Freitag, 12. November 2010

Gesundheitskasse ab 1.1.2011 teurer

 

Ab 1. Januar 2011 wird der Krankenkassenbeitrag, der auf die Finanzierung der medizinischen Beterung entfällt, jeweils für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber um 0,1% angehoben.

Damit erhöht sich der Beitrag für die Krankenversicherung für medizinische Betreuung von 2,7% Ihrer sozialversicherungspflichtigen Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit auf 2,8% derselben. Ihr Beitrag für Sachleistungen beträgt unverändert 0,25%.

Außerdem werden für eine ganze Reihe von medizinischen und anderen Leistungen der Gesundheitskasse die Grenzen der Selbstbeteiligung der Patienten angehoben. So wird etwa das Sterbegeld (indemnité funéraire) von 1.260€ auf 935,80€ heruntergesetzt.

Die Versichertenvertreter hatten sich zuvor gegen die Erhöhung der Selbstbeiteiligungen ausgesprochen; die Vertreter der Arbeitgeber hingegen gegen die Heraufsetzung der Beiträge.

Die Gewerkschaft OGBL fordert die völlige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei dem 5fachen des SSM, also bei 8.624,04€ liegt. Das heißt, nach der derzeit geltenden Regelung ist ein Versicherter, der im Monat mehr als diesen Betrag verdient, nur bis zu dieser Betragshöhe beitragspflichtig und somit abgesichert.
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