Donnerstag, 27. März 2008

Einkommensteuer 2008 in Tschechien

Tschechien hat mit dem Haushaltsgesetz Nr. 261/2007, mit dem unter anderem das Einkommensteuergesetz Nr. 586/1992 Gbl. geändert wurde, ab dem 1. Januar 2008 eine ganze Reihe Neuerungen im Bereich Einkommen- und Körperschaftssteuern eingeführt.


Für das Steuerjahr 2008 gilt ein Einheitssteuersatz von 15%, für 2009 von nur noch 12,5%.

Die Sozialbeiträge der Beschäftigten und der Unternehmen werden jedoch mit zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Der reale Steuersatz liegt dadurch wesentlich höher als der oben genannte nominale Steuersatz.

Es wurden auch die Regeln für Steuerfreibeträge geändert.

Der Steuersatz für die Körperschaftssteuer beträgt 21% in 2008, 20% in 2009 und 19% ab dem Jahr 2010.



Dr. Petr Novotný,, Neues Steuerrecht in Tschechien bringt einige Änderungen, Prager Zeitung 10.1.2008

Mittwoch, 26. März 2008

Extrinsische vs. intrinsische Motivation

Das Thema ist uralt.

Soll ich etwas tun, weil ich was dafüpr bekomme – oder weil es mir Spaß oder Freude macht?

Die Faulheit von Schülern, Studenten oder Beschäftigten und wie man sie zu mehr Leistung motiviert – dieses Thema beschäftigt auch immer wieder die Luxemburger Politik. Und nicht nur die Lehrer – auch die sog. "Sozialpartner" wie Bankenverband, Handwerkskammer oder ihre Kontrahenten auf Seiten der Gewerkschaften.

"Fordern und Fördern" war schließlich dann auch der Schlachtruf der neoliberalen Hartz-Reform. In Luxemburg macht sich die neoliberale Ideologie bemerkbar dadurch, dass überall dem Behördenkunden "Verträge" auferlegt werden sollen – vom Einwanderer bis hin zum Arbeitslosen oder RMG-Empfänger.

Bei dieser grassierenden Seuche ist eine wissenschaftliche Bearbeitung dieses Themas nicht unwillkommen.

Accountability and performance incentive plans in education


Accountability and performance incentive plans in education are compromised by goal distortion, gaming, and corruption. Education policy makers who design such plans have paid insufficient attention to similar experiences in other fields. This paper [PDF, 5,6 MB] by EPI research associate Richard Rothstein describes the perverse consequences that result from incentive systems in institutions in health care, job training, and welfare administration and in the private sector. Because of such consequences, private sector performance incentives rely primarily on subjective evaluations, not easily corrupted quantitative measurements. In the public sector and service professions (like teaching), performance incentives run the risk of subverting the intrinsic motivation of agents.

The paper notes, however, that despite goal distortion, gaming, and corruption, performance incentive plans may nonetheless improve average performance on measured dimensions.

Die herrschende Ideenlosigkeit ist die Ideenlosigkeit der Herrschenden

Wer ist nicht schon längst dieser Sonntagsreden überdrüssig?
Lissabonprozess, Wissensgesellschaft, Internetökonomie, ...

Die Grenzen des Wachstums der Wissensgesellschaft scheinen in Europa schon erreicht bzw. heruntergeschraubt, bevor die Reformen überhaupt eingeleitet worden sind.

Statt Qualifikation der Arbeitskräfte werden Investitionen in die Bildung von Staat und Wirtschaft immer weiter heruntergeschraubt.

Schutz der Urheberrechte wird vom Gesetzgeber lediglich verstanden als Schutz der Aneignung der geistigen Produktion durch die Verleger oder Herausgeber bzw. der Aneigner von Verwertungsrechten.

Es wird geredet von "Dienstleistungsgesellschaft". Aber private wie öffentliche Dienstleister, d.h. diejenigen, die diese Dienstleistungen tatsächlich erbringen, etwa in der Gastronomie, in Krankenhäusern oder in der Schule oder im Sozialwesen, oder auch in den Medien, zählen in der Masse zu denjenigen Beschäftigten, die häufig am untersten Ende der Einkommenshierarchie stehen.

Solange nicht eine Aufwertung dieser Berufsgruppen erfolgt, sollte man besser aufhören, von "Lissabonprozess" zu schwätzen.

Das bringt so viel, wie das Geschwätz davon, dass die Gesellschaft Werte brauche – ein Geschwätz, das gerade von denjenigen Kreisen bevorzugt wird, die nichts dabei finden, ihr Schwarzgeld in Liechtenstein zu deponieren. Jedem das Seine?

