Freitag, 28. Januar 2011

Krankenversichert in Luxemburg studieren

98,42€ monatlich müssen seit dem 1. Januar 2011 an der Universität Luxemburg Studierende an die Gesundheitskasse berappen, sofern sie nicht andersweitig krankenversichert sind. Bislang galt, dass nichtversicherte Studierende, die unter 30 Jahre alt sind, keinen eigenen Beitrag leisten mussten.

Durch die neue gesetzliche Regelung werden diese Studenten als ledige Nichterwerbstätige behandelt, wobei wie in Luxemburgs Sozialrecht üblich der gesetzliche Mindestlohn (SSM) zur Bezugsgröße genommen wird. Da zudem Nichterwerbstätige wie Selbständige als "Selbstversicherer" eingestuft werden, werden sie aber nicht nur mit dem üblichen Arbeitnehmer-Anteil von derzeit 2,8 % des Mindestlohns belastet, sondern noch einmal mit dem gleichen Anteil, wie er vom Arbeitgeber zu leisten ist. Im Endergebnis zahlen Studenten, die über kein Gehaltseinkommen verfügen, so viel an die Krankenkasse wie jemand, der den doppelten Mindestlohn bezieht.

Die Luxemburger Studentenverbände haben dagegen Protest eingelegt.

Bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit wurde nun beschlossen, dass zunächst für das laufende Studienjahr 2011 die Universität Luxemburg die Beitragszahlung für die davon betroffenen 356 Studenten übernimmt.

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