Mittwoch, 29. Dezember 2010

Deutsch-französische Grenzgänger-Rentner werden doppelt gerupft

Renter-Ehepaare, die sowohl deutsche wie französische Renten beziehen, werden neuerdings vom Finanzamt in Neubrandenburg als "beschränkt steuerpflichtig" eingestuft und auch in Deutschland zur Kasse gebeten, und das auch rückwirkend ab dem Steuerjahr 2005.


Gerhard Franz: Stärkere Besteuerung von Grenzgänger-Renten - Rentner schlagen Krach. Saarbrücker Zeitung, 29.12.2010.

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