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Dienstag, 22. Februar 2011

In welchem Staat sind Steuern zu zahlen?


 


Sowohl der Wohnstaat wie auch der Beschäftigungsstaat können Einkommensteuer erheben. Damit der schaffende Mensch aber nicht zweimal besteuert werde, haben Luxemburg und Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Diesem zufolge wird das Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit dort versteuert, wo die Tätigkeit stattfindet.

So schön, so gut. Der Teufel steckt nun aber im Detail. Denn es kann beispielsweise vorkommen, dass ein deutscher Grenzgänger (genauer gesagt: eine Person, die in Deutschland ihren steuerlichen Wohnsitz hat und in Luxemburg beschäftigt ist) zwar bei einem in Luxemburg beheimateten Unternehmen unter Arbeitsvertrag steht, aber zumindest zeitweise nicht in Luxemburg seiner Arbeit nachgeht.

Das ist bekanntlich bei Piloten oder Matrosen die Regel; für diese Kategorien von Beschäftigten gibt es daher spezifische gesetzliche Bestimmungen. Es gilt aber auch für Fernfahrer, Montagepersonal oder Außendienstleute oder andere, die zum Beispiel eine Fortbildung außerhalb Luxemburgs besuchen oder eine Gehaltsfortzahlung bekommen für die Zeitdauer, während der sie nicht an ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz in Luxemburg sind.

Wenn man das DBA buchstäblich nimmt, muss also ein Grenzgänger jede bezahlte Arbeitszeit, die er nicht in Luxemburg verbringt, in Deutschland versteuern. Bisher hat das Finanzamt Trier diese Fälle nicht sonderlich beachtet. In Zeiten der Wirtschaftskrise und der Finanznot der öffentlichen Kassen werden diese möglichen Einnahmequellen aber nicht mehr weiterhin ignoriert. Die Behörden gehen künftig auch das Risiko ein, mehr Papierkrieg zu erzeugen, als das Ergebnis hinterher in die Kasse einbringt.

Das deutsche Finanzamt kann rechtlich gesehen nicht an die Luxemburger Arbeitgeber herantreten, dass diese das deutsche Einkommensteuerrecht beachten. Sehr wohl kann es jedoch beim Beschäftigten, der in Deutschland wohnt, dessen steuerliche Mitwirkungspflicht mit rechtlichen Mitteln erzwingen. Es nützt jedoch dem hiervon Betroffenen wenig, sich auf die bisherige legere Handhabung durch die Finanzbehörden zu berufen. Zwar verlangt die Gewerkschaft OGBL, dass die rückwirkende Anwendung der strikten Interpretation des DBA fallen gelassen werde. Das hängt schließlich von den weiteren Verhandlungen zwischen Luxemburg und Deutschland ab, auch wie in speziellen Fällen wie Krankheitsgeld, Elternurlaub, Freistellung während der Kündigungsfrist oder von Abfindungen bei Vertragsaufhebung die Besteuerungsfrage zu klären sei. In Luxemburg steht gegenwärtig die Frage der Schaffung von Arbeitszeitkonten zur Debatte; man fragt sich, wie zuvor schon bei der Frage von Telearbeit, von welchem besonderen Vorteil (und nicht Nachteil!) diese Gesetzgebung hernach für einen Grenzgänger sein soll.

In jedem Falle sollten Sie, wenn Sie in Luxemburg als in Deutschland wohnender Grenzgänger beschäftigt sind, Ihrer Personalabteilung die Arbeitsstunden melden, die Sie nicht in Luxemburg verbringen, damit von der Lohnsteuerstelle beim Lohnsteuervorabzug richtig abgerechnet werde. Denn hinterher den Ärger mit dem deutschen Finanzamt haben in erster Linie Sie selbst, und nicht Ihr Unternehmen.

In erster Linie stellt die neue Masche der Finanzbehörden ein Beschäftgungsprogramm dar für die Lohnbuchhaltung, die Steuerberater und die Gerichte.

Steuerlux: Die Seite für Luxemburg-Grenzgänger von Stephan Wonnebauer
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Aktuell:
(vb), Fünf Millionen Euro für das Trierer Finanzamt. Luxemburger Wort, 9. März 2011.

