Samstag, 27. Januar 2007

Jobben auf der Schobermesse

Auch beim Jobben auf der Schobermesse sind die durch das Luxemburger Arbeitsrecht vorgesehenen Schutzbedingungen zu respektieren!

Die Regierung hatte in einem ausführlichen Kommunikee daran erinnert, dass auch während der Schobermesse das Arbeitsrecht des Landes nicht außer Kraft gesetzt wird.

So sind strikt einzuhalten die rechtlichen Bestimmungen und Formalitäten

  • zum Schutz junger Beschäftigter;

  • bei der Beschäftigung von Saisonkräften;

  • die obligatorischen Arbeitspausen;

  • die vorgeschriebenen ärztlichen Prüfungen vor der Ausführung Risiko behafteter Tätigkeiten;

  • zur Aufrechterhaltung lebensmittelhygienischer Bedingungen.



Respect des conditions de travail décentes à la "Schueberfouer", Communiqué 19-08-2005

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