Donnerstag, 23. Dezember 2010

Im Rheinlandpfalztakt nach Koblenz




 




Tagtäglich passieren 55.000 Menschen den Hauptbahnhof Luxemburg. Rein technisch betrachtet: rund 600 Züge fahren in den Bahnhof hinein oder heraus.

2009 wurden 19 Millionen Passagiere befördert. Im Jahre 2010 geht man von einem Wachstum der Passagierzahlen von 2% aus.

Mit Esch-Belval wurde der erste Bahnhof in Luxemburg durch die CFL selbst gebaut.

Weitere Ausbauprojekte
Das Viadukt Pulvermühle (unser Bild) soll durch eine zweite Brücke ergänzt werden, da an diesem Engpass vor dem Tunnel zum Hauptbahnhof zwei Linien aufeinandertreffen, die nach Lüttich und die nach Trier.

Die Strecke Luxemburg - Petingen soll zweigleisig ausgebaut werden und sodann im 30-Minuten-Takt bedient werden.

Die Strecke nach Kleinbettingen ist Luxemburgs Verbindung nach Brüssel und soll dementsprechend modernisiert werden.

Sally Scholer: „CFL ist für die Zukunft gewappnet“. Luxemburger Wort, 23.12.2010.

Eisenbahnnetz Luxemburg 2011.
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Hartz-Bescheiden ab 1.1.2011 widersprechen, weil sie nicht durch das Grundgesetz gedeckt sind

Das Bundesverfassungsgericht hatte den deutschen Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 spätestens die Leistungen nach dem SGB II in Einklang mit den Anforderungen des deutschen Grundgesetzes zu bringen.

Da der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat gescheitert ist, gilt für die Hartz-Bescheide des neuen Jahres nichts weiter als die alte Rechtsgrundlage, die laut Verfassungsgericht nicht verfassungsgemäß ist.

Der DGB empfiehlt daher, den Bescheiden nach dem Erhalt zu widersprechen.

DGB: Rechtsgrundlage für Hartz-Bescheide ab 1. Januar 2011 verfassungwidrig.

Ungültige Tarifverträge durch die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften


Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften hat jahrelang Niedriglohnstandards in der Leiharbeitsbranche gesetzt. Nun hat das
Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen.

Nach dem Urteil können Nachforderungen in Milliardenhöhe gestellt werden.

Der DGB stellt hierfür Merkblätter und Formulare für die betroffenen LeiharbeiterInnen bereit.


http://www.dgb.de/-/qGt

wiso: Tarifverträge geplatzt. Recht auf gleichen Lohn. 20.12.2010.

Wie das Fernsehmagazin frontal21 zur Sendung am 08.03.2011, 21.00 Uhr im ZDF mitteilt, hat die Artos-Unternehmensgruppe mit Sitz in Dortmund den Christlichen
Gewerkschaften jahrelang Leiharbeiter als Mitglieder zugeführt, und das häufig ohne Wissen der davon Betroffenen. Den Leiharbeitern wurde bei ihrer Arbeitsvertragsunterzeichnung einfach dreist Beitrittserklärungen zu dieser Gewerkschaft untergeschoben, so dass sie von ihrer Mitgliedschaft in der Regel überhaupt nichts ahnten. Der Gewerkschaftsbeitrag wurde vom gezahlten Minigehalt direkt einbehalten, und zwar "GB Sachbezug" kodiert, so dass er den wenigsten auffiel.

"Nach Einschätzung des Fachanwalts für Strafrecht, Professor Tido Park aus
Dortmund, besteht der Verdacht des „gewerbsmäßigen Betrugs“ seitens des
Zeitarbeitsunternehmens. „Und Gewerkschaftsfunktionäre, die sich wissentlich daran
beteiligen, begehen eine Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug“, so Park gegenüber
Frontal21."

PRESSEMITTEILUNG zur Sendung am 08.03.2011, 21.00 Uhr im ZDF

Generelle Anmerkung:
Interessierte Leser von ZDF-Veröffentlichungen seien daran erinnert, dass derartige ZDF-Aufklärung nur zeitlich befristet zu haben ist. Nicht nur dass die macher von solchen Sendungen unter politischen Druck geraten: Internetpublikationen des deutschen öffentlichen Fernsehens wurden per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Archive turnusmäßig zu löschen. Dies Gesetz wurde auf Wunsch der Verlegerkonzerne verabschiedet. Die praktische Quintessenz: Man sollte sofort auf den eigenen Rechner downloaden, was einem auf Dauer wichtig erscheint.

Whistleblower nach Ablauf von fünf Jahren ohne gesetzlichen Schutz

Nach herkömmlichen Vorurteil, insbesondere im europäischen Ausland gepflegt, sind alle Luxemburger eine verschworene Mauschelgemeinde, was noch dadurch begünstigt wird, dass alle Luxemburger dieselbe Geheimsprache sprechen sowie dass es über die wesentlichsten Dinge des Lebens keinerlei öffentlich zugänglichen Informationsquellen gibt.

Wer solchem Glauben anhängt, wird nicht überrascht sein zu hören, dass der Staatsrat ein neues Gesetz ablehnt, weil es, obwohl dazu gedacht, Whistleblower zu schützen, deren Schutz vielmehr verringert respektive auf die Dauer von 5 Jahre befristet. Anscheinend unter dem Druck von Arbeitgeberverbänden hat die Regierung so ihren eigenen Gesetzesvorschlag vermasselt.

