Montag, 2. Juni 2008

Resolution 2008 der Abt. Immigranten

 

Einleitung

Im Rahmen der Statuten des OGB-L hat die Abteilung der Eingewanderten zum Ziel:
• die Verbesserung der materiellen Situation seiner Mitglieder,
• eine Chancengleichheit im Hinblick auf die Berufsausbildung und der beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft,
• gleiche Rechte in der Gesellschaft,
• die Abschaffung jedweder Art von Diskriminierung.

Alle Männer und Frauen, die in Luxemburg wohnen und arbeiten, müssen dieselben Rechte und dieselben Garantien ohne Diskriminierung genießen.
Es handelt sich darum, allen BürgerInnen dieses Landes eine Gesellschaft zu gewährleisten, die stärker auf Gerechtigkeit und Gleichheit ausgerichtet ist.

Wie die Abteilung für Eingewanderte feststellt, sind seit der letzten Generalversammlung folgende Trends zu verzeichnen:

• Die Preise der wichtigsten Güter wie Brennstoffe, Brot, Weizen und Reis steigen in einem solchen Rhythmus, dass sogar in Luxemburg die Beschäftigten eine stete Verringerung ihrer Kaufkraft erleben.

• Es existiert von Seiten verschiedener internationaler Institutionen eine Politik, die auf eine größere Flexibilisierung des Arbeitsrechts zielt, welche abzulehnen ist angesichts des zunehmenden Mobbing innerhalb der Unternehmen.

• Prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen weiter zu, insbesondere Formen wie befristete Verträge (CDD) und Zeitarbeit.

• Die Bedingungen bezüglich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verschlechtern sich zusehends.

• Die Schwarzarbeit nimmt zu; ebenso die Zahl der geleisteten Überstunden und von Nachtarbeit, die nicht zusätzlich vergütet werden, wie laut Gesetz und/oder Kollektivvertrag vorgesehen.

• Konkurse, die, wie angenommen werden kann, im Voraus geplant sind, nehmen zu, um die geschützten Rechte der Beschäftigten zu unterlaufen.

• Die Zahl der Arbeitsunfälle steigt weiter an, weil die Arbeits- und Unfallschutzbedingungen nicht respektiert werden und die Kontrollorgane entweder ganz fehlen oder nicht angemessen auf festzustellende Missstände reagieren können.

• Flexible Arbeitszeiten werden für die Beschäftigten zu einem Zwang, der ihr Recht auf ein Familienleben immer mehr einschränkt.

• Die übertriebene Preissteigerung bei Mieten und Immobilien machen Wohnungen für die Bezieher niedriger Einkommen unerschwinglich.

• Immer noch werden Anforderungen bezüglich der Staatsangehörigkeit für den Zugang zum öffentlichen Dienst gestellt selbst für Stellen, die nicht in den Bereich der Ausübung der nationalen souveränen Staatsgewalt fallen, oder es werden Kenntnisse von Sprachen gefordert, die zur Besetzung von bestimmten Arbeitsstellen nicht notwendig sind.

• Das Schulversagen betrifft insbesondere die wirtschaftlich schlechter gestellten Familien, und insbesondere die Kinder aus Einwandererfamilien.

• Die Angriffe auf die Rechte der Personalvertreter nehmen zu, was deren Zuständigkeiten und Handlungsfähigkeiten in Frage stellt.

Die Abteilung der Eingewanderten des OGBL ist der Auffassung, dass die Regierung handeln muss, um die Entregelung der Arbeitswelt zu verhindern, und eine offensive Sozialpolitik führen, die die sozialen Errungenschaften gewährleistet.

Demzufolge fordern wir:

• Die Aufrechterhaltung der Kaufkraft sowie eine Erhöhung des Mindestgehalts, der Renten, der Familienleistungen sowie die Wiedereinführung ab 2009 des Systems der automatischen Anpassung von Löhnen und Gehältern an den Index der Lebenshaltungskosten.

