Samstag, 22. März 2008

In welche Steuerklasse kommen Sie in Luxemburg?

Die Steuerklasse können Sie sich in Luxemburg nicht selber aussuchen!

Für die Einordnung in eine bestimmte Steuerklasse gibt es per Gesetz festgelegte Regeln.

Die Steuerpflichtigen werden in Luxemburg zur Anwendung des Steuersatzes in drei unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt.
Dementsprechend variiert der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendende Steuersatz.

Steuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 umfasst folgende drei Fälle:

1. Personen, die zusammen veranlagt werden;

2. Verwitwete, deren Ehe im Verlauf der drei dem Veranlagungsjahr vorausgegangenen Jahre durch Todesfall aufgelöst wurde;

3. Personen, die im Verlauf der drei dem Veranlagungsjahr vorausgegangenen Jahre geschieden oder von Tisch und Bett getrennt wurden oder auf Grund einer gesetzlichen Erlaubnis oder einer gerichtlichen Anordnung getrennt leben (nur wenn sie vor diesem Zeitraum und während 5 Jahren nicht schon einmal Nutznießer dieser Bestimmung oder einer vorausgegangenen ähnlichen Bestimmung waren).

Steuerklasse 1a


Die Steuerklasse 1a umfasst folgende Steuerpflichtigen, sofern sie nicht unter die Steuerklasse 2 fallen:

* Verwitwete,
* Personen mit Steuerermäßigung für Kinder,
* Personen, die zu Beginn des Veranlagungsjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben

Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 umfasst alle übrigen Personen (sozusagen als Residualkategorie bzw."Restklasse"),
also die weder in Steuerklasse 1a noch in Steuerklasse 2 fallen:

"La classe 1 comprend les personnes qui n'appartiennent ni à la classe 1a ni à la classe 2." (Art. 119 L.I.R.)

Es sind dies insbesondere die Unverheirateten.
Ihr Fall: Sie sind Grenzgänger und verheiratet

Abweichend von den oben angeführten für die unbeschränkt Steuerpflichtigen geltenden Bestimmungen werden Grenzgänger,
d.h. steuerrechtlich präzise ausgedrückt:
nicht ansässige Steuerpflichtige,

welche dazu verheiratet sind (aber nicht getrennt leben),
sofern sie in Luxemburg steuerpflichtige berufliche Einkünfte erzielen,
in der Steuerklasse 1a eingestuft.

Indessen, wenn Sie mit über 50% der beruflichen Einkünfte Ihres Haushalts in Luxemburg steuerpflichtig sind,
kommen Sie in die Steuerklasse 2 .


Erzielen beide Ehepartner steuerpflichtige berufliche Einkünfte in Luxemburg,
so führt die Einstufung in der Steuerklasse 2 des Weiteren dazu, dass Sie und Ihr Ehepartner zusammen veranlagt werden.

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