Freitag, 18. Juli 2008

Wenn Sie im Urlaub krank werden

 
Wenn Sie in Luxemburg beschäftigt sind, gehören Sie der Luxemburger Pflichtversicherung an, auch was die Krankenkasse angeht.

Bevor Sie in den Urlaub starten, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Europäische Krankenversicherungskarte
besitzen und diese ggf. auf die Reise mitnehmen.

Diese EU-weit gültige Karte kann online bestellt werden. Sie muss indes für jedes mitversicherte Familienmitglied gesondert ausgestellt werden.
Lieferzeit ca. 14 Tage. Es kann jedoch sofort im Sozialversicherungszentrum an der Route d’Esch (siehe neben stehendes Foto) eine provisorische Bescheinigung abgeholt werden.
Die Gültigkeitsdauer der Karte ergibt sich aus dem aufgedruckten Ablaufdatum.

Diese Karte ermöglicht es Ihnen in einem EU-Land, in Notfällen sofort Zugang zu einer medizinischen Versorgung zu erhalten, ohne dass zusätzliche Verzögerungen durch administrative Prozeduren in Kauf genommen werden müssen.

Krankmeldung bei Ihrem Unternehmen und bei der Luxemburger Krankenkasse

Wenn Sie im Urlaub krank werden sollen, so ist das Verfahren dasselbe, auch wenn Sie sich in dieser Zeit im Ausland aufhalten sollten:

1. Sie sollten noch am selben Tag Ihren Patron telefonisch den Krankheitsbeginn melden.

2. Am 3. Tag danach spätestens muss Ihrem Patron die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen (am besten sowohl per Telefax als auch per Einschreiben!).

3. Auch Ihrer Krankenkasse müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden (auch hier ist per Einschreiben zu empfehlen, um auf Nummer sicher zu gehen).

Wenn Sie entsprechend diesem Verfahren vorgehen, so werden Ihnen die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaubstage angerechnet.
Wann Sie die entsprechenden Urlaubstage nachholen, müssen Sie jedoch mit Ihrem Chef bzw. Ihrem Unternehmen abstimmen und terminlich neu festlegen.
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