Dienstag, 13. Oktober 2009

Ab November wird in Luxemburg kontrolliert, ob die Kfzsteuer-Vignette gültig ist

Von Stau auf der Autobahn von Trier nach Luxemburg

2007 ist die Kfz-Steuer kräftig erhöht worden. Wer sein Gefährt über den Winter abmeldet, bekommt die gezahlte Steuer anteilig erstattet. Er darf dann aber mit seinem Gefährt nicht mehr auf öffentlichen Wegen unterwegs sein. Dass dies nicht der Fall ist, wird ab November von der Steuer- und Zollbehörde (Administration des douanes et accises) kontrolliert.

In Luxemburg zugelassene Fahrzeuge müssen also die gültige Steuervignette vorweisen können. Wer diese nicht hat, etwa weil er nicht rechtzeitig bezahlt hat, so dass er diese noch nicht per Post zugesandt erhalten hat, muss sich vom Bureau Recette Autos unter Vorlage einer Einzahlquittung provisorisch bescheinigen lassen, dass er schon mal gezahlt hat.

Nicht zu vergessen: Auch die Société Nationale de Contrôle Technique (SNCT) macht keine technische Kontrolluntersuchung, ohne dass die Zahlung der Kfz-Steuer belegt worden ist!

Action de contrôle de la taxe sur les véhicules routiers