Montag, 8. Januar 2007

Super-DrecksKëscht

Seit den 80er Jahren wird in Luxemburg die Abfallentsorgung nach ökologischen Kriterien organisiert. Ab 1985 hat das Umweltministerium Sortieren und getrenntes Sammeln eingeführt. Ziel war die Entgiftung der Haushaltsabfälle. Die letzteren fielen und fallen noch heute in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Das Sammeln und Entsorgen der giftigen Problemabfälle lief hinfort jedoch unter dem Titel Super-DrecksKëscht

Denn es war erkannt worden, dass weder die Sammlung des Sondermülls durch die Gemeinden, noch dass hier das Prinzip „Wer verschmutzt, der zahlt auch dafür“ [Pollueur-Payeur] durchführbar war. Der Sondermüll wäre stattdessen von vielen eben wie bisher weiter unter den normalen Müll gemischt worden. Die Kosten für die besondere neue Vorgehensweise wurde durch Kredite vom Fonds pour la protection de l’environnement getragen.

Mit der Zeit entstanden so neben Super-DrecksKëscht fir d’Bierger
noch d’Super-DrecksKëscht fir d’Betriber
sowie noch die d’Super-Freons Këscht für Kühlschränke (FCKW).

Es werden unterschiedliche Sammelsysteme angeboten, zentraler Sammelpunkt ist in Colmar-Berg. Vorrangig sollen die gesammelten Stoffe wiederverwertet werden (bis zu 70%), falls nicht möglich werden sie geeignet entsorgt (u.a. Hochtemperaturbehandlung).

Insbesondere den Klein- und Mittelbetrieben wird auch eine Umweltberatung angeboten, insbesondere beim Erstellen eines Umwelt- und Abfallplans. 1.400 Betriebe sind angeschlossen (diese repräsentieren 35 % der Beschäftigten des Landes).

2001 wurden pro Einwohner 3,6 kg Sondermüll eingesammelt.
2003 lagen die Nettogesamtkosten im Hinblick auf die Bürger bei 4,8 Mio. Euro, für die Betriebe bei 1,024 Mio. Euro, die durch das Umweltministerium getragen wurden.

Die Weiterführung der Super-DrecksKëscht in der bisherigen Form der Finanzierung ist jetzt auf die Kritik der Finanzprüfer gestoßen, insbesondere was die Laufzeit des Vertrages des Staates mit der OSL (Öko Service Lëtzebuerg) angeht.

Um dieser Kritik Rechnung zu tragen wurde jetzt ein neues Gesetz in der Kammer eingebracht. Die Vertragslaufzeit wurde auf 10 Jahre begrenzt. Eine Kommission soll die Einhaltung des Vertrages überprüfen.


5096 – Projet de loi relative au fonctionnement et au financement de l’action Super-DrecksKëscht
Mercredi, 23. Février 2005, 22e Séance,
www.chd.lu

<<< euroluxembourg.lu

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