Das Europaparlament hat einer neuen Direktive zugestimmt. Demnächst kein besonderer Ausweis mehr in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich.
Nach dieser neuen EU-Direktive, die von jedem Mitgliedstaat binnen 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden soll, soll es dann genügen, wenn jeder EU-Bürger gültige Ausweispapiere seines Herkunftsstaates vorweisen kann. Für deutsche Staatsangehörige, de in Luxemburg leben, genügt dann ein deutscher Ausweis. Wer sich länger als 3 Monate aufhalten will, muss dann nur noch der Meldepflicht genügen, falls der betreffende Staat eine solche vorsieht.
Nach 5 Jahren Aufenthalt in einem Mitgliedstaat genießt der betreffende EU-Bürger daselbst unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ein Mitgliedstaat jedoch nach wie vor berechtigt, die Aufenthaltsfallsgenehmigung zu verweigern, falls die betreffende Person nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann.
Quelle:
lmo, „Die EU macht’s möglich. Die Ausländerkarte ist passé“, Tageblatt,
www.tageblatt.lu
<<< euroluxembourg.lu
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