Donnerstag, 13. Januar 2011

Gleicher als all die anderen: Expatriates




Wer nach dem 12. Januar 2011 von einem Unternehmen zeitweise ( bis zu fünf Jahre) nach Luxemburg geholt wird und soviel verdient, dass er über der Höchstbeitragsgrenze zur Sozialversicherung liegt (das sind monatlich 8.787€), bekommt Steuernachlässe zugestanden, die nach Schätzungen gut 50.000€ im jahre erreichen können.

All dies im Namen von "Hochqualifizierten" (high skilled workers), die einen bedeutsamen wirtschaftlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Luxemburgs sollen. Die Beurteilung darüber, wer das genau sei, - Gesetz hin, Gesetz her - trifft letztlich die Steuerverwaltung.

Schon in der Vergangenheit gab es in derlei Fällen Vergünstigungen, die das Unternehmen den betreffenden Beschäftigten gewährte (Umzugshilfen, Dienstfahrzeug, Eingliederungshilfe für die Familie, ...), die nach dem Einkommensteuerrecht für gewöhnlich Sterbliche als geldwerte Sachleistungen eigentlich nach dem Einkommensteuerrecht zu versteuern gewesen wären. Mit allerlei Tricksereien wurde oftmals versucht, diese Bestimmungen zu umgehen. Nunmehr soll mit der neuen Direktive endlich Klarheit in dieser Grauzone geschaffen werden.

Ob dies gelingt, ist eine andere Frage. In jedem Fall wird durch all diese Klarheit deutlich ausgesprochen, dass es unterschiedliche Gruppen von Steuerpflichtigen gibt. Während die gewöhnlichen ansässigen und vor allem die Grenzgänger den Gürtel enger schnallen sollen, um die durch die Bankenkrise verursachten Staatsschulden zu reduzieren, gibt es andere Steuerpflichtige, die nicht nur wie Fettaugen in der wirtschaftlichen Entwicklung obenauf schwimmen, sondern aus dem allgemeinen Steuertopf auch noch bedient werden. Während die einen leistungsmotiviert werden sollen, indem sie dafür real weniger bekommen, wird es politisch für notwendig gehalten, anderen überproportional mehr zukommen zu lassen.

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