Donnerstag, 23. Dezember 2010

Hartz-Bescheiden ab 1.1.2011 widersprechen, weil sie nicht durch das Grundgesetz gedeckt sind

Das Bundesverfassungsgericht hatte den deutschen Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 spätestens die Leistungen nach dem SGB II in Einklang mit den Anforderungen des deutschen Grundgesetzes zu bringen.

Da der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat gescheitert ist, gilt für die Hartz-Bescheide des neuen Jahres nichts weiter als die alte Rechtsgrundlage, die laut Verfassungsgericht nicht verfassungsgemäß ist.

Der DGB empfiehlt daher, den Bescheiden nach dem Erhalt zu widersprechen.

DGB: Rechtsgrundlage für Hartz-Bescheide ab 1. Januar 2011 verfassungwidrig.

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