Donnerstag, 30. September 2010

Wie schnell kommt ein Luxemburger an seinen Arbeitsplatz?


 



Der Arbeitsweg ist für Siedlungssoziologen und Raumplaner wie für Wirtschaftsgeographen und natürlich Verkehrsplaner ein wesentliches Faktum. Für das Beispiel Luxemburg liegt neuerdings eine aktuelle Studie vor, die interessante Einsichten erbringt.

David Epstein: L'évolution de la vitesse de déplacement domicile-travail au Luxembourg de 1960 à nos jours. Les Cahiers du CEPS/INSTEAD. GEODE, no. 2010-17, September 2010.

Vor allem zeigt diese Studie, wie abhängig Luxemburg, und mit ihm seine Einwohner, sein Verkehr und seine Wirtschaft, abhängig geworden sind vom privaten Kfz-Verkehr, und wie stark diese Art von Verkehr die Topografie des Landes und seine Besiedlung in nach unterschiedlichen Lebensfunktionen aufgeteilten Sektoren des alltäglichen Lebens seiner Einwohner geprägt hat.

Und sie weist schließlich durch die Periodisierung der verfügbaren Daten nach, wie diese Erfolgsgeschichte des Autoverkehrs in Luxemburg seine Sättigungsgrenze schon überschritten hat und heutzutage langsam zum Stillstand, wenn nicht sogar Rückgang, kommt.

Siehe mehr dazu unter

Autoland Luxemburg: Der Verkehr frisst seine Kinder
Posted by Picasa

Erste Verhandlungsergebnisse Gewerkschaften - Regierung


Von PlaceClairefontaine20100916


Die Indexierung der Gehälter bleibt erhalten; die früheste nächste Indexierung wird aber unbeachtet der tatsächlichen Preisentwicklung erst zum 1. Oktober 2011 wirksam.

Die laut dem Sparpaket von der Regierung geplante Kürzung der Kilometerpauschale wird fallengelassen.

Die Einführung der für 2011 vorgesehene sog. "Krisensteuer" bleibt. Nach Ablauf des Jahres soll sie jedoch überprüft werden.

Die ursprünglich für den Herbst geplante Tripartite findet nicht statt.

Nächste Indextranche in einem Jahr. Luxemburger Wort, 30.09.2010.

Tom Wenandy: „A la luxembourgeoise“. Tageblatt 30.09.2010.

Mittwoch, 29. September 2010

Kann man zuviel denken?

Öffentliche Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Claus Vögele am 7. Oktober

Luxemburg, den 29. September 2010 – Cogito ergo sum - ich denke, also bin ich. Dieser Satz gehört zum festen Bestandteil unseres Selbstverständnisses: Wir definieren uns in unserem Menschsein über die Fähigkeit zum Nachdenken über uns selbst, andere und die Welt. Aber kann ich auch zuviel denken? Und hat das möglicherweise negative Folgen?

Am Donnerstag, den 7. Oktober wird Prof. Dr. Claus Vögele von der Universität Luxemburg in der Salle Tavenas eine Antrittsvorlesung zu diesem Thema halten (in deutscher Sprache).

Kann man also überhaupt zu viel denken? Wenn ja, was sind die psychischen und körperlichen Konsequenzen? Kann man etwas gegen das übermäßige Denken tun? Diese Fragen diskutiert Professor Claus Vögele in seiner Vorlesung vor dem Hintergrund der fließenden Übergänge zwischen Gesundheit und Krankheit.

Claus Vögele ist approbierter Psychologischer Psychotherapeut und Gesundheitspsychologe. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Klinische Psychophysiologie, Emotionsregulation, Essstörungen, Angststörungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Adipositas bei Erwachsenen und Kindern, HIV/Aids bei Kindern sowie Motivation zur sportlichen Lebensgestaltung. Seit Februar 2010 ist Claus Vögele Professor für Gesundheitspsychologie an der Universität Luxemburg.

Seine Vorlesung beginnt um 18 Uhr und findet statt in der Salle Tavenas in Luxemburg-Limpertsberg, 102a, avenue Pasteur.

