Die Studierenden müssen ihren ursprünglichen Wohnsitz während der gesamten Studiendauer beibehalten.
Luxembourg, labor market, labor relations. Law, economy, social security, income tax, housing, mobility.
Samstag, 27. Januar 2007
(B) Die Familie hält sich aus Gründen des Studiums oder des Berufs im Ausland auf
Die Bedingung: dass das Kind in Luxemburg geboren und dort dauerhaft erzogen wird, wird sowohl in (B1) als auch in (B2) als erfüllt angesehen.
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