Samstag, 22. März 2008

Fahrtkosten im Steuerrecht und in Wirklichkeit

Berufspendler in Deutschland kostet das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz im Durchschnitt pro Jahr das Einkommen, das sie in einem Monat erzielen können.

Dabei zeigt ein Städte-Ranking beträchtliche Unterschiede. Für Ludwigshafen liegt mit der BASF der größte Arbeitgeber für die meisten Pendler relativ zentral; die Arbeitsplätze in Hanau oder Velbert hingegen erfordern von Pendlern einen höheren Aufwand.

Trier oder Würzburg sind Städte, in denen das nähere Umfeld vergleichsweise wenig Arbeitsplätze anbietet; sie weisen in der Regel einen höheren Anteil an Fernpendlern auf.

Dies trifft auch überwiegend auf die großen Städte der neuen Bundesländer zu. Hier ist der Anteil der Fernpendler an allen Pendlern mit 5,9% doppelt so hoch wie in den Städten der alten Bundesländer (2,9%). Im gesamten Durchschnitt genommen, liegt der Anteil der Fernpendler bei ca. 3,4%.

Eine Berechnung der durchschnittlichen Kosten für den Weg zur Arbeit findet sich in der Studie "Fahrtkosten-Ranking".

Zuletzt hatte der Bundesfinanzhof erklärt, dass er die vom deutschen Gesetzgeber beschlossene Kürzung der Kilometerpauschale für verfassungswidrig halte. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Vielleicht werden sich bei dieser Gelegenheit die Karlsruher Richter auch zur Frage Stellung beziehen, in welchem Verhältnis zu den wirklich aufzuwendenden Kosten Kilometersatz stehen muss. Nach der besagten ISNM-Studie sind die tatsächlichen Kosten eines günstigen Autos bereits rund doppelt so hoch wie die Entfernungspauschale.

In Luxemburg werden die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pauschal nach einer amtlich festgesetzten Tabelle abgerechnet. Minimum sind dabei 4 Entfernungseinheiten = 396€/Jahr; Maximum 30 Entfernungseinheiten * 99€ = 2.970€/Jahr.

Wer wegen noch anderer Einkünfte bzw. wegen seines Ehegatten als Grenzgänger auch noch in Deutschland als unbeschränkt Steuerpflichtiger zur Kasse gebeten wird, für den kann die deutsche Berechnungsweise (ggf. neben der luxemburgischen) zumindest für die deutsche Einkommensteuererklärung relevant bleiben, etwa um bei der Anwendung des Progressionsvorbehalts diese als Werbungskosten geltend zu machen.

Da die Rechtsprechung bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Kürzung der Kilometerpauschale in Deutschland noch anhängig ist, sollte man seine Ansprüche sichern, indem man gegenüber dem deutschen Finanzamt gegen einen entsprechenden Bescheid oder Eintrag auf der Lohnsteuerkarte seinen Einspruch anmeldet.

Wie wird die Werbungskosten-Pauschale für Ihren Arbeitsweg errechnet?

In welche Steuerklasse kommen Sie in Luxemburg?

Die Steuerklasse können Sie sich in Luxemburg nicht selber aussuchen!

Für die Einordnung in eine bestimmte Steuerklasse gibt es per Gesetz festgelegte Regeln.

Die Steuerpflichtigen werden in Luxemburg zur Anwendung des Steuersatzes in drei unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt.
Dementsprechend variiert der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendende Steuersatz.

Steuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 umfasst folgende drei Fälle:

1. Personen, die zusammen veranlagt werden;

2. Verwitwete, deren Ehe im Verlauf der drei dem Veranlagungsjahr vorausgegangenen Jahre durch Todesfall aufgelöst wurde;

3. Personen, die im Verlauf der drei dem Veranlagungsjahr vorausgegangenen Jahre geschieden oder von Tisch und Bett getrennt wurden oder auf Grund einer gesetzlichen Erlaubnis oder einer gerichtlichen Anordnung getrennt leben (nur wenn sie vor diesem Zeitraum und während 5 Jahren nicht schon einmal Nutznießer dieser Bestimmung oder einer vorausgegangenen ähnlichen Bestimmung waren).