Prof. Dr. Michel Margue, Dekan der geisteswissenschaftlichen Fakultät, wird die Vorlesung eröffnen. Die Veranstaltung richtet sich an ein breites Publikum. Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Mehr Infos unter communication@uni.lu

Schon wieder eine Seele vom Alkohol gerettetet!





Während Bänker, wie jeder weiß, ihre Boni allgemeinwohl-verträglich in den schönsten Dingen des Lebens anlegen, nur so damit spielen oder als Mäzene verjubeln, so ist das Laster der Volksmassen leider allzu notorisch. Kaum ist das Monatsende erreicht, geht man in die Kneipe, mögen Frau und Kinder zu Hause noch so jammern, das ganze Geld wird versoffen.

Vergeblich stemmen sich besonnene Politiker in Deutschland wie in Luxemburg gegen diese Volksseuche. Nachdem der HartzIV-Regelsatz gar um satte 5€ erhöht werden soll, mussten Tabak und Alkohol aus dem Warenkorb der notwendigen Lebensmittel gestrichen werden. Erstens sind letztere keine Lebensmittel, sondern Genussmittel, und wer genießen will, sollte sehen, wo die Kohle dafür herkommt. Zweitens soll HartzIV ja keine Existenzgrundlage darstellen. Wer sich nicht selbst ernähren kann, ist schließlich von der Natur dazu auserkoren, von hienieden zu scheiden.

Dieser guten altbewährten pietistischen Moral nach Gutsherrenart eingedenk ist auch (oder schon immer) die Luxemburger Krankenkasse, die sich heutzutage "Gesundheitskasse" nennt. Wer so pflichtvergessen ist und auf Kosten seiner Sozialversicherungsbeiträge (und seiner Steuern) krank feiert, der darf die ersten fünf Tage die Wohnung nicht verlassen (es sei denn, er muss zur Kontrolle. Denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, wie schon Lenin wusste.). Verboten ist ebenfalls der Kneipenbesuch. Und außerdem all das, was den Menschen für gewöhnlich fit hält. Denn: Sport ist Mord! So sind eben mal die alt bewährten Zeiten mit ihrer Pastorenmoral à la Malthus.


Waren das doch herrliche Zeiten, als deutsche Arbeiter noch so richtig malochten und feine Leute anständige Pietisten waren!


"Ein frisches, tüchtiges Volksleben, wie es fast überall in Deutschland existiert, ist hier gar nicht zu spüren; auf den ersten Anblick scheint es freilich anders, denn man hört jeden Abend die lustigen Gesellen durch die Straßen ziehen und ihre Lieder singen, aber es sind die gemeinsten Zotenlieder, die je über branntweinentflammte Lippen gekommen sind; nie hört man eins jener Volkslieder, die sonst in ganz Deutschland bekannt sind und auf die wir wohl stolz sein dürfen. Alle Kneipen sind, besonders Sonnabend und Sonntag, überfüllt, und abends um elf Uhr, wenn sie geschlossen werden, entströmen ihnen die Betrunkenen und schlafen ihren Rausch meistens im Chausseegraben aus. Die gemeinsten unter diesen sind die sogenannten Karrenbinder, ein gänzlich demoralisiertes Volk, ohne Obdach und sichern Erwerb, die mit Tagesanbruch aus ihren Schlupfwinkeln, Heuböden, Ställen etc. hervorkriechen, wenn sie nicht auf Düngerhaufen oder den Treppen der Häuser die Nacht überstanden hatten. Durch Beschränkung ihrer früher unbestimmten Zahl ist diesem Wesen von der Obrigkeit jetzt einigermaßen ein Ziel gesetzt worden.

Die Gründe dieses Treibens liegen auf der Hand. Zuvörderst trägt das Fabrikarbeiten sehr viel dazu bei. Das Arbeiten in den niedrigen Räumen, wo die Leute mehr Kohlendampf und Staub einatmen als Stühle in ihren Häusern haben, sitzen vom Morgen bis in die Nacht gebückt dabei und lassen sich vom heißen Ofen das Rückenmark ausdörren. Was von diesen Leuten dem Mystizismus nicht in die Hände gerät, verfällt ins Branntweintrinken. Dieser Mystizismus muß in der frechen und widerwärtigen Gestalt, wie er dort herrscht, notwendig das entgegengesetzte Extrem hervorrufen, und daher kommt es hauptsächlich, daß das Volk dort nur aus »Feinen« (so heißen die Mystiker) und liederlichem Gesindel besteht.

