Samstag, 3. Januar 2009

Luxemburgs Bankenaufsicht sucht Luxemburgs Anteil am Madoff-Betrug herauszufinden



Luxemburgs Bankenaufsicht CSSF untersucht weiterhin, ob Finanzanlagen, die bei Bernard L. Madoff Investment Securities LLC gemacht worden sind, mit der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht erfolgt sind und wer für eventuelle Fehler gerade zu stehen hat. Madoff persönlich war am 12. Dezember 2008 in New York in Haft genommen worden.
 

Luxemburger Depotbanken unterliegen Luxemburger Recht, welches sich orientiert an der EU-Direktive 85/611/EEC zur Koordinierung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsverfahren betreffend Unternehmen, die kollektive Investitionen in übertragbare Sicherheiten vornehmen.

Das bedeutet, dass die Depotbank, die bei einem Dritten Geld anlegt, für die Überwachung dieser Anlagen verantwortlich ist. Die Depotbank muss jederzeit wissen, wie diese Gelder angelegt sind und wie diese Gelder wiederum verfügbar sind, ungeachtet, dass die Depotbank damit einen Dritten beauftragt hat.

Nach Auffassung der CSSF ist damit eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Anlegerschutz gegeben. Die Untersuchungen der Bankenaufsicht werden in diesem Zusammenhang nicht auf die Sorgfaltspflichten der Depotbanken beschränkt bleiben.



CSSF: The Madoff Case, 2.1.2009
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