Montag, 14. Februar 2011

Die deutsche Besteuerung von Grenzgängern

Die gegenwärtige Finanz- und Steuerpolitik der BRD sorgt für Diskussionen unter den deutschen Grenzgängern, vor allem unter jenen des Transportsektors.

Aus aktuellem Anlass organisieren die OGBL-Berufssyndikate „Straβentransport ACAL” und „Zivile Luftfahrt” eine Konferenz zum Thema Doppelbesteuerung, zu welcher alle betroffenen Mitglieder und Sympathisanten herzlich eingeladen sind.

Analysiert werden der Inhalt des bilateralen Abkommens zwischen der BRD und Luxemburg, die sogenannte 183-Tage-Regelung, die Konsequenzen der aktuellen Steuerpolitik für die Arbeitnehmer und die Beschäftigungspolitik im Allgemeinen sowie die Handlungsmöglichkeiten für jeden einzelnen.

Referent ist Dr. Stefan Wonnebauer. Der OGBL-Fachanwalt für Steuerrecht hat bereits manche Gerichtsentscheidungen zugunsten der Beschäftigten auf diesem Gebiet erreicht und steht den Anwesenden im Anschluss Rede und Antwort.

OGBL, Deutsche Grenzgänger: Einladung zur Veranstaltung

Samstag, 12. Februar 2011

Krisensteuer / contribution de crise




Certificat de salaire et certificat de pension 2011

Le modèle 160 intitulé Certificat de salaire, de retenue d'impôt et de crédits d'impôt bonifiés et le modèle 170 intitulé Certificat de rente/pension, de retenue d'impôt et de crédits d'impôt bonifiés de l’année 2011 ont été complétés par la rubrique «contribution de crise».

Ces extraits de compte sont obligatoirement à fixer au verso des fiches de retenue d’impôt 2011.

Newsletter du 10 février 2011


Die Gehaltsbescheinigungen, die der Arbeitgeber nach Ablauf des Steuerjahres dem Arbeitnehmer zwecks Steuerinformation zur Verfügung zu stellen hat (in der Regel angeheftet auf der Rückseite der zurückzugebenden Steuerkarte), ist im Jahre 2011 zwingend zu ergänzen um die Rubrik "Krisensteuer". Diese Steuer wird in 2011 zum ersten Male im ähnlichen Abzugsverfahren wie die Abgabe zur Pflegeversicherung vom Arbeitgeber einbehalten.



Samstag, 22. Januar 2011

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen




Im Jahre 2009 hat eines von vier Unternehmen, die im CAC 40 notiert sind, keine Gewinnsteuern in Frankreich gezahlt. Obwohl TOTAL weltweit mehr als 8 Milliarden Euro Gewinn verzeichnet, hat das Unternehmen in Frankreich dafür keinen einzigen Cent Steuern gezahlt. Dasselbe trifft zu für Danone, Suez, Essilor und Saint-Gobain.

"Theoretisch" sind in Frankreich auf den Gewinn 33% Steuern zu zahlen. Dank legalen Steuerschlupflöchern zahlen die im CAC 40 notierten Unternehmen im Schnitt jedoch nur 8% - die kleinen und mittleren Unternehmen jedoch 22%.

Danone et Total échappent à l'impôt sur les bénéfices. L'essentiel, 21.12.2010.

Diese Situation hat in Deutschland ihre Parallelen. Bekannt ist die Anekdote, als Lafontaine Bundesfinanzminister war, dass Daimler Benz mit Steuerminderung durch die Verlagerung seines Hauptsitzes ins Ausland gedroht hatte.

Damals antwortete das Ministerium, es wäre einstweilen schon mal froh, wenn Daimler Benz erst einmal mit dem Zahlen von Steuern beginnen würde. Damals konnte der Konzern u. a. seine Chrysler-Verluste in den USA absetzen.

Das Risiko tragen also in jedem Fall die kleinen Steuerzahler. Sie sind die Dummen, denn ihnen wird die Steuer abgezogen, bevor sie ihre Nettoeinkünfte überhaupt zu Gesicht bekommen haben.

