Sonntag, 18. Mai 2008

In Bayern soll Mindestlohn eingeführt werden!

 

"...alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig" (Art. 151 Bayerische Verfassung)

Bayerische Verfassung, Artikel 169 Mindestlöhne, Tarifverträge

(1) Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.

(2) Die Gesamtvereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden über das Arbeitsverhältnis sind für die Verbandsangehörigen verpflichtend und können, wenn es das Gesamtinteresse erfordert, für allgemein verbindlich erklärt werden.

Wer Arbeit schafft ist sozial, der Lohn ist dabei ganz egal?!

743.000 Menschen in Bayern verdienen weniger als 400 € im Monat.

377.000 Menschen in Bayern müssen zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit einen Nebenjob ausüben, weil ihr
Einkommen nicht ausreicht.

109.000 Menschen in Bayern sind Leiharbeiter. Jeder 8. Leiharbeiter ist Hartz-IV-Aufstocker.

Der DGB-Landesbezirk Bayern startete am 1. Mai ein Volksbegehren für die Einführung von Mindestlöhnen in Bayern. Unterstützt wird der DGB bei seiner Gesetzesinitiative von den Landesverbänden der acht DGB-Gewerkschaften.

Die Forderung stützt sich auf die Bayerische Verfassung, die ausdrücklich Mindestlöhne für bestimmte Berufe erlaubt. 25 000 Unterschriften sind notwendig, damit die Gesetzesinitiative vom Innenministerium zugelassen werden kann.
Mit dem Bayerischen Mindestlohngesetz will der DGB in Bayern eine „Haltelinie nach unten“ ziehen. Die Bundesregierung sei „derzeit offensichtlich nicht bereit, gesetzliche Mindestlöhne bundesweit einzuführen“.
Die Lohndrückerei zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müsse sofort gestoppt werden, heißt es in dem Antrag zum Volksbegehren.

„Wer arbeitet muss sich und seine Familie ernähren können“, schreiben die Initiatoren.

>> Der Aufruf zum Volksbegehren für Mindestlöhne in Bayern
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