Schon diese Spaltung in zwei feindselige Parteien wäre, abgesehn von der Beschaffenheit derselben, allein imstande, die Entwicklung alles Volksgeistes zu zerstören, und was ist da zu hoffen, wo auch das Verschwinden der einen Partei nichts helfen würde, weil beide gleich schwindsüchtig sind? Die wenigen kräftigen Gestalten, die man dort sieht, sind fast nur Schreiner oder andre Handwerker, die alle aus fremden Gegenden her sind; unter den eingebornen Gerbern sieht man auch kräftige Leute, aber drei Jahre ihres Lebens reichen hin, sie körperlich und geistig zu vernichten; von fünf Menschen sterben drei an der Schwindsucht, und alles das kommt vom Branntweintrinken. Dies aber hätte wahrlich nicht auf eine so furchtbare Weise überhandgenommen, wenn nicht der Betrieb der Fabriken auf eine so unsinnige Weise von den Inhabern gehandhabt würde, und wenn der Mystizismus nicht in der Art bestände, wie er besteht, und wie er immer mehr um sich zu greifen droht. Aber es herrscht ein schreckliches Elend unter den niedern Klassen, besonders den Fabrikarbeitern im Wuppertal; syphilitische und Brustkrankheiten herrschen in einer Ausdehnung, die kaum zu glauben ist; in Elberfeld allein werden von 2500 schulpflichtigen Kindern 1200 dem Unterricht entzogen und wachsen in den
Fabriken auf, bloß damit der Fabrikherr nicht einem Erwachsenen, dessen Stelle sie vertreten, das Doppelte des Lohnes zu geben nötig hat, das er einem Kinde gibt. Die reichen Fabrikanten aber haben ein weites Gewissen, und ein Kind mehr oder weniger verkommen zu lassen, bringt keine Pietistenseele in die Hölle, besonders wenn sie alle Sonntage zweimal in die Kirche geht. Denn das ist ausgemacht, daß unter den Fabrikanten die Pietisten am schlechtesten mit ihren Arbeitern umgehen, ihnen den Lohn auf alle mögliche Weise verringern, unter dem Vorwande, ihnen Gelegenheit zum Trinken zu nehmen, ja bei Predigerwahlen immer die ersten sind, die ihre Leute
bestechen."

Friedrich Engels: Briefe aus dem Wuppertal, 1839. S. 8. Digitale Bibliothek Band 11: Marx/Engels, S. 9736 (vgl. MEW Bd. 1, S. 417f)


Deutschland:
Zu guter Letzt (keine Satire!): Frau von der Leyens Flüssigkeitsbedarfrechnung


Luxemburg:
Was dürfen und was müssen Sie, wenn Sie arbeitsunfähig sind?

Dienstag, 28. September 2010

OGBL verklagt Luxemburg bei EU wg. Grenzgänger-Diskriminierung


 



Dass Luxemburgs Studenten künftig vom Luxemburger Staat kein Kindergeld mehr erhalten sollen, sondern ein speziell auf ansässige zugeschnittenes Stipendium bzw. Studiendarlehen, ist ein durchschaubares Manöver, um Luxemburgs Staatskasse auf Kosten der im Lande beschäftigten Grenzgänger zu entlasten.

Dabei verstößt dieser Winkelzug gegen eindeutige EU-Bestimmungen, welche alle in einem Beschäftigungsland Beschäftigten ungeachtet ihres jeweiligen Wohnlandes die gleiche steuerliche und sozialrechtliche Behandlung zusichert (Freizügigkeit).

Konsequenterweise hat die größte Luxemburger Gewerkschaft OGBL vor der EU-Kommission gegen diese Verletzung des EU-Rechts durch den Mitgliedstaat Luxemburg Klage eingereicht. So wie ein Großteil der Beschäftigten Luxemburgs Grenzgänger sind, so sind diese auch zahlreich als Mitglieder in der Gewerkschaft vertreten.


Der OGBL klagt gegen das diskriminierende Gesetz vom 26. Juli 2010! Mitgeteilt vom OGBL
am 17. September 2010.

Posted by Picasa