Samstag, 9. Oktober 2010

Wechselseitige Anerkennung von Schulabschüssen

Luxemburg und Rheinland-Pfalz haben eine Erklärung unterzeichnet, wodurch man sich auf die wechselseitige Gleichwertigkeit von bestimmten Schulabschlüssen aus dem jeweiligen Land einigt.

Diese Frage ist von grundlegender Bedeutung für die grenzüberschreitende Mobilität von Schülern.

Das letzte Wort bei der Anerkennung hat jedoch in jedem Fall die jeweils zuständige nationale Stelle.

Le Luxembourg et le Land de Rhénanie-Palatinat signent une déclaration commune sur la reconnaissance des équivalences de diplômes et de niveaux d'enseignement 1. Oktober 2010.

Liste indicative des équivalences de nivaux d'enseignement

École Supérieure du Travail, Beginn der Abendkurse




Die Abendkurse umfassen 3 Jahreszyklen,
jeweils 21 Abende à 2 Stunden, donnerstags, 19.15 - 21.00 Uhr.

1. Jahr: Sozialversicherung (Altersrente, Unfallrente, Pflegeversicherung, Krankenversicherung)

2. Jahr: Arbeitsrecht, Verfassungsrecht

3. Jahr: Wirtschaft (Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft)


Zugang für jeden Interessierten, kostenfrei.

Unterrichtssprache ist Luxemburgisch.

Programm des 1. Jahres:
in Esch-sur-Alzette, Kommunalverwaltung, Rathausplatz
Eintragung der Teilnehmer am ersten Abend am 11. November, 19.15 Uhr,
oder schriftlich

Programm des 2. Jahres:
in Luxemburg, Athenäum, Boulevard Pierre Dupong 24
Eintragung der Teilnehmer am ersten Abend am 14. Oktober, 19.15 Uhr,
oder schriftlich.

Programm des 3. Jahres:
in Düdelingen, Kommunalverwaltung, Rathausplatz
Eintragung der Teilnehmer am ersten Abend am 21. Oktober, 19.15 Uhr,
oder schriftlich





École Supérieure du Travail
3, Rue des Primeurs, Strassen
Postanschrift:
B.P. 376
L-2013 Luxembourg
Tel. 247-86132, -86133, -86200
Fax: 247-86131
E-Mail: estinfo@est.etat.lu

Freitag, 8. Oktober 2010

Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall


Gerichtsurteil bestätigt die Forderung des OGBL

Seit der Einführung des Einheitsstatuts am 1. Januar 2009 verweigern verschiedene Arbeitgeber den Arbeitnehmern im Krankheitsfall die Zahlung der Zuschüsse für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Allerdings ist das Gesetz in diesem Punkt eindeutig und Artikel L.121-6 legt fest, dass „der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anrecht auf seinen integralen Lohn und andere sich aus seinem Arbeitsvertrag ergebende Vergünstigungen hat …“. Auf zahlreiche Anfragen bei den zuständigen Ressortministern, beim Minister für Soziale Sicherheit und beim Arbeitsminister also, haben die angesprochenen Regierungsmitglieder bestätigt, dass der OGBL mit seiner Forderung nach der Auszahlung des integralen Lohns im Krankheitsfall Recht hat, d.h. dass der Arbeitnehmer genau so entlohnt werden muss, wie wenn er normal weitergearbeitet hätte.
Trotz dieser Erläuterungen seitens der zuständigen Minister, rieten die Patronatsorganisationen wie etwa die Fedil ihren Mitgliedsunternehmen die Zuschüsse für Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im Krankheitsfall ab Inkrafttreten des Einheitsstatuts (Abschaffung der Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern) nicht mehr zu zahlen.
Der OGBL zeigt sich erfreut über die Tatsache, dass das Escher Arbeitsgericht zur selben Schlussfolgerung im Rahmen eines Urteils vom 15. September 2010 gelangt ist (Rép. N°2082/10).
Ein seit dem 12. März 1990 im gleichen Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer, der vom 15. Oktober bis zum 20. Dezember 2009 krankgemeldet war und während dieser Krankheitsphase normalerweise verschiedene Nacht- und Sonntagschichten gearbeitet hätte, stieß auf die Weigerung seines Arbeitgebers ihm die Zuschüsse für Nacht- und Sonntagsarbeit, insgesamt den Betrag von 1.385,92 Euro, zu zahlen. Angesichts dieser Weigerung hatte der Arbeitnehmer den Präsidenten des Escher Arbeitsgerichts mit der Angelegenheit befasst, der den Arbeitgeber zur Zahlung der geforderten Summe zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und einer Prozesskostenentschädigung von 750 Euro verurteilte.

Mitgeteilt vom OGBL am 6. Oktober 2010

Sonntag, 3. Oktober 2010

Kriege um Rohstoff

Der Kompromiss im Hinblick auf Luxemburgs Krisenpaket macht niemand so recht glücklich. Hauptergebnis ist wohl vor allem, dass die Regierungskoalition sich über den Zwist hinweggerettet hat, zumindest um einiges glücklicher als ihr Pendant in Berlin.

Umweltbewusste Politiker beklagen, dass die Aufrechterhaltung der Kilometerpauschale der falsche Weg ist in Richtung auf den erforderlichen ökologischen Umbau der Gesellschaft.

Doch wenn ein solcher Umbau nicht auf sozialverträglichem Wege erfolgt, so werden sich Luxemburgs Gewerkschaften mit Recht dagegen zur Wehr setzen. Immerhin ist die vereinbarte Indexmanipulation nicht neutral gegenüber einer Ölpreiserhöhung in der kommenden Berechnungszeit.

Raymond Klein: Kuhhandel statt Tripartite. WOXX, 30.09.2010.

Luxemburg hat sich die die USA vom Auto und vom Erdöl abhängig gemacht, was die Ölscheichs reich macht. Unter Präsident Bush haben die USA wegen dieser Erdölabhängigkeit Kriege geführt. Relikte dieses "Großen Spiels" der Militärstrategen sind heute noch in Bunkerform im Hunsrück (Morbach) zu bewundern.

Nostalgische Fußgängerbrücke abgerissen


 


Sie machte vielen einen lebensgefährlichen Eindruck. Nun ist sie nicht mehr, sondern nur noch historische Erinnerung: die Fußgängerbrücke über den Hauptbahnhof Luxemburg, geradewegs vom Personenaufzug neben dem ehemaligen Pavillon des Großherzogs und dem bevökerungsreichen Stadteil Bonneweg mit seinem Casino syndical, das der Eisenbahnergewerkschaft gehört.

Die Brücke, die das Nostalgieteil ersetzt, wurde aus Esch-Belval bezogen, wo sie wegen des neu errichteten, supermodernen Bahnhofs nicht mehr gebraucht wurde.


Sisyphus-Arbeit in der Dunkelheit. Luxemburger Wort, 2. Oktober 2010.
Posted by Picasa