Samstag, 15. März 2008

Deutsche Renten werden um 1,1% angepasst

Mitte 2008 sollen in Deutschland die Altersrenten um 1,1% erhöht werden.

Demzufolge wird auch das Arbetslosengeld angepasst.
Der HartzIV-Regelsatz liegt derzeit bei 347 €.

Da die Inflationsrate zwischenzeitlich bei 2% gelegen hat, verbleibt den deutschen Rentnern real gesehen trotz dieser Rentenerhöhung immer noch ein realer Einkommensverlust.

Reform der Pflegeversicherung in Deutschland

1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung eingeführt.
Nun steht die erste Reform bevor.

"Ambulant vor stationär" und "mehr Durchblick für die Bürger" - dies sind die Leitlinien für die Neuerungen, die ab 1. Juli in Kraft treten sollen.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2008 um 0,25% steigen.

Versicherte mit Kinder zahlen dann 1,95%, Kinderlose 2,2%.

Erstmals sollen auch Demenzkranke Leistungsansprüche bekommen.

Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung werden die Pflegesätze angehoben. Sie solen bis 2012 schrittweise ansteigen.

Job-Auszeiten


Beschäftigte, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, sollen künftig einen Anspruch darauf haben, dafür bis zu 6 Monate ihren Arbeitsplatz zu verlassen, wobei sie weiterhin kranken- und rentenversichert bleiben. Der Rechtsanspruch besteht jedoch nur bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Für Fälle von Akutpflege können Beschäftigte bis zu 10 Tage unbezahlte Auszeit nehmen.

Arbeiten beim deutschen Staat für einen Hungerlohn

"Bei mehr als 183.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst reicht der Verdienst zum Leben nicht.
Fast 130.000 davon müssen ihre niedrigen Löhne mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken - vor allem Lehrer und Erzieher sind davon betroffen."

Das meldet heute "heute".

"Nach der am Freitag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion waren im Juli vergangenen Jahres 129.907 Beschäftigte in Schulen sowie in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Entsorgung auf Hartz IV angewiesen, obwohl sie eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit hatten.

Darunter befanden sich fast 33.000 Lehrer und Erzieher.
53.621 Menschen hätten einen Mini- oder Teilzeitjob mit Arbeitslosengeld II aufgestockt. Der Anteil der "Aufstocker" im öffentlichen Dienst nahm im Vergleich zu 2005 von 2,3 auf 2,2 Prozent ab.
Dafür sei der Anteil der nur geringfügig Entlohnten von 6,8 auf 7,9 Prozent angeschwollen."

Freitag, 14. März 2008

Ihre Sozialbeiträge

In Luxemburg ist jeder zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung verpflichtet, der ein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit erzielt; sei dies aus selbständiger oder aus unselbständiger Tätigkeit, oder ein "Lohnersatzeinkommen" (wie etwa Arbeitslosenunterstützung oder Krankengeld).

Der Hauptunterschied zwischen Selbständigen und unselbständig Beschäftigten ist dabei, dass ein Selbständiger sowohl den Arbeitgeber- wie den Arbeitnehmeranteil tragen muss; der unselbständig Beschäftigte trägt indes nur seinen Anteil, d.h. den Arbeitnehmeranteil.

Mit seiner Beitragszahlung wird nicht nur der Beschäftigte selbst, sondern werden unter bestimmten Voraussetzungen auch seine Familienangehörigen in der Krankenkasse usw. mitversichert.

Bislang wurde innerhalb der Sozialversicherung zwischen dem Status "Arbeiter" (ouvrier) und "Angestellter" (employé privé) getrennt. Je nach Status wurde man der Arbeiterkrankenkasse oder der Angestelltenkrankenkasse sowie der entsprechenden Rentenversicherungskasse zugeordnet.

Ab 1. Januar 2009 soll für alle Beschäftigte in der Privatwirtschaft ein "Einheitsstatut" in Kraft treten. Die Unterscheidung zwischen "Arbeiter" und "Angestellter" gehört damit der Vergangenheit an. Das Einheitsstatut (le statut unique) zieht dann eine entsprechende Reorganisation der bisher getrennten Zweige der Sozialversicherung nach sich.

Worauf werden Sozialbeiträge erhoben?

Die Sozialbeiträge werden auf das Bruttogehalt erhoben. Zum Bruttolohn bzw. –gehalt zählen auch laufende Zusatzvergütungen (z.B. Trinkgelder), nicht periodische Zahlungen (wie etwa Gratifikationen) und geldwerte Sachleistungen (avantages en nature).

Ausnahme bei den geldwerten Sachleistungen: Essensschecks (les chèques repas) oder ein vom Arbeitgeber gewährter Zinsvorteil werden als Leistungen an den Arbeitnehmer nicht der Beitragspflicht unterworfen. Auf diese Vorteile entfallen keine Sozialbeiträge!

Die nicht periodischen Vergütungen (wie etwa Gratifikationen) unterliegen zwar der Beitragspflicht, jedoch nicht im Hinblick auf den auf das Krankengeld entfallenden Beitrag zur Krankenkasse.

Der auf nicht periodische Vergütungen berechnete Beitrag zur Krankenversicherung beträgt somit nur 2,7% (und nicht wie sonst üblich 2,8%).

Dienstag, 11. März 2008

Lohnt sich das Riestern?

"Teilweise stehen aus der genannten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/7829) noch Antworten aus, um deren Nachlieferung gebeten wird.

Insbesondere weigert sich die Bundesregierung Auskünfte zum Verhältnis des Rentenniveaus zur Grundsicherung im Jahr 2030 zu geben.

Zuverlässige Quellen wie der 5. Bericht der Altenkommission sind da auskunftsfreudiger. Wörtlich heißt es dort: „Geht man davon aus, dass zur Armutsvermeidung etwa weiterhin eine Rente in Höhe von 40 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgeltes angemessen ist, dann brauchte ein Durchschnittsverdiener rund 35 Beitragsjahre, um eine Rente gerade in Höhe z. B. einer armutsvermeidenden bedarfsorientierten Grundsicherung zu erhalten“ (S. 214).

Bezogen auf das derzeitige Grundsicherungsniveau schreibt auch der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2007/2008 wörtlich:

„Bis zum Jahr 2030 wird nach aktuellen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung das Nettorentenniveau vor Steuern von derzeit 52,7 Prozent auf 43,8 Prozent sinken. Bezogen auf das heutige Grundsicherungsniveau würde man dann 30 Entgeltpunkte für eine Rente in dieser Höhe benötigen“ (S. 194).

Gleichzeitig stellen sich neue Fragen, die sich insbesondere auf einen Vergleich der Effizienz von gesetzlicher und privater Alterssicherung, auf die angenommene Verbreitung der Riesterrente sowie die damit verbundenen Kosten für den Staatshaushalt richten."

10.03.2008 – Kleine Anfrage – Drucksache 16/8312

Leistungsniveau der Rente bei Gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riester-Rente

Die Kleine Anfrage zielt auf das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und stellt den Rückgang des Leistungsniveaus in der GRV als Grund für zukünftige Altersarmut heraus. Zudem gilt es in einem Leistungsvergleich die Vorteile einer gesetzlichen Rente gegenüber der privaten Riester-Rente herauszustellen und die Umverteilungswirkung durch die Teilprivatisierung der Alterssicherung zu kritisieren