Wichtiger ist demzufolge der Luxemburger Regierung der Schutz derjenigen, die Korruption begehen, noch vor demjenigen der Personen, die selbige zur Anzeige bringen. - Wenn das nicht ins Bild passt, das man im Ausland von Luxemburg hat!

Le premier amendement vise ensuite à modifier le paragraphe 2 de l’article L. 271-1 en limitant la durée de protection du salarié à cinq ans après la signalisation du fait. Cette modification vise encore à rencontrer des réserves émises dans l’avis de la Chambre de commerce et de la Chambre des métiers.
Le Conseil d’Etat ne comprend pas la pertinence de l’amendement. Il ne s’agit pas d’assurer au salarié une protection illimitée dans le temps quoi qu’il fasse, mais de lui assurer une protection particulière s’il a signalé un fait de corruption, de prise illégale d’intérêts ou de trafic d’influence ou s’il en a témoigné. La protection est limitée à ces faits, mais pour ces faits elle doit être définitive et ne saurait logiquement prendre fin après cinq ans. Le texte, tel qu’amendé, signifie que le salarié qui a agi de bonne foi peut faire l’objet d’un licenciement pour ses actes une fois le délai de cinq ans écoulé. D’après le Conseil d’Etat, l’introduction de ce délai met sérieusement en cause le mécanisme de protection et n’est manifestement pas compatible avec l’objectif même du projet de loi.
Dans ces conditions, le Conseil d’Etat estime que la cohérence des textes et la finalité de la loi en projet ne sont plus assurées et s’oppose en conséquence formellement à l’amendement sous examen.


Deuxième avis complémentaire 48.669 du 17 décembre 2010
sur le projet de loi concernant le renforcement des moyens de lutte contre la corruption


Projet de loi renforçant les moyens de lutte contre la corruption et portant modification

1) du Code du Travail

2) de la loi modifiée du 16 avril 1979 fixant le statut général des fonctionnaires de l'Etat

3) de la loi modifiée du 24 décembre 1985 fixant le statut général des fonctionnaires communaux

4) du Code d'instruction criminelle et

5) du Code pénal.

Numéro de l'avis : 48.669
Date de l'avis : 16-12-2010
Numéro de document parlementaire : 6104

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Das Positionspapier des ISM-Vorstands zum Thema Wikileaks wurde am Montag (20.12.2010) mit Jakob Augstein (Verleger und Herausgeber der Wochenzeitung der Freitag), Dr. Dieter Deiseroth (Bundesverwaltungsrichter und Experte für Whistleblowing) und Rudolf Dressler, ehem. Botschafter Deutschlands in Israel und Kuratoriumsmitglied des ISM, diskutiert. Unsere Mitglieder konnten sich in die Telefonkonferenz einbringen.

Die Telefonkonferenz dauerte ca. 1 Stunde. Sie steht zum Download (mp3-Datei, ca. 10 MB) bereit.

Link:
http://www.solidarische-moderne.de/de/article/125.telefonkonferenz-zu-wikileaks.html

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Resistenzmuseum Esch




Das Musée National de la Résistance in Esch-sur-Alzette zeigt derzeit eine Ausstellung zum Gedenken an die luxemburgischen Réfractaires.

Jörg Ahrens: Verstaubt, nicht vergessen. woxx | 2010-12-16 | Nr 1089.

Das Museum befindet sich im Stadtzentrum von Esch-sur-Alzette, in einem Monumentalbau aus dem Jahre 1956. Es erinnert an die Geschichte Luxemburgs in den Jahren 1940 bis 1945, und damit an die Besetzung durch Nazideutschland und die Reaktionen durch die Bevölkerung Luxemburgs, der passive und aktive Widerstand gegen die Unterdrückung durch das Naziregime, die Zwangsrekrutierung und die Deserteure, den Streik sowie das Schicksal von Luxemburgern im Untergrund und in den alliierten Armeen. Diese Vergangenheit wird lebendig gemacht durch Fotos, Erinnerungsstücke und Kunstwerke. Ein weiterer Teil der ständigen Ausstellung betrifft die Konzentrationslager und das Schicksal der in Luxemburg beheimateten Juden.

Geöffnet ist das Museum mittwochs bis sonntages, 14 Uhr bis 18 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Der Förderverein des Museums (Amis du Musée de la Resistance Esch-sur-Alzette) unterstützt die öffentlichen erzieherischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten des Museums und organisiert dementsprechende Veranstaltungen.

IAB-Direktor Möller für Mindestlohn vor Mai 2011

Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Joachim Möller befürchtet ab Mai 2011 eine Lohn-Abwärtsspirale. Diese drohe insbesondere in den Teilen des Dienstleistungssektors, in denen bereits jetzt niedrige Löhne gezahlt werden.

Zum 1. Mai 2011 enden die Übergangsfristen für die 2004 zur EU hinzugekommenen Länder, darunter Polen und die baltischen Staaten.

IAB-Presseinformation

Dienstag, 21. Dezember 2010

Unterhaltsanspruch im EU-Ausland durchsetzen

Der Rat der Luxemburger Regierung hat zur Umsetzung eines EU-Reglements in nationales Recht ein Gesetzesprojekt beschlossen, das zur Erleichterung der EU-weiten Zusammenarbeit bei der Erleichterung der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Luxemburgs Zivilprozessrecht sowie das Luxemburger Anwaltsgesetz abändert.