Steuerklasse 1a


Die Steuerklasse 1a umfasst folgende Steuerpflichtigen, sofern sie nicht unter die Steuerklasse 2 fallen:

* Verwitwete,
* Personen mit Steuerermäßigung für Kinder,
* Personen, die zu Beginn des Veranlagungsjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben

Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 umfasst alle übrigen Personen (sozusagen als Residualkategorie bzw."Restklasse"),
also die weder in Steuerklasse 1a noch in Steuerklasse 2 fallen:

"La classe 1 comprend les personnes qui n'appartiennent ni à la classe 1a ni à la classe 2." (Art. 119 L.I.R.)

Es sind dies insbesondere die Unverheirateten.
Ihr Fall: Sie sind Grenzgänger und verheiratet

Abweichend von den oben angeführten für die unbeschränkt Steuerpflichtigen geltenden Bestimmungen werden Grenzgänger,
d.h. steuerrechtlich präzise ausgedrückt:
nicht ansässige Steuerpflichtige,

welche dazu verheiratet sind (aber nicht getrennt leben),
sofern sie in Luxemburg steuerpflichtige berufliche Einkünfte erzielen,
in der Steuerklasse 1a eingestuft.

Indessen, wenn Sie mit über 50% der beruflichen Einkünfte Ihres Haushalts in Luxemburg steuerpflichtig sind,
kommen Sie in die Steuerklasse 2 .


Erzielen beide Ehepartner steuerpflichtige berufliche Einkünfte in Luxemburg,
so führt die Einstufung in der Steuerklasse 2 des Weiteren dazu, dass Sie und Ihr Ehepartner zusammen veranlagt werden.

Mittwoch, 19. März 2008

Deutsche Wirtschaft wächst 2008 voraussichtlich nur 1,3%

Zu diesem Ergebnis kommt die Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Inflationsrate wird für 2008 mit 2,3% angesetzt.

Die Arbeitslosenquote geht zurück auf 7,5%.

Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird wieder absacken.
Die Reallohnentwicklung wird nicht stark genug sein, den Konsum in größerem Maße zu beleben.

Wichtigster Konjunkturmotor bleibt nach wie vor der Export.

Bemerkenswert sind die Annahmen, unter denen die Prognose gerechnet worden ist:

"Die Prognose basiert auf der Annahme, dass der Ölpreis in beiden Jahren
durchschnittlich 95 US-Dollar pro Barrel betragen wird. Auch die Abwertung
des US-Dollar wird als noch nicht überwunden angesehen. Das IMK rechnet mit
einem Außenwert des Euro im Jahresdurchschnitt 2008 von 1,50 US-Dollar je
Euro. Die amerikanische Notenbank (Fed) reagiert nach der IMK-Prognose auf
die Immobilienkrise und die Finanzmarktturbulenzen mit weiteren
Zinssenkungen, während die EZB vor allem wegen der aus ihrer Sicht zu hohen
Inflationsrisiken erst im weiteren Jahresverlauf eine Zinssenkung vornimmt."

Dienstag, 18. März 2008

Sind private Steuerberatungskosten insgesamt von der deutschen Einkommensteuer absetzbar?

Gegen die Versagung der steuerlichen Geltendmachung privater Steuerberatungskosten ist seit dem 27. Februar 2008 ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig.

Das Verfahren wird von dem Steuerberater Uwe Szymborski von der Gerd Zwadlo Steuerberatungsgesellschaft mbH, Garbsen
mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbandes geführt.


Unter Berufung auf das Aktenzeichen BFH X R 10/08 kann in vergleichbaren Fällen die Verfahrensruhe gem. § 363 Absatz 2 Satz 2 AO erreicht werden.


NIEDERSÄCHSISCHES FINANZGERICHT, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 10 K 103/07

Praktische Schlussfolgerung für Sie:
Falls Sie derartige Ausgaben steuermindernd geltend machen wollen, sollten Sie unter Hinweis auf das laufende Verfahren Einspruch gegen eine etwaige Ablehnung durch die betreffende Finanzbehörde einlegen!