Samstag, 27. Januar 2007

( A): Sie ziehen samt Familie nach Luxemburg und haben dort Ihren Wohnsitz

Wenn eine Familie sich ordnungsgemäß in Luxemburg anmeldet, hat sie Anspruch auf alle Zulagen, wie sie dem Alter der Kinder entsprechen.

Falls ein weiteres Kind zur Welt kommt, nachdem die Familie ihren Wohnsitz in Luxemburg aufgenommen hat, besteht grundsätzlich ein Anrecht auf sämtliche Zulagen, die bei diesem Anlass vorgesehen sind.

Der Anspruch besteht ab dem 1. vollen Monat, während dem die Familie laut Gesetz in Luxemburg gemeldet ist.

Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der einzelnen Familienmitglieder.

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