Samstag, 27. Januar 2007

Bilaterale Abkommen

Durch bilaterale Abkommen kann im Interesse der betroffenen Familien die Zahlung von Unterschiedsbeträgen durch die vollständige Vorauszahlung der luxemburgischen Familienzulagen ersetzt werden.

Bei diesem Zahlungsverfahren werden die vorrangig vom Wohnsitzland zu zahlenden Familienleistungen an die CNPF überwiesen.

Ein solches Abkommen wurde mit Frankreich unterzeichnet.

Ein zweites Abkommen ist mit Belgien geplant.

Keine Kommentare: