Sonntag, 15. August 2010

Wenn Ihr Ex-Arbeitgeber Ihre Steuerkarte nicht herausrückt

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, ist es eine dringliche Angelegenheit für Sie, sich von Ihrem alten Arbeitgeber die Steuerkarte aushändigen zu lassen, nachdem dieser ggf. die erforderlichen Eintragungen vorgenommen hat. Denn sie brauchen ja die Steuerkarte für Ihren neuen Arbeitgeber, damit dieser Sie richtig bei der Lohnsteuer klassifizieren kann.

Wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber sich indes weigert, Ihnen Ihre Steuerkarte zu geben, können Sie sich gemäß der bestehenden Rechtslage*) an die Ordnungskräfte, sprich: Polizei, wenden, die sich darum kümmern muss, dass Sie Ihre Steuerkarte zurück erhalten.

Falls Sie jedoch nicht zu diesem äußersten Mittel greifen wollen, so sollte es normaler Weise genügen, wenn Sie sich an eines der zuständigen Lohnsteuerbüros wenden. Gewöhnlich haben diese den richtigen Draht zu Ihrem alten Arbeitgeber oder wissen selbst die passenden Mittel einzusetzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.


*) = Règlement ministériel du 18 septembre 1987 portant exécution de l'article 143 de la loi concernant l'impôt sur le revenu


ITM: RESTITUTION DE LA FICHE DE RETENUE D'IMPOTS PAR L'EMPLOYEUR

Keine Kommentare: