Montag, 8. Januar 2007

Nationale Embleme und Symbole des Großherzogtums

Die luxemburgische Nation hat sich Symbole gegeben, welche die Identität seines Volkes und seiner Souveränität darstellen.

Wappen, Staatsfahne, Flaggen der Schiffahrt und der Fliegerei sowie die Nationalhymne sind per Gesetz geschützt.

Das Wappen des Großherzogtums geht zurück auf den Grafen von Luxemburg Heinrich V. ("Blondel") und Mutter Ermesinde (1235-1239).
Es wurde am 2.8.1697 für die Stadt Luxemburg eingetragen und zum ersten Male für das Großherzogtum am 5.10.1817 offiziell erklärt.
Durch Gesetz vom 23. Juni 1972 über die nationalen Embleme wurde es für das ganze Land eingeführt.

Die Luxemburger Fahne setzt sich zusammen aus den drei horizontalen Streifen:
Rot, Weiß, Blau.
In Gegensatz zur derjenigen der Niederlande ist das Luxemburger ein Himmelblau (Holländer bevorzugen das Ultramarin).

Laut Gesetz wird derjenige zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt, wer die nationalen Embleme zu nicht autorisierten Zwecken gebraucht.

Als "nicht autorisiert" gelten Zwecke des Betrugs oder kommerzielle Zwecke wie etwa zur Werbung - es sei denn, sie seien besonders durch den Gesetzgeber oder die Regierung zugelassen oder genehmigt.

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