Freitag, 20. August 2010

Weinkirmes in Nittel



Heute startet die Weinkirmes in Nittel.

Nittel ist das Zentrum des Elbling-Anbaus an der Obermosel.

Programm der Festtage

Donnerstag, 19. August 2010

Ist Michael Billen immun?

Die Staatsanwaltschaft Landau will gegen Michael Billen wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat vorgehen. Der Mainzer Landtag muss dazu die Immunität des Abgeordneten aufheben.

Der Landwirtschaftsmeister und bisherige Aufsichtsratsvorsitzender der Flugplatz Bitburg GmbH ist Direktkandidat der CDU für die kommenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz.

Rolf Seydewitz: Fall Billen: Die Landauer Staatsanwaltschaft muss warten Trierischer Volksfreund, 18. August 2010

Luxemburgs Rentenkasse will an Streubomben mitverdienen

André Hoffmann, Chamber-Abgeordneter der Luxemburger Linken, hat beim zuständigen Minister nachgehakt.

In Zeiten des Kasino-Kapitalismus hat Luxemburgs Rentenkasse das Geld der Versicherten, wie sie glaubt, sicher und gut angelegt. Und zockt an der Börse bei einem Investmentfonds mit, der dort anlegt, wo hoffentlich die Profite sprudeln. Dies tun sie erfahrungsgemäß ganz besonders in der Rüstungsindustrie, die unter anderem auch mit der Herstellung von Streubomben gute Geschäfte macht.

Luxemburgs Regierung ist selbstverständlich für die Ächtung von Streubomben. Doch Geld stinkt ja nicht(immer).

Aus der Rentenreserve werden Streubombenproduzenten mitfinanziert

Luxemburger Industrieverband macht Stimmung gegen Index

Paul Schockmel, Präsident der „Industrie luxembourgeoise des équipementiers de l'automobile“ (ILEA) ist Marketingdirektor bei IEE (mit Luxemburger Produktionsbetrieb in Echternach). Er freut sich über die Bedeutung der Automobilzulieferer für den Arbeitsmarkt in Luxemburg und die Forschungsintensität der Branche. Und klagt über den Druck, den sie von den Autoherstellern ausgesetzt sind, und warnt, wie kann es anders sein, vor der Beibehaltung des Indexlohns.

Wenn das alles so ist, wie er sagt, warum muss denn dieser Druck auf die Beschäftigten immer wieder einfach so weitergegeben werden?! Wenn die Arbeit in dieser Branche wirklich eine derartige Qualitätskonkurrenz darstellt: Wird denn der Wettbewerbsnachteil nicht größer statt kleiner, wenn die Beschäftigten in ihrer Vergütung gedrückt und in weitere Prekarität gebracht werden?

Wohin die Anpassung des rheinischen Kapitalismus an den Kasinokapitalismus führt, erlebt man ja in Deutschland. Wo sind denn die Facharbeiter und Ingenieure, die Deutschland zur Fortführung seiner neo-merkantilistischen Exportstrategie so dringend benötigt?!

Die Bevölkerung Deutschlands schrumpft; die Luxemburgs steigt. Warum sollte man dann aber die schlechtere Politik zum Vorbild für Luxemburg machen?

Cordelia Chaton: Druck auf Zulieferer steigt. Luxemburger Wort, 19. August 2010.

Nach einer aktuellen Untersuchung des amtlichen Statistikdienstes sind die Auswirkungen des Indexlohns eher mit einem homöopathischen Mittel zu vergleichen, d.h. kaum nachweisbar. Die politische Diskussion um den Indexlohn entpuppte sich daher als eine vorwiegend ideologische Streitfrage.

Wie dem auch sei, anscheinend ziehen es Luxemburger Arbeitgeber vor, dass Luxemburgs Gewerkschaften um Lohnerhöhungen mit allen verfügbaren Mitteln kämpfen - und nicht auf einen gesetzlichen Mechanismus vertrauen. Denn sonst hätte der soziale Frieden ja keinen ausgekämpften Marktpreis.

Michel Petit: Le Statec fixe le prix du vent Le Jeudi, 19. August 2010.

Baustelle auf der Eisenbahn: zwischen Dillingen und Mettlach

Streckensanierung Dillingen - Merzig - Mettlach


Schienenersatzverkehr Dillingen (Saar) <> Merzig (Saar) <> Mettlach <> Saarhölzbach

von Dienstag, 17. August bis Donnerstag, 30. September, jeweils ganztägig

Mehrere Züge dieser Strecke werden in beiden Richtungen auf verschiedenen Abschnitten zwischen Dillingen (Saar) - Merzig (Saar) - Mettlach - Saarhölzbach durch Busse ersetzt.

Bitte beachten Sie die veränderten Fahrzeiten der Ersatzbusse.

/>Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie ggf. eine frühere Verbindung, um alle Anschlüsse sicherzustellen.