Donnerstag, 20. Januar 2011

Steuerbüro Z nur für deutsche Grenzgänger


Das Steuerbüro Y ist ab sofort nur noch für französische Grenzgänger da.

Das Steuerbüro Z wird speziell für deutsche Grenzgänger neu geschaffen.

Die Zahl der Steuerbüros erhöht sich damit auf 28.

Newsletter du 17 janvier 2011

Compétence des bureaux d'imposition de la section des personnes physiques

Règlement grand-ducal du 30 décembre 2010 fixant la compétence des bureaux d’imposition de la section des personnes physiques de l’administration des contributions directes (Mémorial A – N° 6 du 13 janvier 2011, page 26)

Désormais, le bureau d’imposition Luxembourg Y est compétent pour les contribuables non résidents, résidant en France, et le nouveau bureau d’imposition Luxembourg Z est compétent pour les contribuables non résidents, résidant en Allemagne.


Organisation de l’Administration des contributions directes

Règlement grand-ducal du 30 décembre 2010 modifiant le règlement grand-ducal du 6 novembre 2009 fixant l’organisation de l’administration des contributions directes (Mémorial A – N° 6 du 13 janvier 2011, page 27)

Suite à la création du bureau d’imposition Luxembourg Z, le nombre des bureaux d’imposition de la section des personnes physiques passe de 27 à 28.

Donnerstag, 13. Januar 2011

Gleicher als all die anderen: Expatriates




Wer nach dem 12. Januar 2011 von einem Unternehmen zeitweise ( bis zu fünf Jahre) nach Luxemburg geholt wird und soviel verdient, dass er über der Höchstbeitragsgrenze zur Sozialversicherung liegt (das sind monatlich 8.787€), bekommt Steuernachlässe zugestanden, die nach Schätzungen gut 50.000€ im jahre erreichen können.

All dies im Namen von "Hochqualifizierten" (high skilled workers), die einen bedeutsamen wirtschaftlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Luxemburgs sollen. Die Beurteilung darüber, wer das genau sei, - Gesetz hin, Gesetz her - trifft letztlich die Steuerverwaltung.

Schon in der Vergangenheit gab es in derlei Fällen Vergünstigungen, die das Unternehmen den betreffenden Beschäftigten gewährte (Umzugshilfen, Dienstfahrzeug, Eingliederungshilfe für die Familie, ...), die nach dem Einkommensteuerrecht für gewöhnlich Sterbliche als geldwerte Sachleistungen eigentlich nach dem Einkommensteuerrecht zu versteuern gewesen wären. Mit allerlei Tricksereien wurde oftmals versucht, diese Bestimmungen zu umgehen. Nunmehr soll mit der neuen Direktive endlich Klarheit in dieser Grauzone geschaffen werden.

Ob dies gelingt, ist eine andere Frage. In jedem Fall wird durch all diese Klarheit deutlich ausgesprochen, dass es unterschiedliche Gruppen von Steuerpflichtigen gibt. Während die gewöhnlichen ansässigen und vor allem die Grenzgänger den Gürtel enger schnallen sollen, um die durch die Bankenkrise verursachten Staatsschulden zu reduzieren, gibt es andere Steuerpflichtige, die nicht nur wie Fettaugen in der wirtschaftlichen Entwicklung obenauf schwimmen, sondern aus dem allgemeinen Steuertopf auch noch bedient werden. Während die einen leistungsmotiviert werden sollen, indem sie dafür real weniger bekommen, wird es politisch für notwendig gehalten, anderen überproportional mehr zukommen zu lassen.

Donnerstag, 30. September 2010

Erste Verhandlungsergebnisse Gewerkschaften - Regierung


Von PlaceClairefontaine20100916


Die Indexierung der Gehälter bleibt erhalten; die früheste nächste Indexierung wird aber unbeachtet der tatsächlichen Preisentwicklung erst zum 1. Oktober 2011 wirksam.

Die laut dem Sparpaket von der Regierung geplante Kürzung der Kilometerpauschale wird fallengelassen.

Die Einführung der für 2011 vorgesehene sog. "Krisensteuer" bleibt. Nach Ablauf des Jahres soll sie jedoch überprüft werden.

Die ursprünglich für den Herbst geplante Tripartite findet nicht statt.

