Dienstag, 3. August 2010

Caisse nationale de santé

Seit dem 01. Januar 2009 heißt die gesetzliche Krankenkasse Luxemburgs "Nationale Gesundheitskasse" bzw. Caisse nationale de santé - CNS oder auch “d’Gesondheetskeess”.

Da in Luxemburg der sozialrechtliche Statusunterschied zwischen "Arbeiter" und "Angestelltem" durch das Einheitsstatut (statut unique) abgeschafft worden ist, ist die CNS für alle Beschäftigten zuständig. Alle haben im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung über einen durchschnittlichen Zeitraum von 13 Wochen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel: Haushaltspersonal, Urlaub aus sozialen Gründen, Probezeit und weitere Sonderfälle, worüber Auskunft eingeholt werden kann.

Was müssen Sie tun, wenn Sie arbeitsunfähig sind?

Schicken Sie Ihre ärztlichen Bescheinigungen direkt an die Adresse der CNS. Beachten Sie dabei unbedingt, dass bei jeder Arbeitsunterbrechung - auch während des Zeitraums, in dem der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung gewährleistet - eine ärztliche Bescheinigung an die CNS geschickt werden muss. Ein ärztliches Attest ist jedoch nicht nötig, wenn sich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nur auf einen oder zwei Arbeitstage beschränkt. In diesem Fall ist eine telefonische Benachrichtigung der CNS nicht notwendig. Der Arbeitgeber ist jedoch wie bisher über die Arbeitsunterbrechung in Kenntnis zu setzen.

CNS-Geschäftsstellen stellen notfalls auch sofort Rückerstattungsschecks aus.

Die lokalen Zweigstellen der CNS sind von 8.30 bis 11.30 Uhr sowie zwischen 13 und
16 Uhr geöffnet. Neben den allgemeinen Dienstleistungen wie Informationsvermittlung
und Aushändigung von Verwaltungsdokumenten, werden die Zweigstellen von nun an
ermächtigt sein, in Ausnahmefällen Schecks zur Rückerstattung von Sachleistungen
auszustellen, sofern die Begleichung der Rechnungen nicht mehr als 15 Tage zurückliegt und deren Betrag sich auf mindestens 100 € beläuft. Diese Schecks können gebührenfrei und ohne Abzüge bei allen Filialen der BCEE (Spuerkees) eingelöst
werden.

Korrespondenz

Zusendungen an die Adresse der CNS werden innerhalb Luxemburgs von der Post portofrei befördert. Briefmarken aufkleben ist daher überflüssig. Anschrift "CNS, L-2980 Luxembourg" genügt.

CNS: Mitteilung an die Versicherten 10. Dezember 2008.

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