• Das neue Gesetz über das Einheitsstatut für Arbeiter und Angestellte muss von einer Reform des Gesetzes über die Personalvertretungen begleitet werden sowie einer Anpassung des Arbeitsrechts an die neuen qualitativen und quantitativen Dimensionen der Unternehmen (so z.B. sollte das vor der Kündigung gesetzlich geforderte Vorgespräch schon bei allen Unternehmen von über 15 Beschäftigten obligatorisch sein).

• Das Gesetzesprojekt über die Freizügigkeit und die Einwanderung muss garantieren, dass nach einem Jahr Ansässigkeit und legaler Beschäftigung die Beschäftigten eine Erlaubnis erhalten, die ihnen Zugang zu unterschiedlichen Wirtschaftszweigen und Arbeitgebern gibt. Die Erteilung und die Ablehnung dieser Erlaubnis muss in die Kompetenz einer unabhängigen Einrichtung fallen, die sich aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen und Staat zusammensetzt, um deren Transparenz zu gewährleisten.

• Das Gesetzesprojekt über die Einführung des Prinzips der doppelten Staatsangehörigkeit muss so schnell wie möglich verabschiedet werden; dabei soll die bisherige Frist von fünf Jahren Wohnen in Luxemburg für die Erlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit beibehalten werden. Die Anforderungen an Sprachkenntnissen sollen auf einem elementaren Niveau verbleiben und den Grad und die Bereitschaft zur Integration zeigen, aber in keinem Fall zu einem Hindernis zum Erwerb der Staatsangehörigkeit ausgestaltet werden.
Bezüglich der Übergangsphase sind wir der Auffassung, dass alle Personen, die vor 1984 in Luxemburg angekommen sind (Datum des Inkrafttretens des Luxemburger Sprachengesetzes), von der Sprachprüfung befreit werden sollten, womit dem jahrelangen Aufenthalt auf dem Staatsgebiet Rechnung getragen wird sowie der Tatsache, dass sie während dieser Zeit zum Wohlstand des Landes beigetragen haben. Die Beurteilung der Sprachkenntnisse sollte mündlich erfolgen und durch eine zentrale und unabhängige Einrichtung, die in der Lage sein sollte, die erforderliche Transparenz und Objektivität zu gewährleisten. Zum Erlernen der Luxemburger Sprache verlangen wir, dass den Neuankömmlingen arbeitsfreie Zeit zum Sprachenlernen zur Verfügung gestellt wird.

• Auf dem Gebiet der Invalidität und der beruflichen Umschulung halten wir es für dringend notwendig, dass eine vom Medizinischen Kontrolldienst unabhängige Kommission geschaffen wird, die damit beauftragt ist, auf unabhängige Weise die Anträge auf Invalidität zu prüfen. Das Wartegeld (Indemnité de l'Attente), wie es vom Gesetz vorgesehen ist, sollte zeitlich befristet werden (höchstens auf ein Jahr) und danach in eine definitive Invalidenrente überführt werden. Die Versicherten, die eine gemischte Versicherungskarriere aufweisen (was Grenzgänger und Eingewanderte betrifft) werden bislang gezwungen, alle 14 Tage in Luxemburg "stempeln" zu gehen, ohne dass sie von den Beiträgen profitieren können, die sie außerhalb Luxemburg geleistet haben. Darüber hinaus sind sie gezwungen, in Luxemburg zu bleiben, noch dazu ohne über Jahre hinweg Anspruch auf einen Urlaub zu haben. Luxemburg könnte nach einem Jahr Wartegeldbezug die Invalidenrente zuerkennen und die Rückkehr in das Ursprungsland oder Wohnland zulassen. Dabei würde Luxemburg vermeiden, an all diejenigen RMG (das staatlich garantierte Mindesteinkommen) zahlen zu müssen, weil das Wartegeld unter der betreffenden Einkommensgrenze liegt.

