Montag, 8. Januar 2007

100 € Wohnungsbauhilfe für das Neugeborene

Jedes Kind, das nach dem 2. Dezember 2002 in Luxemburg auf die Welt kommt, erhält vom Staat 100 € auf ein auf seinen Namen eingerichtetes Bausparkonto eingezahlt (Aide Épargne-Logement).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, wenn eine Privatperson für ein Immobiliendarlehen den Banken nicht genügend Sicherheiten anbieten kann, dass er vom Staat eine Staatsgarantie bekommt (Garantie de l’État dans le Cadre de l’Accession à la Propriété immobilière).

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