Mittwoch, 1. Dezember 2010

Was ist ein Winterreifen?







Seit dem 1. Dezember 2010 gilt in Deutschland per Gesetz eine Winterreifen-Pflicht. Aufgrund dieser Neuregelung der Straßenverkehrsordnung dürfen Kfz bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Wer dieser Regel zuwider handelt, wird mit einem Ordnungsgeld von 40€ bestraft. Wenn dabei noch der übrige Verkehr behindert wird, wird das Strafgeld auf 80€ erhöht und es kommt ein Strafpunkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei hinzu. Strafbar macht sich dabei der Fahrer und nicht der Halter des Kfz.

Das Bundesverkehrsministerium hat präzisiert, welche Reifen als "Winterreifen" gelten. Gemeint sind damit die "M+S-Reifen". "M+S" steht für "Matsch und Schnee". Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 Millimeter betragen. Kritiker wenden dennoch ein, dass die Anforderungen an einen "Winterreifen" weder technisch noch juristisch hinreichend genau definiert sowie amtlich überwacht seien.

Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sieht die Verordnung nicht vor. Das hängt vielmehr von den Witterungsverhältnissen ab. Schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lastwagen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.

In Luxemburg werden Winterreifen zwar wärmstens empfohlen. Dem Beispiel Deutschland will man zunächst aber nicht folgen, solange in Frankreich und Belgien andere Rechtsvorschriften gelten. Man wünscht sich vielmehr eine einheitliche europäische Regelung.

Winterreifen sind jetzt Pflicht. mdr, 01.12.2010.

Sechs gute Gründe, Winterreifen aufzulegen. Police Grand-Ducale Luxembourg.

Winterreifen: Luxemburg wartet auf europäische Regelung. tageblatt, 01.12.2010.

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