Montag, 8. Januar 2007

Heiraten in Luxemburg

Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat Ihrer Wohngemeinde bzw. derjenigen Gemeinde, in welcher Sie zu heiraten wünschen!

Ort und Termin der Heirat


In einer der Gemeinden Luxemburgs kann die bürgerliche Trauung nur vollzogen werden, wenn mindestens einer der beiden Heiratswilligen in dieser seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.

Dazu ist einer von beiden verpflichtet, vor dem Standesbeamten persönlich zu erscheinen.

Der Termin der Trauung wird festgelegt durch den Standesbeamten, sobald die notwendigen Dokumente zusammengekommen sind, die zur Veröffentlichung der Heirat erforderlich sind.

Es ist daher dringend geboten, dass die Heiratswilligen weder Datum noch Uhrzeit der religiösen Zeremonie festsetzen, bevor dass die Formalitäten beim Standesamt der Gemeinde vollständig geregelt sind.

Angesichts der Tatsache, dass bestimmte Formalitäten abgeschlossen sein müssen, liegt es im Interesse der Heiratswilligen, mindestens zwei Monate vor dem beabsichtigten Heiratstermin im Standesamt vorstellig zu werden.

Wer ausländsicher Herkunft ist und schon einmal verheiratet gewesen ist, sollte dies wenigstens drei Monate vorher tun.

Die Zusammenstellung der Heiratsakte


Derjenige der beiden Heiratswilligen, der im Standesamt vorstellig wird, füllt die Formulare aus, wodurch die Heiratsakte bzw. das Dossier du Mariage begründet wird.

Die erforderten Dokumente müssen dem Standesamt spätestens ein Monat vor dem gewünschten Heiratstermin vorliegen. Falls die den bürgerlichen Status betreffenden Dokumente nicht in Französisch, Englisch oder Deutsch abgefasst sein sollten, müssen sie durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Die öffentliche Bekanntmachungen vor der Heirat werden in den Wohngemeinden der Heiratswilligen 10 Tage hintereinander erfolgen.


Erforderliche Dokumente

A) Certificat prénuptial

Diese Bescheinigung wird von einem Arzt (gewöhnlich der Hausarzt) erstellt, sobald er das Ergebnis der Blutanalyse vom Roten Kreuz in der Stadt vorliegen hat; ebenso wie das Ergebnis des Tuberkulose-Tests, der durch eines der Centres Médico-Social durchgeführt wird.

>>> Das Ärztliche Brautexamen


Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn sie nicht länger als zwei Monate vor dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Heiratsabsicht ausgestellt worden ist.

B) Geburtsurkunden

Die Heiratswilligen müssen eine vollständige Urkunde über ihre Geburt samt Angabe der Namen der Eltern vorlegen. Diese muss nicht älter als 3 Monate sein, wenn es innerhalb Luxemburgs ausgestellt worden ist; und nicht älter als 6 Monate, wenn es aus dem Ausland geliefert wird.

C) Weitere Dokumente

Falls weitere Dokumente erforderlich sind,
etwa die Sterbebescheinigung für einen vorangegangenen Ehegatten,
die Sterbeurkunde des Vaters oder Mutter bei Minderjährigen,
die Dokumente über eine Scheidung,
ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis (Certificat de Capacité matrimoniale) von Ihrer letzten deutschen Wohngemeinde,
usw.,
wird der Standesbeamte die Heiratswilligen entsprechend darüber informieren.

<<< euroluxembourg.lu

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