtigkeit und soziale Gleichheit von den Gewerkschaften energisch verteidigt werden. Es ginge nicht an, die Lasten der Bankenkrise zulasten der Beschäftigten, auch nicht durch diskriminierende Behandlung der Grenzgänger, zu lösen. Eine Rechnung, die weder ökonomisch noch politisch aufgehen kann. Zuerst mit den Dienstleistungsschecks anstatt Kindergeldanpassung, jetzt durch Studiendarlehen anstatt Kindergeld für studierende Kinder - so sucht sich Luxemburgs Regierung aus dem EU-Recht herauszumogeln, welches mit der Freizügigkeit der Beschäftigten die Gleichbehandlung aller Beschäftigten ungeachtet deren Wohnsitzes vorsieht. Die in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger zahlen genauso wie die ansässigen Beschäftigten in Luxemburgs Steuerkasse und Sozialversicherung ein; sie müssen demnach mit gleichem Recht von den Leistungen daraus profitieren wie alle anderen Beschäftigten auch.

Wie nicht anders zu erwarten, waren unter den ca. fünftausend Teilnehmern der Kundgebung die Grenzgänger aus Diedenhofen und Audun-le-Tiche sowie die OGBL-Sektion der deutschen Grenzgänger hervorragend vertreten. So wurden zahlreiche Sonderbusse zum Heimtransport der Teilnehmer eingesetzt, wofür die Luxemburger Polizei kurzerhand den Boulevard F. D. Roosevelt für den übrigen Verkehr sperrte.

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!