Im "System Liechtenstein" ist Steuerhinterziehung bis heute keine Straftat. Das seit 1926 geltende Personen- und Gesellschaftsrecht macht die Gründung anonymer Firmen und Stiftungen möglich, die von Treuhändern verwaltet werden, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Für eine Frontal21-Dokumentation gelang es den Autoren Herbert Klar und Ulrich Stoll, fiktive 800.000 Euro am Finanzamt vorbeizuschleusen. Geholfen haben dabei eine Bank in Österreich und Treuhänder in Liechtenstein.

Dienstag, 25. März 2008

Luxemburgs Urheberrecht

Durch das Urheberrecht werden die literarischen und künstlerischen Originalwerke geschützt, welcher Kunstgattung oder Ausdrucksform sie auch angehören mögen.

Darunter fallen alle originalen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Wissenschaften, des Theaters, der Musik, des Films, der plastischen Künste (Bildhauerei usw.), der Architektur, der Fotografie, Datenbanken und Software-Programme,…
(die Liste erschöpft keineswegs alle Gebiete, auf denen Urheberrechte geltend gemacht werden können).

Welche Rechte besitzt der Urheber an seinem Werk?

• Der Autor hat Besitzrechte (droits patrimoniaux), die es ihm erlauben, sein Werk zu verwerten und damit Einkünfte zu erzielen.
• Der Autor allein hat das Recht, sein Werk zu verbreiten.
• Der Autor allein hat das Recht, die Vervielfältigung und die Veröffentlichung seines Werkes zu genehmigen.
• Die Rechtsansprüche gehen nach dem Tode des Urhebers für 70 Jahre auf seine Erben bzw. seine Rechtsnachfolger über.
• Der Urheber allein hat das Recht, die Reproduktion seines Werkes zu genehmigen. Das gilt unabhängig von der technischen Form der Verbreitung (per Kabel oder drahtlos,…)
• Hierzu gehört auch das alleinige Recht des Urhebers, die Anpassung, das Arrangement oder die Übersetzung seines Werkes zu genehmigen.
• Außerdem steht dem Urheber ein moralisches Recht zu, sich der Entstellung oder Verstümmelung seines Werkes zu widersetzen oder jeder Schädigung seines Ansehens, auch im Hinblick auf eine mögliche neue Veröffentlichung seines Werkes.

Diese Rechte gemäß dem Luxemburger Urheberrecht hat ein Urheber auf dem Gebiete des Großherzogtums, unabhängig davon, ob er persönlich im Lande seinen Wohnsitz hat.

Loi du 18 avril 2001 sur les droits d’auteurs, les droits voisins et les bases de données, publiée au Mémorial A-N° 50 du 30 avril 2001

Trotz gegenteiliger Rechtsprechung wird allgemein zugestanden, dass ein Beschäftigter Urheberrechte an seinem Werk genießt, auch wenn er es im Rahmen seiner abhängigen Beschäftigung geschaffen hat und er dafür eine Gegenleistung dafür empfangen hat. Um Streitfälle zu reduzieren, empfiehlt es sich, entsprechende Vereinbarungen schriftlich zu fixieren.

Doch selbst wenn ein abhängig Beschäftigter seine Urheberrechte vertraglich abgetreten hat, verbleiben ihm immer noch ein harter Kern an moralischen Rechten. Er kann sich somit gegen eine Entstellung seines Werkes zur Wehr setzen, welche seiner Ehre abträglich ist.

Im Übrigen gilt, dass jede Abtretung von Urheberrechten restriktiv zugunsten des Inhabers der Urheberrechte zu interpretieren ist. Das heißt, ein besonderes Recht, das nicht ausdrücklich per Vereinbarung abgetreten ist, gilt als nicht abgetreten.

"droits d'auteur au Luxembourg. recueil de textes. Luxorr asbl

Um den Mindestlohn in Deutschland zu verhindern, finanzieren Arbeitgeber auch schon mal eine Gewerkschaftsgründung

Nach Angaben des SPIEGEL hat das Postzustellunternehmen PIN der im Herbst gegründeten Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste mit 130.000 Euro finanziell unter die Arme gegriffen.

Woher kommt diese ausgesprochen "gewerkschaftsfreundiche Haltung"?! (So freundlich, dass sie gegen die verfassungsmäßig garantierte Tarifautonomie verstößt!)

Anders als ver.di hat sich die GNBZ als Gewerkschaft stets gegen einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland gewehrt.

SPIEGEL meldet dazu folgende Einzelheiten:

PIN soll neben 30.000 Euro Kapitalausstattung auch den Ankauf eines Computers mitfinanziert haben. Der Chef der Gewerkschaft GNBZ, Arno Doll, der zuvor Manager bei Tengelmann gewesen war, hat neben seinem Gehalt von seiner Organisation lediglich 3500 Euro bezogen.

