Dienstag, 3. August 2010

Wie sind Grenzgänger aus Deutschland in Luxemburg krankenversichert?

Um Sachleistungen in seinem Wohnland zu erhalten, muss sich der Grenzgänger bei einer Krankenkasse seiner Wahl in Deutschland einschreiben. Diese Einschreibung erfolgt mittels einer von der CNS ausgestellten Bescheinigung: S1.

Die Ausstellung dieser Bescheinigung erfolgt automatisch, sobald die Anmeldung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber beim Centre Commun de la Sécurité Sociale erfolgt ist.

Die Bescheinigung S1 wird vom "Service Affiliation" der CNS ausgestellt und behält ihre Gültigkeit solange eine Versicherung in Luxemburg besteht.

Sollten Sie 14 Tage nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung keine Bescheinigung S1 erhalten haben, sollten Sie nochmals besonders nachfragen.

Rückerstattung von Ausgaben für medizinische Leistungen

Die ordnungsgemäß bezahlten Honoraraufstellungen und Rechnungen für medizinische Leistungen, die in einem anderen Land als dem Wohnland erbracht worden sind, sind an die CNS zu richten.

Im europäischen Ausland kann die Rückerstattung auch mittels der europäischen Versicherungskarte bei einer Krankenkasse des jeweiligen Aufenthaltorts erfolgen.

Um eine schnelle Erstattung zu garantieren, wird der Versicherte gebeten, die Versicherungsnummer der behandelten Person sowie eine Kontonummer bei einem Finanzinstitut seiner Wahl anzugeben [IBAN-Nummer und BIC-Code (SWIFT)].

Der versicherte Grenzgänger und seine Familienangehörigen erhalten auf Wunsch unter den gleichen Bedingungen Leistungen in Luxemburg, wie sie für die in Luxemburg ansässigen Versicherten gelten.

Mitversicherte Familienangehörige

Ob Familienangehörige eines in Luxemburg bei diesem mitversichert sind erfolgt, wird durch die Krankenkasse des Wohnlandes gemäß den geltenden deutschen Rechtsvorschriften entschieden. Die diesbezügliche Bescheinigung wird durch die Krankenkasse des Wohnlandes an die CNS gerichtet.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist direkt an die CNS zu richten. Zwecks Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens sind alle an die CNS zugestellten Dokumente mit der persönlichen luxemburgischen Versicherungsnummer zu versehen.

Dies gilt insbesondere für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, um eine reibungslose Auszahlung des Krankengelds sicherzustellen.

Hierbei empfiehlt es sich, die Luxemburger Versicherungsnummer (Numéro Matricule) durch den behandelnden Arzt eintragen zu lassen oder aber ggf. selbst auf der Rückseite des Krankenscheines zu vermerken.

Die Deutschen Grenzgänger

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