Samstag, 16. Februar 2008

Kindergeldkasse läuft heiß

Im Januar 2008 hat die Nationale Familienleistungskasse (CNPF) 183.000 Kinderboni ausgezahlt. Das entspricht dem Betrag von 170 Millionen Euro.

Das Differenzkindergeld für Grenzgänger betrifft 220.000 Akten, deren Berechnung jede für sich per Hand erfolgen muss. Das dauert 4mal so lange wie das normale Dossier eines ansässigen Antragstellers.

Das Gesamtbudget der CNPF wird 2008 den Betrag von einer Milliarde Euro erreichen. Und auf 92 Arbeitsplätzen verwaltet.

In den letzten 3 Jahren ist die Zahl der Grenzgänger-Dossiers um 25% angestiegen. Die Personalstärke hat sich in derselben Zeit um 1 Einheit erhöht.

Es sind täglich fünf Schalter geöffnet, die 500 bis 600 Kunden pro Tag abfertigen können. Manchmal stehen diese in einer Schlange bis vor die Tür.

ah, La CNPF au bord de l'asphyxie, d'Land 15.02.2008, S. 2

Donnerstag, 14. Februar 2008

Kinderarbeit in Echternach

Eine gezielte Kontrolle der Gewerbeaufsicht (ITM) hat kürzlich ergeben, dass eine in Echternach ansässige Baufirma zeitweilig u.a. in Bollendorf einen 14-jährigen Jungen auf einer Baustelle, also in einem besonderen Gefahrenbereich, als Gehilfen arbeiten ließ.

Unter der Altersgrenze von 15 Jahren werden von Jugendlichen verrichtete, entlohnte oder unentgeltliche, aber regelmäßige Dienstleistungen vom Luxemburger Gesetz generell als Kinderarbeit betrachtet.

Amtlich überwachte Ausnahmen sind lediglich bei risikoloser Beschäftigung im Rahmen einer beruflichen oder technischen Schulausbildung, ohne gewerblichen Hintergrund, oder bei gelegentlicher und kurzfristiger Aushilfe in einem Privathaushalt vorgesehen.

Im audiovisuellen, künstlerischen, sportlichen, modischen oder werbetechnischen Bereich sind lediglich unentgeltliche, bzw. Vereinsaktivitäten von Kindern, unter strengsten behördlichen Auflagen möglich und unterliegen ebenso der Genehmigungspflicht.

Im vorliegenden fall hatte das bei der Sozialversicherung angemeldete Kind weder eine angemessene Sicherheitsausbildung genossen, noch war es von einem Arbeitsmedizinischen Dienst für einen Risikoposten arbeitsfähig erklärt worden.

Die strikt untersagte Arbeit wurde sofort von der Arbeitsinspektion unterbunden.
Der unverantwortliche Unternehmer, der behauptete, sich des wirklichen Alters des Jungen nicht bewusst gewesen zu sein, wird sich später gerichtlich verantworten müssen.

Artikel 345-2 des Luxemburegr Arbeitsgesetzbuches (Code du Travail) sieht eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und eine Geldbusse von bis zu 25.000.-Euro vor.

ITM Mitteilung 10.01.2008 -
Ungewohnte Variante illegaler Arbeit :KINDERARBEIT auf Risikoposten im Osten des Landes

Montag, 11. Februar 2008

Staatszuschuss beim Kauf von Neuwagen mit niedrigem CO2-Ausstoß

Im Rahmen ihres Aktionsplans zur Reduktion von CO2 bewilligt die Luxemburger Regierung den ansässigen privaten Autokäufern einen Zuschuss von 750€.

Der Zuschuss wird gezahlt, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Bonus CAR-e 750€, http://www.car-e.lu/

Eine Bewertung energieeffizienter Angebote: http://www.oekotopten.lu/