Nächste Indextranche in einem Jahr. Luxemburger Wort, 30.09.2010.

Tom Wenandy: „A la luxembourgeoise“. Tageblatt 30.09.2010.

Freitag, 13. August 2010

Luxemburgs direkte Steuern

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Das zum Stand 1. Januar 2010 aktualisierte Mémento fiscal ist sowohl in Deutsch wie in Französisch online verfügbar unter

Mémento fiscal

Der zum Stand 1. Januar 2010 zusammenfassende Text des Einkommensteuerrechts ist unter der neu angelegten Webpage «Loi modifiée du 4 décembre 1967 concernant l’impôt sur le revenu» verfügbar.

Newsletter du 12 août 2010

Donnerstag, 5. August 2010

Steuerpläne gegen die Krise

Dem OGBL ist es zu verdanken, dass die Steuerpläne der Regierung Luxemburgs vorzeitig in die Öffentlichkeit gelangt sind.

Was ist geplant für die Zeit nach 1. Januar 2011?

Ein Krisenbeitrag von 0,8% auf zu versteuerndes Einkommen bzw. Ersatzeinkommen in 2011 und 2012, erhoben ähnlich wie bislang der Beitrag für die Pflegeversicherung.

Ein Spitzensteuersatz von 39% wird erhoben auf die Tranche des zu versteuernden Einkommens, das im Jahr 41.793 € (in der Steuerklasse 1) und 83.586 € (Steuerklasse 2) überschreitet.

Die Kilometerpauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz wird von 99 € auf 51 € gesenkt, maximal sind nur noch 1.530 € im Jahr geltend zu machen. Die bisherige Mindestpauschale wird von 396 € auf 204 € pro Jahr herabgesetzt.

Der Solidaritätszuschlag wird für natürliche Personen von 2,5% auf 4% erhöht.

Achtung: Diese Pläne sind noch nicht beschlossene Sache.

Le paquet fiscal «anti-crise» déposé à la Chambre des Députés: Recettes supplémentaires: 265 millions d‘euros Lëtzebuerger Journal, 5. August 2010.

Das Luxemburger Finanzamt (Administration des contributions directes) informiert über das fragliche Gesetzesvorhaben in seinem Newsletter vom 4. August 2010:

Projet de loi n° 6166 portant introduction des mesures fiscales relatives à la crise financière et économique

Dienstag, 3. Februar 2009

Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr 2008

Von euroLuxembourg


Die Formulare (Mod. 100 D) für die Einkommensteuererklärung betreffend das Steuerjahr 2008 sind online verfügbar. Sie können unter signature manuscriteheruntergeladen geladen, ausgefüllt, ausgedruckt und der Steuerverwaltung zugesandt werden.

Seit 2.2.2009 ist es jedoch auch möglich, die Luxemburger Einkommensteuererklärung online, also ganz ohne Papierkrieg, abzugegeben. Voraussetzung für das Online-Verfahren ist, dass der erklärende Steuerpflichtige über eine elektronische Signatur von Luxtrust verfügt (USB-Stick, Smartcard, Handy-Code,...). Luxtrust wird ab sofort auch von den meisten Luxemburger Banken für das elektronische Banking bzw. Homebanking verwendet. Ebenso hat die Familienleistungskasse (CNPF) begonnen, die Kindergeldakten auch auf diesem Wege führen zu können. Zur Anleitung wird auch ein Video angeboten.

Ab dem Steuerjahr 2008 gibt es nur noch ein einziges Formular, sowohl für ansässige wie auch für nicht ansässige Steuerpflichtige (Grenzgänger).

Zur Verfahrensvereinfachung gilt außerdem:

Es ist ab sofort nur noch zwingend erforderlich, folgende Belege beizufügen:

1. die Gehaltsbescheinigung bzw. Rentenbescheinigung(en);
2. ggf. die Bescheinigung über gezahlte Hypothekenzinsen.
3. die Partnerschaftserklärung, wenn Lebenspartner zum ersten Male ihre gemeinsame Veranlagung beantragen.

Unbeachtlich desssen ist jedoch die Steuerverwaltung immer in der Lage, zusätzliche Belegstücke anzufordern, soweit sie das für nötig hält.