Donnerstag, 27. März 2008

Einkommensteuer 2008 in Tschechien

Tschechien hat mit dem Haushaltsgesetz Nr. 261/2007, mit dem unter anderem das Einkommensteuergesetz Nr. 586/1992 Gbl. geändert wurde, ab dem 1. Januar 2008 eine ganze Reihe Neuerungen im Bereich Einkommen- und Körperschaftssteuern eingeführt.


Für das Steuerjahr 2008 gilt ein Einheitssteuersatz von 15%, für 2009 von nur noch 12,5%.

Die Sozialbeiträge der Beschäftigten und der Unternehmen werden jedoch mit zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Der reale Steuersatz liegt dadurch wesentlich höher als der oben genannte nominale Steuersatz.

Es wurden auch die Regeln für Steuerfreibeträge geändert.

Der Steuersatz für die Körperschaftssteuer beträgt 21% in 2008, 20% in 2009 und 19% ab dem Jahr 2010.



Dr. Petr Novotný,, Neues Steuerrecht in Tschechien bringt einige Änderungen, Prager Zeitung 10.1.2008

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