Montag, 28. Februar 2011

Deutsche Zeitarbeitsfirmen haben zu wenig Lohn gezahlt



Nach einem aktuellen FAZ-Bericht von Corinna Budras ist zu erwarten, dass deutsche Zeitarbeitsfirmen damit rechnen müssen, Nachzahlungen wegen zu wenig ausgezahlten Löhnen leisten zu müssen.

Das Bundesarbeitsgericht habe in der Begründung zu seiner Grundsatzentscheidung (Az.: 1 ABR 19/10) über die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften klargestellt, dass die Tarifunfähigkeit der Spitzenorganisation schon seit 2005 gegeben gewesen sei. Die von Zeitarbeitsfirmen mit dieser Scheingewerkschaft in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge sind daher ungültig.

Laut deutschem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann aber nur durch einen Tarifvertrag von dem sog. "equal pay"-Prinzip abgewichen werden. Das "equal pay"-Prinzip besagt, dass Zeitarbeiter auf demselben Arbeitsplatz nicht schlechter gestellt werden dürfen als ein Mitglied der Stammbelegschaft, das er ersetzt. Es wird in Deutschland vom DGB als gewerkschaftliche Forderung vertreten. In Luxemburg ist es längst gesetzlich verankert.

Es stehen den betroffenen deutschen Zeitarbeitsfirmen nun erhebliche Nachzahlungen ins Haus.

Betroffene Zeitarbeiter sollten sich mit ihrer Gewerkschaft in Verbindung setzen, um den ihnen zustehenden Differenzlohn korrekt und wirksam einzutreiben.

Corinna Budras: Zeitarbeitsfirmen droht baldige Insolvenz 28. Februar 2011.

1 Kommentar:

meffo hat gesagt…

Arbeitsrechtlerin Christiane Brors über das BAG-Urteil zur Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit, den Missbrauch der Leiharbeit und Versäumnissen der Politik,

INTERVIEW "Scheingewerkschaften sind zu lange geduldet worden",
http://www.boeckler.de/107_112476.html

Magazin Mitbestimmung 01+02/2011