• Auf dem Gebiet der Unternehmenskonkurse muss dem Skandal ein Ende setzen, dass Arbeitgeber aus Spekulationsgründen ihre Unternehmen schließen, nachdem sie ihr Kapital und ihr Vermögen in Sicherheit gebracht haben, und ihre Beschäftigten in Arbeitslosigkeit zurücklassen und zu Lasten der Gesellschaft, sprich: dem Beschäftigungsfonds.
Man muss der Situation ein Ende setzen, die den Arbeitgebern erlaubt, neue Unternehmen zu gründen, manchmal am selben Ort, in völliger Straffreiheit. Man darf nicht auf dem Rücken der Gesellschaft schlechtes Management, Unfähigkeit und Kapitalmangel zulassen von einigen sog. "Unternehmern".
Die Abteilung Eingewanderte fordert eine neue Gesetzgebung über das Niederlassungsrecht, das die Verpflichtung festschreibt für jedes Unternehmen, eine Gehaltsgarantie zu gewährleisten, damit die Gehälter und Abfindungen für die Beschäftigten im falle des Konkurses. Außerdem muss das Gesetz über die Arbeitslosigkeit dahingehend geändert werden, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes garantiert wird ab dem Datum der Konkurserklärung.

• Was das Arbeitslosengeld und die Teilzeitarbeit betrifft, so drängt sich eine Änderung des Gesetzes auf, um den Teilzeitbeschäftigten (weniger als 20 Wochenstunden) dieselben Antragsfristen einzuräumen wie den Vollzeitbeschäftigten. In der Tat, die Vorbedingung, während den letzten 12 Monaten 26 Wochen gearbeitet zu haben, um das volle Arbeitslosengeld zu bekommen, wird von den Vollzeitbeschäftigten und den Teilzeitbeschäftigten mit mehr als 20 Wochenstunden leichter erfüllt als von den Teilzeitbeschäftigten mit weniger als 20 Wochenstunden; denn für die Teilzeitbeschäftigten mit weniger als 20 Wochenstunden wird die zurückgelegte Beschäftigungszeit während der Referenzperiode nur zur Hälfte für die Wartezeit (Antragsfrist) angerechnet. Die Teilzeitbeschäftigten mit weniger als 20 Wochenstunden müssen also mehr als 52 Wochen bzw. 12 Monate arbeiten, um 26 Wochen angerechnet zu bekommen, was quasi unmöglich ist.
Darüber hinaus führt diese Klausel zur Diskriminierung vor allem der Frauen und stellt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der beiden Geschlechter dar, da man davon ausgehen muss, dass es mehrheitlich Frauen sind, die weniger als 20 Stunden die Woche beschäftigt sind.

Es gibt noch weitere Fragen, die die Abteilung der Eingewanderten hervorzuheben für wichtig hält:

Wohnungspolitik

Das Recht auf Wohnung verblasst mehr und mehr zu einer Unwirklichkeit. Die Kaufpreise von Häusern und Appartements sind sehr spekulativ geworden und so exorbitant, dass sie für Niedrigeinkommensbezieher unerschwinglich sind.
Die Mietpreise folgen demselben Weg. Diejenigen, eine anständige Wohnung suchen in Übereinstimmung zu ihren Einkünfte, werden dadurch zur Verzweiflung gebracht.
Trotz aller Bauanstrengungen des Fonds de Logement stellen wir eine große Verknappung des Angebots an Sozialwohnungen fest.
Die Abteilung der Eingewanderten fordert eine Verbesserung des Zugangsbedingungen zum Wohneigentum, und die Revision des Mietgesetzes, das offenkundig den Vermieter bevorzugt, und zwar auf dem Gebiet der Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarf sowie des Vorkaufsrechts.

Bildung

Die Ursachen für das Versagen der Einwandererkinder in Schule und Ausbildung sind vielfältig. Das System ist unangepasst für die ausländischen wie für die luxemburgischen Kinder, wobei die Eltern der Einwandererkinder häufig Schwierigkeiten haben, ihren Kindern hier zu helfen...
Die unzureichende Beherrschung der luxemburgischen Sprache stellt eine erste großes Hürde dar für die Einschulung der Einwandererkinder, ebenso wie der Gebrauch ungeeigneter Methoden im Deutschunterricht.

Die Entscheidung der Bildungsministerin, die Hausaufgaben zu reduzieren oder überhaupt abzuschaffen ist eine gute Maßnahme. Wir erwarten mit Spannung die Ergebnisse der von der Bildungsministerin verlangten Maßnahmen, wie die Einführung des ganztägiger Betreuung sowie die Gewichtung der sprachlichen Fähigkeiten.

