Samstag, 27. Januar 2007

Mindestlohn bei Zeitarbeit in Deutschland ab dem 1.7.2006 eingeführt

Seit dem 1.7.2006 gibt es für die Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn. Er liegt für die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) bei 6,10 € und für die alten Bundesländer bei 7,00 €.

Der Mindestlohn soll im Jahr 2007 in den alten Bundesländern auf 7,15 € und in den neuen Bundesländern auf 6,22 € steigen. Zum 1.1.2008 werden die Mindestlöhne dann auf 7,31 € (in den alten Bundesländern) bzw. auf 6,36 € (in den neuen Bundesländern) steigen.

Dieser Tarifvertrag soll aber laut Vertrag erst dann "Wirkung entfalten", wenn "die Arbeitnehmerüberlassung in den sachlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird" und für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dann gelten die Mindestlöhne auch für die Zeitunternehmen, die nicht den Arbeitgeberverbänden angehören.

Quelle: Steuernetz


Initiative Mindestlohn

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