Freitag, 6. August 2010

Künftig kann vereinbart werden, welchem nationalen Recht die Scheidung unterliegt

Für Ehepartner aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten könnte ein Scheidungsverfahren jetzt juristisch unproblematischer werden. Eine EU-weite Verfahrensregelung ist auf den Weg gebracht, wodurch schneller entschieden werden kann, welches nationale Recht der Scheidungsprozedur zugrunde gelegt werden soll.


Mehr Rechtssicherheit für Ehepaare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Lëtzebuerger Journal, 06.08.2010

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