Dienstag, 25. März 2008

Billigjournalismus ab sofort auch in Luxemburg?

Die deutsche Tagespresse ist in hohe Maße auch Leiharbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mittels Werkverträge umgestiegen.

0,25€ pro Zeile sollen gezahlt werden.
So "Großes Tabu - Journalisten als billige Leiharbeiter in Redaktionen" (Zapp, NDR, 19.03.2008).

Die Rentenversicherung des Journalisten in Deutschland

Die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) müssen wie "normale" Arbeitnehmer nur die Hälfte des Beitrages zahlen, die andere Hälfte übernehmen der Bund und die Unternehmen, die freie Publizisten und Künstler beschäftigen. Sie entrichten die so genannte Künstlersozialabgabe. Die Beiträge leitet die KSK in Wilhelmshaven weiter: Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die jeweils selbst gewählte Kasse.

Bei der Künstlersozialkasse müssen sich Freie selbst formlos anmelden. Als Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge schätzen die KSK-Versicherten jeweils am Jahresende selbst ihr Arbeitseinkommen des nächsten Jahres. Wer sein Einkommen extra zu niedrig einschätzt, um Beiträge zu sparen, verschenkt Zuschüsse zur Rentenversicherung. Wer sein Einkommen zu hoch einschätzt, um sein Rentenkonto aufzubessern, zahlt gleichzeitig auch höhere Krankenkassenbeiträge

Voraussetzungen für die Aufnahme
Um Mitglied der KSK zu werden, müssen Journalisten und Publizisten gewisse Voraussetzungen erfüllen: Die Publizistik muss als Hauptberuf überwiegend im Inland, erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Außerdem darf der freie Publizist nicht mehr als einen Angestellten haben. Eine geringfügige Tätigkeit als Arbeitnehmer ändert nichts an der Versicherung in der KSK.

Nicht in die KSK aufgenommen wird, wer aus der selbstständigen publizistischen Tätigkeit weniger als 3.900 Euro im Jahr bezieht oder wer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt. Allerdings können selbstständige Künstler und Publizisten, deren Einkommen im Grenzbereich liegt, selbst entscheiden, ob sie versichert werden wollen. Dazu können sie bei der Einkommensschätzung ein höheres oder niedrigeres Einkommen angeben (Landessozialgericht Bayern, Aktenzeichen L 4 KR 96/89). Wer zusätzlich durch Einkünfte aus einer nicht-künstlerischen oder nicht-selbstständigen Tätigkeit mehr als 3.900 Euro im Jahr verdient, wird in der KSK nur renten-, aber nicht kranken- und pflegeversichert. Berufsanfänger, die sich erst auf dem Markt etablieren müssen, werden in den ersten drei Jahren als Selbstständige auch dann in der KSK versichert, wenn ihr Einkommen unter 3.900 Euro liegt.

Journalist in Luxemburg

Es gibt zwar doch immer wieder Stellenangebote für Journalisten in Deutschland (www.newsroom.de). Auf dem Hintergrund der Werbekrise sieht es aber in Deutschland recht mau aus. Hinzu kommt die Profzgier der Verleger, die die wirtschaftliche Notlage der "Schreiberlinge" schamlos auszunutzen versuchen - auf Kosten der journalistischen Qualität ihrer Erzeugnisse. Doch welcher Leser liest denn noch kritisch, was da ihm angeboten wird?! Entscheidend ist doch, dass die Anzeigekunden zahlen .- notrfalls wird die Zeitung eben kostenlos verteilt!

Interessieren Sie sich für eine Tätigkeit als Journalist in Luxemburg?

Arbeitsrechtlich genügt für die Ausübung dieses Berufs auf freiberuflicher Basis eine Arbeitserlaubnis und eine Steuerkarte.
Aber Achtung: Im Gegensatz zu Deutschland ist in Luxemburg die Berufsbezeichnung „Journalist“ gesetzlich geschützt!

Loi du 20 décembre 1979 relative à la reconnaissance et à la protection
du titre professionnel de journaliste


Nach geltendem Gesetz ist zuständig für die Anerkennung haupt- und freiberuflicher Journalisten in Luxemburg der Presserat (Conseil de Presse).

Über die Anerkennung als „Journalist“ entscheidet, wie sollte es in Luxemburg anders sein, eine Kommission. Die genaueren Bedingungen und das Verfahren sind beschrieben auf der Website des Presserates: www.press.lu

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