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Samstag, 16. April 2011

Familienleistungen für Grenzgänger

Die Gewerkschaft OGBL wurde heute von der EU-Kommission davon benachrichtigt, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den EU-Mitgliedstaat Luxmeburg eingeleitet worden ist. Es geht hierbei um das luxemburgische Gesetz vom 26. Juli 2010, das die Studienförderung neu regeln sollte. Die EU-Kommission folgt damit der Klage des OGBL, die die Gewerkschaft schon wenige Tage nach Verabschiedung des Gesetzes, am 2. August 2010, eingereicht hatte.

Die Gewerkschaft hat auch die Einsprüche gegen die Ablehnung entsprechender Anträge auf Studienförderung von 207 Grenzgängerfamilien unterstützt; davon betroffen sind 256 Studenten aus Grenzgängerfamilien.

Eine Grundsatzentscheidung ist in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Luxemburg anhängig.

Die Klagen der Grenzgänger stützen sich auf EU-Recht, nämlich die EU-Regelung über soziale Sicherheit. Derzufolge beinhaltet die Freizügigkeit der Beschäftigten in der Europäischen Union das Anrecht auf Gleichbehandlung im Hinblick auf die Familienleistungen im Beschäftigungsstaat.

Die Studienförderung ist in diesem Zusammenhang aber nichts anderes als eine Familienleistung. Die ursprüngliche Absicht des Luxemburger Gesetzgebers bestand aber darin, das Kindergeld für in Ausbildung befindliche Kinder generell einzuschränken und die Studienförderung auf Kinder in Luxemburg ansässiger Eltern einzugrenzen.

Wenn man die Diskussion in den Leserspalten der Luxemburger Medien verfolgt, ist es der Regierung mit diesem unseligen Gesetz, das man nur als Ausdruck von "Sozialnationalismus" kennzeichnen kann, erfolgreich gelungen, eine offene Polarisierung zwischen Ansässigen und Grenzgängern herbeizuführen.

L’OGBL a aujourd’hui été informé par la Commission européenne qu’une prodédure d’infraction a été ouverte contre le Grand-Duché de Luxembourg en rapport avec la loi luxembourgeoise du 26 juillet 2010 relative aux aides financières pour études supérieures.

Cette action fait suite à la plainte de l'OGBL, déposée quelques jours seulement après le vote de la loi, en date du 2 août 2010, avant toutes les autres plaintes déposées ensuite qui vont dans la même direction.

L'OGBL a aussi déposé des recours pour 207 familles de frontaliers concernant 256 étudiants devant le ministre de l'Enseignement Supérieur, ainsi qu'un recours de principe devant le Tribunal administratif (affaire Hodin c/ Ministre de l'Enseignement Supérieur). Ce recours de principe se fonde sur la base juridique de la plainte déposée devant la Commission, c'est-à dire essentiellement sur le réglement de sécurité sociale européen qui assimile la nouvelle prestation à une prestation familiale.

Frontaliers/Bourses d'études: Ouverture d'une procédure en infraction contre le Grand-Duché de Luxembourg.
OGBL, 15. April 2011.

Donnerstag, 3. März 2011

Universität Luxemburg startet Master für Fachleute im Bildungs- und Sozialsektor

Studienangebot „Master Management und Coaching im Bildungs- und Sozialwesen“ beginnt im Herbst

Luxemburg, den 2. März 2011– Bildungs- und Sozialsektor in Luxemburg stehen vor groβen Herausforderungen. Gebraucht werden Fachleute, die die vom Gesetzgeber initiierten Reformen kompetent umsetzen und den stetigen Wandel gestalten. Mit einem neuen berufsbegleitenden Masterstudiengang und einem Weiterbildungszertifikat will die Universität Luxemburg Führungskräften in den beiden Sektoren Schlüsselkompetenzen vermitteln.

Der Studiengang „Master Management und Coaching im Bildungs- und Sozialwesen“ richtet sich insbesondere an Schulleiter sowie Vorsitzende von Schulkomitees, Leiter von Kinder- und Jugendhilfe-, Vorschul- und Tagesbetreuungseinrichtungen sowie an Schulinspektoren, Tutoren und Mentoren der Primar- und Sekundarstufe . Angesprochen sind auch Projektmanager und Fachleute aus der Bildungs- und Sozialverwaltung, aus Heimen, Beratungsstellen, Hilfsorganisationen und internationalen Institutionen wie auch Bildungsfachleute in Unternehmen.

In dem Studium vermitteln Professoren der Universität Luxemburg sowie externe Dozenten aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland Wissen über nationale und internationale Entwicklungen im Bildungs- und Sozialsektor sowie moderne Managementkompetenzen. Die Studierenden lernen, wissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen, Reformprojekte zu steuern, mit Behörden und anderen Partnern zu kooperieren und Leadership zu entwickeln. Hauptunterrichtssprache ist Deutsch, ein Teil der Seminare wird auf Französisch unterrichtet.

Der Master umfasst mindestens 6 Semester und startet im September 2011 auf Campus Walferdange. Die Lehrveranstaltungen finden freitags von 10 bis 17.30h sowie samstags vormittags statt. Die Einschreibegebühren betragen 200 Euro pro Semester. Tutoren, Mentoren, „Formateurs de terrain“ und Vorsitzende von Schulkomitees können alternativ ein universitäres Weiterbildungszertifikat von drei Semestern erwerben. Interessenten können auch einzelne Studienmodule als Weiterbildungskurs besuchen.

Studienbewerber benötigen einen Bachelor- oder gleichwertigen Hochschulabschluss in Sozial- oder Erziehungswissenschaften oder verwandten Bereichen sowie mindestens dreijährige Berufserfahrung. Zugelassen werden u.a. auch diplomierte Lehrkräfte mit Lehrbefähigungsnachweis für die luxemburgische Grundschule sowie Fachleute mit einem vergleichbaren Abschluss aus dem Sozialwesen.


Weitere Informationen zu Einschreibefristen und –bedingungen sowie Studieninhalte sind erhältlich im Sekretariat des Studiengangs bei Mme Marie Delafont, T. +352 46 66 44 9570, E-Mail: marie.delafont@uni.lu, sowie im Internet auf http://macbs.uni.lu