Über eine Kölner Anwalts- und Steuerberatungsfirma indes soll Doll laut SPIEGEL von Oktober 2007 bis Januar 2008 monatlich 21500 Euro erhalten haben. Die Kölner Firma rechnete an PIN insgesamt 133.526,69 Euro "Fremdarbeiten" ab mit dem Vermerk "wg. Gewerkschaft".

Billigjournalismus ab sofort auch in Luxemburg?

Die deutsche Tagespresse ist in hohe Maße auch Leiharbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mittels Werkverträge umgestiegen.

0,25€ pro Zeile sollen gezahlt werden.
So "Großes Tabu - Journalisten als billige Leiharbeiter in Redaktionen" (Zapp, NDR, 19.03.2008).

Die Rentenversicherung des Journalisten in Deutschland

Die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) müssen wie "normale" Arbeitnehmer nur die Hälfte des Beitrages zahlen, die andere Hälfte übernehmen der Bund und die Unternehmen, die freie Publizisten und Künstler beschäftigen. Sie entrichten die so genannte Künstlersozialabgabe. Die Beiträge leitet die KSK in Wilhelmshaven weiter: Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die jeweils selbst gewählte Kasse.

Bei der Künstlersozialkasse müssen sich Freie selbst formlos anmelden. Als Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge schätzen die KSK-Versicherten jeweils am Jahresende selbst ihr Arbeitseinkommen des nächsten Jahres. Wer sein Einkommen extra zu niedrig einschätzt, um Beiträge zu sparen, verschenkt Zuschüsse zur Rentenversicherung. Wer sein Einkommen zu hoch einschätzt, um sein Rentenkonto aufzubessern, zahlt gleichzeitig auch höhere Krankenkassenbeiträge

Voraussetzungen für die Aufnahme
Um Mitglied der KSK zu werden, müssen Journalisten und Publizisten gewisse Voraussetzungen erfüllen: Die Publizistik muss als Hauptberuf überwiegend im Inland, erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Außerdem darf der freie Publizist nicht mehr als einen Angestellten haben. Eine geringfügige Tätigkeit als Arbeitnehmer ändert nichts an der Versicherung in der KSK.

Nicht in die KSK aufgenommen wird, wer aus der selbstständigen publizistischen Tätigkeit weniger als 3.900 Euro im Jahr bezieht oder wer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt. Allerdings können selbstständige Künstler und Publizisten, deren Einkommen im Grenzbereich liegt, selbst entscheiden, ob sie versichert werden wollen. Dazu können sie bei der Einkommensschätzung ein höheres oder niedrigeres Einkommen angeben (Landessozialgericht Bayern, Aktenzeichen L 4 KR 96/89). Wer zusätzlich durch Einkünfte aus einer nicht-künstlerischen oder nicht-selbstständigen Tätigkeit mehr als 3.900 Euro im Jahr verdient, wird in der KSK nur renten-, aber nicht kranken- und pflegeversichert. Berufsanfänger, die sich erst auf dem Markt etablieren müssen, werden in den ersten drei Jahren als Selbstständige auch dann in der KSK versichert, wenn ihr Einkommen unter 3.900 Euro liegt.

Journalist in Luxemburg

Es gibt zwar doch immer wieder Stellenangebote für Journalisten in Deutschland (www.newsroom.de). Auf dem Hintergrund der Werbekrise sieht es aber in Deutschland recht mau aus. Hinzu kommt die Profzgier der Verleger, die die wirtschaftliche Notlage der "Schreiberlinge" schamlos auszunutzen versuchen - auf Kosten der journalistischen Qualität ihrer Erzeugnisse. Doch welcher Leser liest denn noch kritisch, was da ihm angeboten wird?! Entscheidend ist doch, dass die Anzeigekunden zahlen .- notrfalls wird die Zeitung eben kostenlos verteilt!

Interessieren Sie sich für eine Tätigkeit als Journalist in Luxemburg?

Arbeitsrechtlich genügt für die Ausübung dieses Berufs auf freiberuflicher Basis eine Arbeitserlaubnis und eine Steuerkarte.
Aber Achtung: Im Gegensatz zu Deutschland ist in Luxemburg die Berufsbezeichnung „Journalist“ gesetzlich geschützt!

Loi du 20 décembre 1979 relative à la reconnaissance et à la protection
du titre professionnel de journaliste


Nach geltendem Gesetz ist zuständig für die Anerkennung haupt- und freiberuflicher Journalisten in Luxemburg der Presserat (Conseil de Presse).

Über die Anerkennung als „Journalist“ entscheidet, wie sollte es in Luxemburg anders sein, eine Kommission. Die genaueren Bedingungen und das Verfahren sind beschrieben auf der Website des Presserates: www.press.lu