Samstag, 19. Januar 2008

Wie die Luxemburger Regierung sich die Integration von Ausländern vorstellt

Nun hat die Familienministerin Jacobs (CSV) am 31.12.2007 das Gesetzesprojekt 5825 über die Aufnahme und die Integration der Ausländer in Luxemburg eingebracht. Dadurch soll das Gesetz vom 28. Juli 1993 über die Integration der Ausländer ersetzt werden.

Darin ist vorgesehen, dass das bisherige Commissariat du Gouvernement aux Étrangers ersetzt werden soll durch ein Office Luxembourgeois de l'Accueil et de l'Intégration (Olai).

Zum Aufgabenbereich wird wie bisher gehören, die Sozialhilfe wie auch die Unterbringung der Asylantragsteller zu gewährleisten. Außerdem "den Ausländern zu helfen, sich in das wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Leben zu integrieren, mittels Information, Orientierung und Ausbildung". Es sollen Interaktionsmechanismen zwischen der Gastgebergesellschaft und den Ausländern geschaffen sowie Informations- und Sensibilisierungskampagnen geführt werden.

Laut Artikel 5 soll Olai einen mehrjährigen Nationalen Aktionsplan zur Integration erstellen und alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, welchen der Minister der Abgeordnetenkammer abliefern wird.

Eine der gesetzgeberischen Innovationen: Es soll ein Contrat d'accueil et d'intégration eingeführt werden (Section 2, Art. 7 bis 13).

Einem jeden legal in Luxemburg ansässigen Ausländern soll ein solcher Vertrag vorgeschlagen werden. Im Rahmen eines solchen Vertrages bewertet Olai die sprachlichen Kompetenzen des Ausländers und schlägt Sprachkurse vor, ebenso Staatsbürgerkunde und betreffend soziale Integration.

Nach Art. 12 kann indes einem Ausländer, der sich weigert, einen solchen Vertrag abzuschließen, oder ihn nicht einhält, gemäß Art. 157 des Gesetzes über die Einwanderung *) seine Rechte abgesprochen werden bzw. es wird seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert.

*) (1) Lors de l'examen des demandes en renouvellement d'un titre de séjour ou en obtention du statut du résident de longue durée, ou lorsqu'il se propose de prendre une décision d'éloignement du territoire, le ministre prend en considération le degré d'intégration de l'étranger, y compris la connaissance d'une des langues prévues par la loi du 24 février 1984 sur le régime des langues."

Zur Erinnerung: Luxemburg zählte 2007 476.200 Einwohner; davon sind 41% Ausländer.

Der Index européen des politiques d'intégration des migrants (zum ersten Male Sept. 2007 veröffentlicht vom British Council und die Migration Policy Group) verweist Luxemburg unter den 28 untersuchten Ländern auf einen Mittelplatz, was betrifft: Zugang zum Arbeitsmarkt, langfristiger Aufenthalt, Zugang zur Staatsangehörigkeit und die Nichtdiskriminierung.

Bezüglich der politischen Partizipation der Nichtluxemburger nimmt Luxemburg einen vorbildlichen 3. Platz ein. Schlusslicht ist Luxemburg bezüglich Familienzusammenführung und die damit zusammenhängenden Rechte; sie werden nicht als Rechte verstanden, sondern als eine besondere Gunst, den die politisch Herrschenden gewähren können nach Lust und Laune.

Vgl. Josée Hansen, L'integration ou la porte, d'Land 18. Januar 2008, S. 6f