Donnerstag, 14. Februar 2008

Kinderarbeit in Echternach

Eine gezielte Kontrolle der Gewerbeaufsicht (ITM) hat kürzlich ergeben, dass eine in Echternach ansässige Baufirma zeitweilig u.a. in Bollendorf einen 14-jährigen Jungen auf einer Baustelle, also in einem besonderen Gefahrenbereich, als Gehilfen arbeiten ließ.

Unter der Altersgrenze von 15 Jahren werden von Jugendlichen verrichtete, entlohnte oder unentgeltliche, aber regelmäßige Dienstleistungen vom Luxemburger Gesetz generell als Kinderarbeit betrachtet.

Amtlich überwachte Ausnahmen sind lediglich bei risikoloser Beschäftigung im Rahmen einer beruflichen oder technischen Schulausbildung, ohne gewerblichen Hintergrund, oder bei gelegentlicher und kurzfristiger Aushilfe in einem Privathaushalt vorgesehen.

Im audiovisuellen, künstlerischen, sportlichen, modischen oder werbetechnischen Bereich sind lediglich unentgeltliche, bzw. Vereinsaktivitäten von Kindern, unter strengsten behördlichen Auflagen möglich und unterliegen ebenso der Genehmigungspflicht.

Im vorliegenden fall hatte das bei der Sozialversicherung angemeldete Kind weder eine angemessene Sicherheitsausbildung genossen, noch war es von einem Arbeitsmedizinischen Dienst für einen Risikoposten arbeitsfähig erklärt worden.

Die strikt untersagte Arbeit wurde sofort von der Arbeitsinspektion unterbunden.
Der unverantwortliche Unternehmer, der behauptete, sich des wirklichen Alters des Jungen nicht bewusst gewesen zu sein, wird sich später gerichtlich verantworten müssen.

Artikel 345-2 des Luxemburegr Arbeitsgesetzbuches (Code du Travail) sieht eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und eine Geldbusse von bis zu 25.000.-Euro vor.

ITM Mitteilung 10.01.2008 -
Ungewohnte Variante illegaler Arbeit :KINDERARBEIT auf Risikoposten im Osten des Landes

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