Samstag, 27. September 2008

Mindestlohn wird um 2% erhöht

Der Conseil de Gouvernement hat beschlossen, zum 1. Januar 2009 den sozialen Mindestlohn um 2% zu erhöhen. Er steigt damit von derzeit 1.609,53 € auf 1.641€ ab 1.1.2009.

Die Renten und Pensionen werden ebenfalls um 2% erhöht.

 


Mindestlohn in Luxemburg

In Luxemburg gilt der Mindestlohn per Gesetz für alle Männer und Frauen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags durch einen Unternehmer beschäftigt werden.

Nach welchen Kriterien wird der Mindestlohn festgesetzt?

Der Mindestlohn für Sie bestimmt sich:
1.) nach Ihrem Lebensalter,
2.) nach Ihrer Qualifikation.

1.) Ihr Lebensalter
Alle Beschäftigte, die 18 Jahre oder älter sind, beziehen den vollen Mindestlohn = 100%.
Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten einen herabgesetzten Mindestlohn.

2.) Erhöhter Mindestlohn für qualifizierte Beschäftigte
Der Mindestlohn eines qualifizierten Beschäftigten liegt 20% höher als der Mindestlohn für einen nicht qualifizierten Beschäftigten.
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