Freitag, 18. Juli 2008

Wenn Sie im Urlaub krank werden

 
Wenn Sie in Luxemburg beschäftigt sind, gehören Sie der Luxemburger Pflichtversicherung an, auch was die Krankenkasse angeht.

Bevor Sie in den Urlaub starten, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Europäische Krankenversicherungskarte
besitzen und diese ggf. auf die Reise mitnehmen.

Diese EU-weit gültige Karte kann online bestellt werden. Sie muss indes für jedes mitversicherte Familienmitglied gesondert ausgestellt werden.
Lieferzeit ca. 14 Tage. Es kann jedoch sofort im Sozialversicherungszentrum an der Route d’Esch (siehe neben stehendes Foto) eine provisorische Bescheinigung abgeholt werden.
Die Gültigkeitsdauer der Karte ergibt sich aus dem aufgedruckten Ablaufdatum.

Diese Karte ermöglicht es Ihnen in einem EU-Land, in Notfällen sofort Zugang zu einer medizinischen Versorgung zu erhalten, ohne dass zusätzliche Verzögerungen durch administrative Prozeduren in Kauf genommen werden müssen.

Krankmeldung bei Ihrem Unternehmen und bei der Luxemburger Krankenkasse

Wenn Sie im Urlaub krank werden sollen, so ist das Verfahren dasselbe, auch wenn Sie sich in dieser Zeit im Ausland aufhalten sollten:

1. Sie sollten noch am selben Tag Ihren Patron telefonisch den Krankheitsbeginn melden.

2. Am 3. Tag danach spätestens muss Ihrem Patron die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen (am besten sowohl per Telefax als auch per Einschreiben!).

3. Auch Ihrer Krankenkasse müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden (auch hier ist per Einschreiben zu empfehlen, um auf Nummer sicher zu gehen).

Wenn Sie entsprechend diesem Verfahren vorgehen, so werden Ihnen die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaubstage angerechnet.
Wann Sie die entsprechenden Urlaubstage nachholen, müssen Sie jedoch mit Ihrem Chef bzw. Ihrem Unternehmen abstimmen und terminlich neu festlegen.
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Donnerstag, 17. Juli 2008

Wer arbeitet, soll die Zeche zahlen! So auch in Luxemburg

Die Bankenkrise in den USA weitet sich immer mehr zu einer Krise des internationalen Finanzsystems aus. Energie- und Lebensmittelpreise explodieren, während die Klimapolitik vorwiegend aus heißer Luft besteht. Während eine kleine Minderheit Monopol- und Spekulationsgewinne einstreicht, soll die übrige Mehrheit der arbeitenden und nicht arbeitenden Bevölkerung bzw. der gemeine Steuerzahler für die Schulden aufkommen, die der Staat im Zuge seiner neoliberalen Wirtschaftspolitik zugunsten seiner Lobbyisten verursacht hat. Denn wie jüngst wieder Deutsche Bank-Chef Ackermann herausgestellt hat, wie man bei der Bayern LB oder den anderen Landesbanken oder nun wieder bei den US-Hypothenbanken erlebt: Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert, d.h. fallen der Allgemeinheit zur Last.
 


Die Luxemburger Regierung nennt dies: „Der Realitéit Rechnung droen“. Da der Bankensektor immer weniger zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen wird, sollen die Beschäftigten des Landes immer mehr zur Finanzierung der Staatsfinanzen beitragen müssen.
Auch die Kosten der Inflation, wie etwa Benzinpreiserhöhung, Strom- und Wasserpreiserhöhung, gestiegene Hypothekenzinsen, ... sollen sie tragen, ohne dementsprechende Gehaltserhöhungen fordern zu dürfen. Was im KLartext besagt: Mehr arbeiten, aber weniger dafür bekommen!

Wie Jean-Claude Reding, Präsident der unabhängigen Gewerkschaft OGBL, vermerkt, war im Nachhinein gesehen die Manipulation am Indexgesetz budgetpolitisch nicht notwendig gewesen. Denn der Staatshaushalt schloss jüngst sogar leicht positiv ab. Aufgrund der verstärkten Inflation wäre jedoch im Juli 2008 eine Indexsteigerung erfallen, die indes aufgrund der Tripartite-Beschlüsse erst zum 1.1.2009 mit 2,5% vorgenommen werden wird.

Diese Beschlüsse sehen vor, dass die Indexsteigerungen nicht abgeschafft, sondern zeitlich verschoben werden. Darauf besteht auch die Gewerkschaft OGBL, da sie ansonsten diesen Beschlüssen niemals zugestimmt hätte.

Probleme werden jedoch nicht gelöst, wenn sie einfach aufgeschoben werden. Immer die Indexerhöhungen nach hinten zu verschieben, führt bei einer weiter anbleibenden Inflation zu einem gewaltigen Stauproblem:

„Bei einer Inflation von 4,1% im Jahre 2008 wäre allerdings eine zusätzliche Indextranche bereits im Januar/Februar 2009 fällig. Das heißt, bevor diejenige vom Juli 2008 ausbezahlt werden wird. Und falls sich die Inflation weiterhin auf einem Niveau um 3,4% halten sollte, wäre möglicherweise eine weitere Tranche Ende 2009 fällig. Was bedeuten würde, dass Anfang 2010 zwei Tranchen gleichzeitig ausbezahlt werden müssten, gefolgt von einer dritten Tranche im Laufe des Jahres 2010.

