Sonntag, 10. Oktober 2010

Arztkosten: Taktlos Kopien berechnet

Ein Augenarzt hat seinem Kunden für die Kopie eines Rezeptes 13,50€ in Rechnung gestellt.

Der DP-Abgeordnete Carlo Wagner wollte nun vom Gesundheitsminister nach Recht und Gesetz in diesen Dingen wissen.

In der Nomenklatur der abrechenbaren Leistungen einer Arztpraxis ist ein Kopienpreis nicht enthalten. Die Preise für ärztliche Leistungen enthalten nach dem Recht der Krankenversicherung auch die Sekretariatskosten.

Gemäß Art. 65 des Code de déontologie médicale sind Ärzte jedoch gehalten,. Leistungen, die nicht in der Nomenklatur enthalten sind, zu berechnen « avec tact et mesure ».

Leider kann man Taktgefühl jedoch nicht verordnen ...

A facturer «avec tact et mesure» Lëtzebuerger Journal, 9. Oktober 2010

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