Mittwoch, 16. Februar 2011

Grenzgänger-Rente und Krankenkassenbeitrag

Ab dem 1. Juli 2011 sollen in Deutschland auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das sehen zwei vor einem Jahr in Kraft getretene neue EU-Verordnungen (2004/883/EG und 987/2010/EU) über die soziale Sicherheit vor, die in allen EU-Staaten gelten.

Nach bisherigem Recht unterlagen pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung allein mit ihren ausländischen Versorgungsbezügen im Sinne von § 229 SGB V der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner, nicht aber mit ihren ausländischen Renten im Sinne von §228 SGB V. Bei pflichtversicherten Rentenbeziehern, die sowohl eine deutsche als auch eine ausländische Rente beziehen, wurde deshalb bislang lediglich die deutsche Rente zur Berechnung der Beiträge zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.

OGBL: Deutsche Grenzgänger: Werden für Renten aus Luxemburg ab dem 1. Juli 2011 in Deutschland Sozialabgaben fällig? 15. Februar 2011.

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