Hinweise:
- Die genauen Reisemöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Sonderinformationen zu dieser Strecke.

Mittwoch, 18. August 2010

Freies deutsches Internet: Loveparade Duisburg

Das Duisburger Blog Xtranews hatte am Mittwoch Anhänge eines von der Stadt offiziell in Auftrag gegebenen Gutachtens veröffentlicht.

"Weil die Stadt Duisburg in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, mahnte sie die Blogger unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro ab." (taz)


Wie Paul Wrusch in der TAGESZEITUNG berichtet, hat indymedia die fraglichen Dokumente ersatzweise online gestellt.

Paul Wrusch: Aufklärung der Loveparade-Katastrophe
Sauerland mahnt Blogger ab.
taz, 18. August 2010.

Sonntag, 15. August 2010

Wenn Ihr Ex-Arbeitgeber Ihre Steuerkarte nicht herausrückt

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, ist es eine dringliche Angelegenheit für Sie, sich von Ihrem alten Arbeitgeber die Steuerkarte aushändigen zu lassen, nachdem dieser ggf. die erforderlichen Eintragungen vorgenommen hat. Denn sie brauchen ja die Steuerkarte für Ihren neuen Arbeitgeber, damit dieser Sie richtig bei der Lohnsteuer klassifizieren kann.

Wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber sich indes weigert, Ihnen Ihre Steuerkarte zu geben, können Sie sich gemäß der bestehenden Rechtslage*) an die Ordnungskräfte, sprich: Polizei, wenden, die sich darum kümmern muss, dass Sie Ihre Steuerkarte zurück erhalten.

Falls Sie jedoch nicht zu diesem äußersten Mittel greifen wollen, so sollte es normaler Weise genügen, wenn Sie sich an eines der zuständigen Lohnsteuerbüros wenden. Gewöhnlich haben diese den richtigen Draht zu Ihrem alten Arbeitgeber oder wissen selbst die passenden Mittel einzusetzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.


*) = Règlement ministériel du 18 septembre 1987 portant exécution de l'article 143 de la loi concernant l'impôt sur le revenu


ITM: RESTITUTION DE LA FICHE DE RETENUE D'IMPOTS PAR L'EMPLOYEUR

Recht auf Arbeit(en)

Ihr Chef ist verpflichtet, Ihnen eine bestimmte Arbeit zuzuweisen!

In diesem Sinne (nur!) hat jeder, der mit Arbeitsvertrag eingestellt wurde, ein „Recht auf Arbeit“.

Das heißt in einem solchen Falle: auch wirklich beschäftigt zu werden, seine Arbeitskraft auch tatsächlich einzusetzen und zu gebrauchen und dadurch ("learning-by-doing") eine dementsprechende Berufserfahrung aufzubauen.

Insbesondere jedoch kann sich der Arbeitgeber nicht hierdurch seiner Pflicht entziehen, den vereinbarten Lohn oder das geschuldete Gehalt zu zahlen, dass er dem Beschäftigten überhaupt keine Arbeit zuweist.

Ausnahmefälle:

Das Unternehmen und der Beschäftigte können indes miteinander vereinbaren, dass ein unbezahlter Urlaub genommen wird.

Oder dass der Beschäftigte bei Fortzahlung von Lohn oder Gehalt von der Beschäftigung freigestellt wird, etwa während des Ablaufs der Kündigungsfrist.


Jean-Luc Putz: Luxemburgisches Arbeitsrecht

Keine Papiere, keine Rechte!

Die Luftfahrtgesellschaft Eclipse Airlines hatte Pleite angemeldet. Das Verwaltungsgericht (Tribunal administratif) hatte mit Urteil von März 2005 den betroffenen Beschäftigten ein Ausfallgeld aus dem entsprechenden Fonds der Arbeitsverwaltung bewilligt.

Der Verwaltungsgerichtshof (Cour administrative) indessen hat dieses Urteil stracks wieder aufgehoben. Die Beschäftigten hätten illegal gearbeitet, weil sie als Nicht EU-Bürger über keine Arbeitserlaubnis verfügten.

Nun obliegt es in der Regel dem Arbeitgeber, für seine Beschäftigten entsprechende Erlaubnisse einzuholen. Denn diese Genehmigung gibt es immer nur, wenn das Vorliegen eines Arbeitsvertrags nachgewiesen ist. Zudem hatten die Beschäftigten treu und brav ihre Steuern und ihre Sozialbeiträge in Luxemburg entrichtet.

Ganz egal! fanden die obersten Richter – wer sich illegal im Großherzogtum beschäftigen und dabei noch ausbeuten lässt, ist selber schuld und macht sich hierzulande sogar strafbar. So einfach ist die "Recht"sprechung für Luxemburgs Richter!

Quelle:

Véronique Poujol: Travailleurs illégaux. Zone de non-droits. d’Land 2.12.2005.