Die Hunderte von Kindern, die das Land verlassen, um in den benachbarten Ländern ihre Bildungslaufbahn zu beginne oder fortzusetzen, verdienen eine besondere Aufmerksamkeit von Seiten der zuständigen Behörden, die die Gründe für dieses nationale Versagen untersuchen sollten sowie die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um diese Kinder wieder in die öffentliche Schulen Luxemburgs zurückkehren zu lassen.

Die Abteilung der Eingewanderten lädt die Gemeinden und die Regierung dazu ein, in jeder Gemeinde Kinderkrippen in ausreichender Anzahl einzurichten, um die Kinder schon im niedrigen Alter zu betreuen, mit kompetentem Personal, das ihnen erlaubt, sich in der Vorschule mit guten Luxemburgisch-Kenntnissen zu präsentieren.

Berufsausbildung


Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hört nicht auf anzusteigen. Der Anteil der Eingewanderten unter den arbeitslos Gemeldeten wird immer größer. Ein guter Teil davon ist beruflich unqualifiziert.
Es müssen Qualifikationsmaßnahmen vorgesehen werden und ausgearbeitet, die den persönlichen Bedürfnissen und Eigenheiten eines jeden Arbeitsuchenden gerecht werden.
Nur das wäre eine wahrhafte Antwort auf die sprachlichen Schwierigkeiten der Arbeitslosen und begründete ein wirksames Mittel, den politischen Diskurs von wegen einer personalisierten Betreuung wirklich zieiführend in die Tat umzusetzen.

Pension für die ehemals der portugiesischen Armee Angehörenden

Eine neue Gesetzgebung wurde in 2004 verabschiedet. Die darin geforderten Ausführungsbestimmungen, die binnen 60 tagen verabschiedet werden sollte, fehlt bis heute noch. Die portugiesischen Armeeveteranen, die in Luxemburg leben, sind verzweifelt über diese Unverantwortlichkeit. Wir fahren fort sie zu unterstützen in ihrem Anliegen, das rechtens und gerechtfertigt ist.
Alle Mittel, insbesondere Petitionen und Kundgebungen, werden gebraucht werden, dass den legitimen Rechte der portugiesischen Ex-Armeeangehörigen Respekt verschafft werde. Wir bestehen darauf, dass die portugiesischen Behörden den Tausenden von Anfragen auf Grundlage dieses Gesetzes Folge leistet.

Remich, den 31. Mai 2008



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Samba Brasil beim Musikverein in Trier-Irsch

 

Bei leicht abgekühlten beinahe tropischen Abendtemperaturen gastierte eine brasilianische Samba Tänzerin beim Musikverein in der proppe voll gefüllten Sporthalle in Irsch.
Durch Vermittlung von KELLER CONNECTION.

Neben den eigenen musikalischen Darbietungen durch den Verein standen auch Einlagen aus dem Bereich des Turniertanzes auf dem Programm des erlebnisreichen Abends.

Vorausschau

Am 21. Juni 2008 gastiert die gesamte Showtanzgruppe Timbalando Brasil in Münstermaifeld im Rosengarten an der Stiftskirche.
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Sonntag, 1. Juni 2008

Über den Kirchberg geführt per Bus

 


Der Fonds d'Urbanisation et d'Aménagement du Plateau de Kirchberg veranstaltet wieder eine kostenlose Führung durch dieses Stadtviertel mit dem Bus.

Schwerpunkt sind die bemerkenswertesten stadtplanerischen und architektonischen Veränderungen aus der letzten Zeit.

21. Juni in deutscher Sprache;

5.Juli 2008 in Luxemburgisch oder Französisch
(je nach mehrheitlich festgestelltem Bedarf)

Abfahrt: 14 Uhr auf dem Glacis (Parkplatz)

Gesamtdauer: ca. 2 Stunden

Interessenten werden gebeten, sich im Sekretariat telefonisch anzumelden: Tel. 26 43 45 10
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