Dienstag, 21. September 2010

Für Lehrbeauftragte keine Indexerhöhung?!


 


Es gibt in Luxemburg eindeutige Bestimmungen des Arbeitsrechts, die vom Staat selbst als Arbeitgeber nicht immer strikt eingehalten werden.

Besonders schlimm dran sind hierbei immer wieder die sog. Chargé de Cours, d.h. Lehrbeauftragten, die als Ersatz für fehlende bzw. nicht eingestellte Lehrer zum Beispiel in den Grundschulen eingesetzt werden.

Nicht nur dass sie ihre befristeten Arbeitsverträge oft über zwei Jahre hinaus befristet verlängert bekamen, obwohl nach zwei Jahren im demselben Beschäftigungsverhältnis automatisch ins unbefristete Vertragsverhältnis wechseln müssten.

Jetzt hat man bei ihnen zum Teil auch die Indexerhöhung übergangen, die für alle Beschäftigten Luxemburgs am 1. Juli 2010 fällig gewesen war.

André Hoffmann (Déi Lénk): Question parlementaire urgente concernant l’indexation des indemnités de remplacement

Landesverband (Fédération Nationale des Cheminots, Travailleurs du Transport, Fonctionnaires et Employés Luxembourgeois): Indexstopp für das Ersatzpersonal der Schulen?!
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