Sonntag, 15. August 2010

Keine Papiere, keine Rechte!

Die Luftfahrtgesellschaft Eclipse Airlines hatte Pleite angemeldet. Das Verwaltungsgericht (Tribunal administratif) hatte mit Urteil von März 2005 den betroffenen Beschäftigten ein Ausfallgeld aus dem entsprechenden Fonds der Arbeitsverwaltung bewilligt.

Der Verwaltungsgerichtshof (Cour administrative) indessen hat dieses Urteil stracks wieder aufgehoben. Die Beschäftigten hätten illegal gearbeitet, weil sie als Nicht EU-Bürger über keine Arbeitserlaubnis verfügten.

Nun obliegt es in der Regel dem Arbeitgeber, für seine Beschäftigten entsprechende Erlaubnisse einzuholen. Denn diese Genehmigung gibt es immer nur, wenn das Vorliegen eines Arbeitsvertrags nachgewiesen ist. Zudem hatten die Beschäftigten treu und brav ihre Steuern und ihre Sozialbeiträge in Luxemburg entrichtet.

Ganz egal! fanden die obersten Richter – wer sich illegal im Großherzogtum beschäftigen und dabei noch ausbeuten lässt, ist selber schuld und macht sich hierzulande sogar strafbar. So einfach ist die "Recht"sprechung für Luxemburgs Richter!

Quelle:

Véronique Poujol: Travailleurs illégaux. Zone de non-droits. d’Land 2.12.2005.

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