Mittwoch, 13. August 2008

Bildungstouristen

Am 22. August gehen im Saarland die Sommerferien zu Ende. In wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr für das Schengen-Lyzeum in Perl (D).

 


Die Zahl der angemeldeten Schüler, die aus Luxemburg kommen, hat sich im Vergleich zum Vorjahr bereits verdoppelt. Man kann also davon ausgehen, dass das Schulangebot einem echten Bedarf gegenüber steht.

Von den 20 Millionen Euro für die Schule tragen das Großherzogtum sowie der Landkreis Merzig-Wadern jeweils die Hälfte.

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Dienstag, 12. August 2008

Im November finden die Sozialwahlen statt

 



Was wird gewählt?

Gemäß dem Luxemburger Arbeitsrecht (Code du Travail) werden in Unternehmen ab 15 Beschäftigten eine Personalvertretung sowie Personaldelegierte zu dem gemischten Ausschuss (Comité mixte) des jeweiligen Unternehmens gewählt.

Auf nationaler Ebene (d.h. für ganz Luxemburg) werden außerdem 60 Vertreter soie 60 Ersatzvertreter zu den nationalen Berufskammern gewählt. Bislang waren dies die Arbeiterkammer (Chambre du Travail) sowie die Angestelltenkammer (Chambre des Employés Privés). Gemäß dem neuen Gesetz, das den Unterschied zwischen „Arbeiter“ und „Angestellten“ ersetzt durch das sog. „Einheitsstatut“ (Statut unique), wird es ab 1. Januar 2009 nur noch eine einzige Berufskammer geben (Chambre des Salariés).

Auch bei den Wahlen zu den Personalvertretungen in den Betrieben wird es keinen Unterschied mehr zwischen „Arbeitern“ und „Angestellten“ geben.

Wer darf wählen?

Alle Beschäftigten, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit sechs Monaten im betreffenden Unernehmen beschäftigt sind.

Wozu ist Wählen wichtig?

Mit der Stimmabgabe für die Kandidaten einer Gewerkschaftsliste dokumentieren die Beschäftigten ihre Unterstützung der durch diese Gewerkschaft vertretenen Linie. Denn eine Gewerkschaft kann ihre Forderungen umso machtvoller vertreten, je mehr sie nicht nur bei ihren aktiven Mitgliedern, sondern auch darüber hinaus bei den unorganisierten Beschäftigten Resonanz und Unterstützung findet.

Über die Kammer der Beschäftigten können die gewählten Vertreter der Beschäftigten politischen Einfluss im Interesse ihrer Wähler nehmen auf Gesetzesvorhaben der jeweiligen Regierung sowie verschiedene Bereiche des Systems der sozialen Sicherheit überwachen, wie etwa die Krankenkassen.

Die Personalvertreter auf Unternehmens- bzw. betrieblicher Ebene haben laut Gesetz zur Aufgabe, Beschwerden aus der Belegschaft der Unternehmensleitung vorzutragen und ggf. Verstöße gegen Recht und Gesetz zu melden, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung der Gewerbeinspektion (Inspection du Travail et des Mines).

Der Minsterielle Erlass (Arrêté ministériel portant fixation de la date des élections pour la Chambre des salariés au 12 novembre 2008) ist im Gesetzesblatt (Mémorial A No 105 du 21 juillet 2008) veröffentlicht worden.

Das Wählerverzeichnis, das auf Grundlage der Daten des Sozialversicherungszentrums erstellt worden ist, liegt bis 21. August öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gegen die Eintragungen bzw. deren Vollständigkeit kann ggf. beim Arbeitsministerium Einspruch eingelegt werden.

Weiter Einzelheiten zu den geänderten Modalitäten siehe das Interview mit André Roeltgen
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