Es muss befürchtet werden, dass dann die Regierung versuchen wird, den Verlust von einer oder zwei Indextranchen für die Lohnabhängigen und die Rentner zu erzwingen. Dies wäre konträr zum Tripartite-Abkommen von 2006 und würde eine starke Reaktion seitens des OGBL nach sich ziehen.“

So Originalton J-C Reding.

In einem Schreiben an Luxemburgs Regierung hat daher der OGBL diese aufgefordert, in der Indexfrage endlich Farbe zu bekennen – und zwar noch vor den anstehenden Wahlen.
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Montag, 14. Juli 2008

Gesunde Skepsis gegenüber der EU-Kommission durchaus angebracht!

Luxemburg wurde auf Antrag der EU-Kommission vom Europäischen Gerichtshof wegen Verstößen gegen die EU Entsende Richtlinie verurteilt. Dies ist nur ein weiterer Vorfall, wie man in der europäischen Rechtsprechung sich über die Interessen der Beschäftigten hinweg zu setzen sucht (vgl. die Urteile Laval, Viking und Rüffert).

 


Was wird Luxemburg vorgeworfen?

Es wird Luxemburg von der EU-Kommission vorgeworfen, nicht dass es die sozialen Schutzbestimmungen Europas nicht einhält, sondern dass es die Freizügigikeit des Kapitals (sprich: die Möglichkeit, die Beschäftigten größtmöglich auszubeuten!) im europäischen Binnemarkt dadurch behindere, dass es die aus dem Ausland nach Luxemburg entsandten Arbeiter arbeitsrechtlich gleich behandeln will wie die ansässigen Beschäftigten!

In den Worten von OGBL-Präsident Jean-Claude Reding:

„Es wird Luxemburg vorgeworfen, dass luxemburgische Tarifverträge auch für Arbeitnehmer, die nur zeitweilig in
Luxemburg arbeiten, als Mindeststandards zu berücksichtigen sind.

Es wird Luxemburg vorgeworfen, dass die luxemburgische Gesetzgebung die Anpassung aller Löhne, und nicht nur des Mindestlohnes, an die Preisentwicklung vorsieht (Index).

Es wird Luxemburg vorgeworfen, dass es seiner Gewerbeinspektion die Mittel gibt, zu kontrollieren, dass die Arbeitsgesetzgebung und die Tarifverträge auch von Firmen, die Arbeitnehmer zeitweise nach Luxemburg entsenden, respektiert werden.“

Kurz gesagt: Es ist offen erklärte Politik der EU-Kommission, alle sozialen Errungenschaften der Beschäftigten in Europa auf das niedrigste Mindestniveau anzupassen!

Das war schon der Kernpunkt der „Dienstleistungsfreiheit“ nach dem Herkunftsland-Prinzip der berüchtigten Bolkestein-Direktive gewesen. Dabei wird die Freizügigkeit des Kapitals über die in nationalen Verfassungen garantierte Koalitionsfreiheit von Unternehmern und Gewerkschaften, ihre Tarifautonomie und das jeweilige nationale Arbeitsrecht einschließlich dem Recht auf Streik gestellt, eine Politik, die man nicht anders als offen sozialreaktionär bezeichnen muss.

Wie man nun wiederum erlebt, ist ein „soziales Europa“ nicht als Geschenk von den europäischen Regierungen sowie von der EU-Kommission, hinter der diese sich gerne verstecken, zu erhoffen. Nur der Widerstand und Druck der Gewerkschaften können erreichen, dass ein "soziales Europa" Wirklichkeit wird.
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... vgl. zur Kundgebung auf dem Clairefontaine Platz in Luxemburg unsere Bildergalerie

sowie das rtl Fernseh-Journal vom 5.7.2008

Ein Feuerwerk der guten Laune ...

die trotz allem an der Mosel nicht so schnell untergeht.

 


Das alljährliche Moselfest in Trier am Ufer von Zurlauben hat auch dieses wie jedes Jahr seine Besucher angezogen.

Für die meisten Trierer empfunden als "same procedure as every year", so erkennt ein aufmerksamer Besucher doch auch hier die Zeichen der Zeit bzw. es stoplert ganz verdutzt darüber und hinein in die Sch...

Während die Veranstalter einen Trend zu weniger Umsatz und Gewinn, dafür mehr Unrat und Dreck bzw. Abfallbeseitigungskosten vermerken, wird der Besucher mit höheren Preisen und weniger Dienstleistungsqualität überrascht. So etwa auf den Schiffen, deren chaotischer Service (kaltes Essen, Nachtisch kurz vor oder während des Feuerwerks, nach mehrmaliger Reklamation der Kundschaft, ...) wohl nur noch mit ungeschultem Personal bzw. mit prekären Billigst Beschäftigungsverhältnisse zu erklären ist.

So musste auch dafür das Feuerwerk und der im Vergleich zum Wasser immer noch relativ preiswerte Viez über manches hinweg trösten. Und: Wir lassen uns die gute Laune nicht vermiesen!
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